Organisation der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Erziehung und Kultur (UNESCO)

UNESCOUnit­ed Nations Edu­ca­tion­al, Sci­en­tif­ic and Cul­tur­al Orga­ni­za­tion (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung UNESCO)
Organ­i­sa­tion des Nations Unies pour l’éducation, la sci­ence et la cul­ture (UNESCO)
Sitz: 7, Place de Fontenoy, F‑15352 Paris 07 SP, T (0033) 1–45681000, Fax: ‑45671690

Grün­dung:

Die UNESCO wurde 1946 mit der Rat­i­fizierung ihrer Satzung gegrün­det. Sie gehört als Son­deror­gan­i­sa­tion zum Sys­tem der Vere­in­ten Nationen. 

Ziele:

  • Beitrag zur Wahrung des Friedens und der Sicher­heit durch Förderung der Zusam­me­nar­beit zwis­chen den Völk­ern im Bere­ich der Erziehung, Wis­senschaft und der Kultur. 

  • Stärkung der Achtung des Recht­es und der Gerechtigkeit, der Men­schen­rechte und Grund­frei­heit­en ohne Unter­schied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Reli­gion, so wie es in der Char­ta der Vere­in­ten Natio­nen bestätigt wird. 

Struk­turen: 

Die Gen­er­alkon­ferenz ist das ober­ste Entschei­dung­sor­gan der UNESCO. Sie set­zt sich aus den Vertretern der Mit­glied­staat­en zusam­men. Die Regierun­gen kön­nen bis zu fünf Delegierte nach Beratung mit der Nation­alkom­mis­sion und, falls eine solche nicht beste­ht, mit Stellen des Erziehungswe­sens, de Wis­senschaft und der Kul­tur benen­nen. Die Gen­er­alkon­ferenz tritt alle zwei Jahre (mit unger­ad­er Zahl, gewöhn­lich im let­zten Quar­tal) in Paris zu ein­er ordentlichen Kon­ferenz zusam­men; sie kann auf eige­nen Beschluß durch Ein­beru­fung durch den Exeku­tivrat oder auf Ver­lan­gen von einem Drit­tel der Mit­glied­staat­en zu ein­er außeror­dentlichen Tagung zusam­men­treten. Sie wählt auf jed­er Tagung einen Präsi­den­ten und einen Prä­sidi­alauss­chuß. Jed­er Staat ver­fügt über eine Stimme. Die Entschei­dun­gen erge­hen im all­ge­meinen mit ein­fach­er Mehrheit außer in Fällen, in denen nach der Satzung oder der Geschäft­sor­d­nung der Gen­er­alkon­ferenz eine Zwei­drit­telmehrheit erforder­lich ist (z.B. Satzungsän­derun­gen, Auf­nahme neuer Mit­glieder, inter­na­tionale Übereinkom­men etc.). Die Gen­er­alkon­ferenz bes­timmt die Zielset­zung und das (zwei­jährige) Arbeit­spro­gramm) der Organ­i­sa­tion, beruft zwis­chen­staatliche und nicht­staatliche Kon­feren­zen über Erziehungs­fra­gen, über Natur- und Geis­teswis­senschaften oder über die Ver­bre­itung des all­ge­meinen Wis­sens ein, ver­ab­schiedet den Haushalts-plan, entschei­det über die Annahme von Vorschlä­gen, wählt die Mit­glieder des Exeku­tivrates und ernen­nt auf dessen Empfehlung den Gen­eraldirek­tor.
Der Exeku­tivrat beste­ht aus 51 Mit­gliedern, die von der Gen­er­alkon­ferenz unter den von Staat­en benan­nten Delegierten (kom­pe­tente Per­sön­lichkeit­en) gewählt wer­den. Der Exeku­tivrat bere­it­et die Tage­sor­d­nung der Gen­er­alkon­ferenz vor, for­muliert Empfehlun­gen zum Arbeit­spro­gramm und Haushalt, ist gegenüber der Gen­er­alkon­ferenz für die Durch­führung der von ihr getrof­fe­nen Entschei­dun­gen ver­ant­wortlich und berät die Vere­in­ten Natio­nen zwis­chen den ordentlichen Sitzun­gen der Gen­er­alkon­ferenz. Er tritt min­destens zweimal pro Jahr zu ein­er ordentlichen Sitzung zusam­men.
Die Nation­alkom­mis­sio­nen, von der Satzung emp­fohlen, sollen die Ein­schal­tung der mit Fra­gen der Erziehung, Wis­senschaft und Kul­tur befaßten Stellen der Mit­glied­staat­en in die Arbeit der UNESCO sich­er­stellen. Sie haben vier Funk­tio­nen, zum einen die Beratung ihrer Regierun­gen und Informierung der Öffentlichkeit, zum anderen als Verbindungsstelle der UNESCO im Mit­glied­staat, fern­er die Beteili­gung an der Ausar­beitung, Umset­zung und Auswer­tung des Arbeit­spro­gramms der UNESCO und schließlich die Durch­führung eigen­er Aktiv­itäten (Ausstel­lun­gen, Kon­feren­zen, Buchveröf­fentlichun­gen u.a.).
Der Gen­eraldirek­tor, der höch­ste Beamte der UNESCO, leit­et das Sekre­tari­at. Er wird für sechs Jahre gewählt; eine anschließende Wieder­wahl ist ein­mal zuläs­sig. Die Pro­gramm­sek­toren des Sekre­tari­ats (Erziehung, Natur­wis­senschaft, Sozial- und Geis­teswis­senschaften, Kul­tur, Kom­mu­nika­tion, Infor­ma­tion und Infor­matik) wer­den von einem Stel­lvertre­tenden Gen­eraldirek­tor geleit­et. Der Gen­eraldirek­tor nimmt an allen Sitzun­gen der Gen­er­alkon­ferenz, des Exeku­tivrates und der Auss­chüsse teil; er besitzt kein Stimm­recht, aber er kann Stel­lung­nah­men abgeben und Vorschläge vor­brin­gen. Er bere­it­et das Arbeit­spro­gramm und den Haushalt vor und leit­et die Arbeit­en des Sekretariats. 

Aktiv­itäten: 

Die Arbeitss­chw­er­punk­te der UNESCO liegen in fol­gen­den Pro­gramm­bere­ichen: Bil­dung und Erziehung (Schw­er­punkt: Bekämp­fung des Anal­pha­beten­tums in den Entwick­lungslän­dern), Natur­wis­senschaften (Förderung und Entwick­lung der Grund­la­gen­forschung, weltweit­er Aus­tausch von Forschungsergeb­nis­sen), Kul­tur­ar­beit (Liste des Weltkul­turerbes mit mehr als 730 Denkmälern in 125 Staat­en), Kom­mu­nika­tion, Infor­ma­tion und Infor­matik (Förderung des freien Infor­ma­tions­flusses und ein­er aus­geglich­enen Ver­bre­itung von Infor­ma­tio­nen, Aus­bau der Kom­mu­nika­tion­ska­paz­itäten in den Entwick­lungslän­dern), Frieden und Men­schen­rechte mit dem Ziel der Her­aus­bil­dung ein­er „Kul­tur des Friedens und der Demokratie“.
Das UNESCO-Zen­trum für das Wel­terbe arbeit­et für die Befol­gung des „Abkom­mens zum Schutz des Kul­tur- und Naturerbes“ und die Ein­rich­tung eines regionalen Sys­tems, um die in der Liste des Welt- und Kul­turerbes aufgenomme­nen Denkmäler zu schützen.
Die 1993 gegrün­dete Stiftung zur Erforschung und Ver­hin­derung von AIDS will die Forschung ankurbeln und Vor­beu­gung­spro­gramme beschle­u­ni­gen.
Die UNESCO stellt alle zwei Jahre eine Liste der Gedenk­tage wichtiger Per­sön­lichkeit­en und his­torisch­er Ereignisse aus Bil­dung, Kul­tur, Wis­senschaft und Kom­mu­nika­tion auf. 

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Team GlobDef

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