Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

Inter­na­tion­al Labour Orga­ni­za­tion (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung ILO)
Organ­i­sa­tion Inter­na­tionale du Tra­vail (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung OIT)
Sitz: Route de Moril­lons, CH-1211 Genf 22, Tel. (0041) 22–7996111; Fax: ‑7988685

Grün­dung:
Die Inter­na­tionale Arbeit­sor­gan­i­sa­tion, 1919 durch den Ver­sailler Ver­trag (Teil XIII) gegrün­det, vere­inigt Regierun­gen, Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer in einem drei­gliedri­gen Auf­bau gle­ich­berechtigt nebeneinan­der.
Mit eini­gen Änderun­gen ist Teil XIII Inhalt der Ver­fas­sung der Organ­i­sa­tion geblieben. Die Erk­lärung von Philadel­phia (1944), welche die Ziele und Zwecke der ILO neu for­mulierte, wurde der ILO-Ver­fas­sung beige­fügt. Der Inter­na­tionalen Arbeit­sor­gan­i­sa­tion wurde 1969 der Frieden­sno­bel­preis zuerkan­nt. Sie gehört als Son­deror­gan­i­sa­tion zum Sys­tem der Vere­in­ten Nationen. 

Ziele:

  • Vollbeschäf­ti­gung und Hebung des Lebensstandards.

  • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.

  • Anerken­nung fun­da­men­taler Menschenrechte.

  • Schutz des Lebens und der Gesund­heit der Arbeitnehmer.

  • Förderung der Zusam­me­nar­beit zwis­chen Arbeit­nehmern und Arbeitgebern.

  • Sicherung des Friedens durch soziale Gerechtigkeit.

Struk­turen:
Die Inter­na­tionale Arbeit­skon­ferenz, die in der Regel jährlich im Juni zusam­men­tritt, set­zt sich aus den Del­e­ga­tio­nen der Mit­gliedsstaat­en zusam­men. Jed­er Mit­gliedsstaat ist durch zwei Delegierte sein­er Regierung und je einen Delegierten der Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer vertreten, denen tech­nis­che Berater zur Seite ste­hen. Jed­er Delegierte hat das Recht, unab­hängig für sich selb­st über alle anste­hen­den Fra­gen der Kon­ferenz abzus­tim­men. Alle Delegierten haben die gle­ichen Rechte. Die Inter­na­tionale Arbeit­skon­ferenz genehmigt alle zwei Jahre das Arbeit­spro­gramm und den Haushalt­s­plan der Organ­i­sa­tion, bes­timmt die Richtlin­ien für die all­ge­meine Poli­tik der ILO und die kün­ftige Tätigkeit. Wer­den Frauen betr­e­f­fende The­men behan­delt, so muß ein­er der Berater eine Frau sein.
Der Ver­wal­tungsrat, der alle drei Jahre neu gewählt wird, ist das Vol­lzug­sor­gan der ILO. Er tagt dreimal pro Jahr, legt die Tage­sor­d­nung der Kon­ferenz und ander­er Tagun­gen fest, nimmt deren Beschlüsse zur Ken­nt­nis und entschei­det über Maß­nah­men zu ihrer Durch­führung. Es überwacht die Tätigkeit des Inter­na­tionalen Arbeit­samtes. Von den 56 Mit­gliedern vertreten 28 die Regierun­gen, 14 die Arbeit­ge­ber, 14 die Arbeit­nehmer. Zehn der 28 Regierungssitze wer­den von den Staat­en ein­genom­men, denen wirtschaftlich die größte Bedeu­tung zukommt ; die übri­gen wer­den von der Inter­na­tionalen Arbeit­skon­ferenz. Die Regierungsmit­glieder sprechen im Namen ihres jew­eili­gen Lan­des; die Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer­mit­glieder vertreten die Arbeit­ge­ber bzw. Arbeit­nehmer.
Das Inter­na­tionale Arbeit­samt, das ständi­ge Sekre­tari­at der ILO, geleit­et von einem Gen­eraldirek­tor, hat drei Funk­tio­nen: Ver­wal­tungsstelle, Forschungs- und Doku­men­ta­tion­szen­trum und Aktion­szen­trale. Das IAA unter­hält ein Netz von Regional‑, Bere­ichs- und Zweigämtern in rund 40 Ländern. 

Aktiv­itäten:
Die Tätigkeit der ILO konzen­tri­ert sich auf vier Ziel­bere­iche: 1. Förderung und Ver­wirk­lichung der grundle­gen­den Prinzip­i­en und Rechte bei der Arbeit (Durch­set­zung von inter­na­tionalen, völk­er­rechtlich verbindlichen Nor­men: das Ver­bot von Zwangsar­beit, die Vere­ini­gungs­frei­heit, das Recht auf Kollek­tivver­hand­lun­gen, den Schutz vor Diskri­m­inierung und die Regelung des Arbeits­min­destal­ters); 2. Schaf­fung angemessen­er Beschäf­ti­gungsmöglichkeit­en mit aus­re­ichen­dem Einkom­men für Frauen und Män­ner; 3. Erweiterung und Erhöhung der Wirk­samkeit des Sozialschutzes; 4. Stärkung des Prinzips der Drei­gliedrigkeit (Arbeit­ge­berver­bände, Gew­erkschaften, Staat) und des sozialen Dialoges. – Die ILO fördert die inter­na­tionale tech­nis­che Zusam­me­nar­beit und leis­tet Unter­stützung sowohl in Län­dern der Drit­ten Welt wie auch in den Trans­for­ma­tion­sstaat­en Mit­tel- und Osteu­ropas. Arbeitss­chw­er­punkt ist hier­bei die wirk­same Erschließung des Arbeit­skräftepo­ten­tials z.B. durch Berufs- und Weit­er­bil­dung.
Das Inter­na­tionale Insti­tut für Arbeits­fra­gen (1960) in Genf ist den wis­senschaftlichen Stu­di­en über Arbeits­fra­gen gewid­met. Es ver­anstal­tet Stu­di­enkurse und Sem­i­nare für Per­so­n­en in ver­ant­wortlichen Stel­lun­gen im Arbeits- und Sozi-albere­ich, untern­immt Forschungsar­beit­en und führt Tagun­gen durch.
Das Inter­na­tionale Zen­trum für beru­fliche und fach­liche Fort­bil­dung (1965) in Turin / Ital­ien führt Fort­bil­dungs- und Schu­lungsmöglichkeit­en für Betrieb­sleit­er aus den ver­schiede­nen Bere­ichen aus Entwick­lungslän­dern durch. 

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Team GlobDef

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