Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen

UNO

Unit­ed Nations (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung UN)
Nations Unies (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung NU)
Sitz: Unit­ed Nations Plaza, New York, NY 10017, USA; Tel.: (001) 212–9631234, Fax: 9634116

Grün­dung:
Die Vere­in­ten Natio­nen ent­standen am 24. Okto­ber 1945 mit der Rat­i­fizierung der Char­ta der Vere­in­ten Natio­nen (unterze­ich­net am 26. Juni 1945 während der Grün­dungskon­ferenz von San Fran­sis­co). Die Char­ta wurde mehrfach geän­dert. Weit­ere Refor­mvorschläge (u.a. Erweiterung der Sitz­zahl der Ständi­gen Mit­glieder des Sicher­heit­srates) wer­den zur Zeit disku­tiert.
Die jährliche Wiederkehr des Inkraft­tretens der Char­ta wird als Tag der Vere­in­ten Natio­nen gefeiert (Ansprachen, Erk­lärun­gen, Tre­f­fen, Diskus­sio­nen, Ausstel­lun­gen).
Son­derver­anstal­tun­gen der Vere­in­ten Natio­nen umfassen Dekaden, Inter­na­tionale Jahre, Wochen, Tage und Kon­feren­zen. Sie sind Son­derthe­men gewid­met, um die inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit und das all­ge­meine Ver­ständ­nis zu stärken.

Ziele:
Wahrung des Welt­friedens und der inter­na­tionalen Sicher­heit.
Entwick­lung von fre­und­schaftlichen Beziehun­gen auf der Grund­lage der Achtung von Gle­ich­berech­ti­gung und Selb­st­bes­tim­mung der Völk­er.
Inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit zur Lösung von inter­na­tionalen Prob­le­men wirtschaftlich­er, sozialer, kul­tureller und human­itär­er Art und Förderung der Achtung der Men­schen­rechte und der Grund­frei­heit­en.
Gestal­tung der Vere­in­ten Natio­nen zu einem Zen­trum zur Abstim­mung der Bemühun­gen der Natio­nen um die Ver­wirk­lichung gemein­samer Ziele.

Struk­turen:
Die Gen­er­alver­samm­lung ist das Haup­tor­gan der Vere­in­ten Natio­nen, das alle Mit­glied­staat­en (Stimm­prinzip: ein Staat — eine Stimme) vere­int. Sie kann die Fra­gen und The­men behan­deln, die in den poli­tis­chen und materiellen Gel­tungs­bere­ich der Char­ta fall­en (inter­na­tionale Sicher­heit, Welt­frieden, Entwick­lung des Völk­er­rechts, Men­schen­rechte, Grund­frei­heit­en, inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit in poli­tis­chen, wirtschaftlichen, kul­turellen, sozialen Bere­ichen). Sie entschei­det über die Poli­tik der Organ­i­sa­tion, beschließt die Pro­gramme, genehmigt das Bud­get, wählt die nicht­ständi­gen Mit­glieder des Sicher­heit­srates, organ­isiert Kon­feren­zen. Die Gen­er­alver­samm­lung nimmt ihre Auf­gaben durch Nebenor­gane wahr (die sie jed­erzeit ein­set­zen kann), darunter Haup­tauss­chüsse (sieben), Ver­fahren­sauss­chüsse, ständi­ge Auss­chüsse, Son­deror­gane, Beschlüsse (Res­o­lu­tio­nen) über wichtige Fra­gen, die im einzel­nen in der Char­ta aufge­führt sind (z.B. Empfehlung zur Wahrung des Welt­friedens, die Wahl der nicht­ständi­gen Mit­glieder des Sicher­heit­srates, die Auf­nahme neuer Mit­glieder), erge­hen mit Zwei­drit­telmehrheit der anwe­senden und abstim­menden Mit­glied­staat­en, über andere Fra­gen wird mit ein­fach­er Mehrheit. Abstim­mungen nach dem Kon­sen­sprinzip sind üblich. Obwohl die Res­o­lu­tio­nen der Gen­er­alver­samm­lung als Empfehlun­gen die Mit­glied­staat­en juris­tisch nicht verpflicht­en, so tra­gen sie das Gewicht ein­er Entschei­dung der Vere­in­ten Natio­nen. Die Jahres­sitzung der Gen­er­alver­samm­lung dauert vom drit­ten Dien­stag im Sep­tem­ber bis Wei­h­nacht­en, Son­der­gen­er­alver­samm­lun­gen kön­nen ein­berufen werden.

Der Sicher­heit­srat, der mit der Wahrung des Welt­friedens und der inter­na­tionalen Sicher­heit beauf­tragt ist, ist so organ­isiert, daß er seine Auf­gaben ständig wahrnehmen kann. Er hat organ­isatorische (z.B. Ein­set­zung von Nebenor­ga­nen) und poli­tis­che Funk­tio­nen. Der Sicher­heit­srat als einziges UN-Organ kann die Mit­glied­staat­en bindende Entschei­dun­gen tre­f­fen. Im Falle von krise­nar­ti­gen Zus­pitzun­gen oder bei bewaffneten Auseinan­der­set­zun­gen kann der Sicher­heit­srat eine Rei­he von Maß­nah­men zur Kon­flik­tregelung mit friedlichen Mit­teln (Empfehlun­gen, Ernen­nung von Son­der­beauf­tragten, Beauf­tra­gung des Gen­er­alsekretärs, Fes­tle­gung von Grund­sätzen für eine friedliche Eini­gung, Vorschläge für einen Waf­fen­still­stand, u. a.) ein­set­zen. Sind die Kon­flik­t­parteien zum Frieden nicht bere­it, kann der Sicher­heit­srat Zwangs­maß­nah­men (nicht­mil­itärische Maß­nah­men, ins­beson­dere Wirtschaftssank­tio­nen, Embar­gos, Block­aden, Empfehlung von Sank­tio­nen auf frei­williger Basis) anord­nen. Mil­itärische Sank­tio­nen (UN-Mit­gliedsstaat­en stellen den Vere­in­ten Natio­nen Stre­itkräfte zu eige­nen mil­itärischen Sank­tio­nen unter eigen­em Ober­be­fehl zur Ver­fü­gung) wer­den beschlossen, wenn sich die nicht­mil­itärischen als unzulänglich erweisen. Beobachter­grup­pen und Friedenssicherungstrup­pen (Blauhelme) gehören zu den Instru­menten, die der Sicher­heit­srat in der Ausübung seines Man­dates gemäß der Char­ta geschaf­fen hat. Sie dienen dazu, die Ein­hal­tung eines beste­hen­den Waf­fen­still­standes zu überwachen oder die Möglichkeit eines Wieder­au­flebens von Kampfe­shand­lun­gen durch die Errich­tung von Puffer­zo­nen, in denen die Frieden­strup­pen sta­tion­iert sind, zu ver­ringern. Sie erhal­ten ihren Auf­trag vom Sicher­heit­srat und unter­ste­hen dem Befehl des Gen­er­alsekretärs. Dem Sicher­heit­srat gehören 15 Mit­glieder an, darunter die funf ständi­gen Mit­glieder Chi­na, Frankre­ich, Großbri­tan­nien, Ruß­land und die USA. Die Präsi­dentschaft wech­selt monatlich. Zur Erledi­gung sein­er Auf­gaben kann der Sicher­heit­srat Nebenor­gane (ständi­ge / Ad-hoc-Auss­chüsse) grün­den. Beschlüsse des Sicher­heit­srates mit Aus­nahme von solchen über Ver­fahrens­fra­gen bedür­fen der Zus­tim­mung von neun Mit­gliedern ein­schließlich der Ständi­gen Mit­glieder, sog, Vetorecht.

Der Wirtschafts- und Sozial­rat (54 Mit­glieder, für drei Jahre auf­grund geo­graphisch-poli­tis­ch­er Verteilung gewählt, alljährliche Neuwahl von 18 Mit­gliedern) ist für die Tätigkeit der Vere­in­ten Natio­nen im wirtschaftlichen und sozialen Bere­ich ver­ant­wortlich und nimmt die Auf­gaben wahr, für die er im Zusam­men­hang mit der Durch­führung von Empfehlun­gen der Gen­er­alver­samm­lung zuständig ist (Unter­suchun­gen, Berichte, Empfehlun­gen). Er koor­diniert die Aktiv­itäten der Son­deror­gan­i­sa­tio­nen. Für die Durch­führung sein­er Auf­gaben besitzt der Wirtschafts- und Sozial­rat Nebenor­gane, die in vier Grup­pen ein­ge­ord­net wer­den kön­nen: sechs funk­tionale Kom­mis­sio­nen, fünf region­al Wirtschaft­skom­mis­sio­nen, sechs ständi­ge Auss­chüsse sowie eine Rei­he von Experte­nauss­chüssen, Arbeits­grup­pen, Ad-Hoc-Auss­chüssen. Der Rat tagt zweimal im Jahr, jew­eils zwei Monate, in New York und in Genf.

Team GlobDef

Seit 2001 ist GlobalDefence.net im Internet unterwegs, um mit eigenen Analysen, interessanten Kooperationen und umfassenden Informationen für einen spannenden Überblick der Weltlage zu sorgen. GlobalDefence.net war dabei die erste deutschsprachige Internetseite, die mit dem Schwerpunkt Sicherheitspolitik außerhalb von Hochschulen oder Instituten aufgetreten ist.

Alle Beiträge ansehen von Team GlobDef →