Europäische Konferenz der Verkehrsminister

Euro­pean Con­fer­ence of Min­is­ters of Trans­port (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung ECMT)
Con­férence européenne des min­istres des trans­ports (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung CEMT)

Grün­dung:
Die Europäis­che Kon­ferenz der Verkehrsmin­is­ter wurde 1953 durch Unterze­ich­nung eines Pro­tokolls auf Grund ein­er Ini­tia­tive europäis­ch­er Verkehrsmin­is­ter gegrün­det. Die Kon­ferenz hat ihren Sitz bei der Organ­i­sa­tion für wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit und Entwick­lung (OECD) in Paris und ist organ­i­sa­tion­s­mäßig dem OECD-Sekre­tari­at angeschlossen. Die Europäis­che Kon­ferenz der Verkehrsmin­is­ter wurde 1953 durch Unterze­ich­nung eines Pro­tokolls auf Grund ein­er Ini­tia­tive europäis­ch­er Verkehrsmin­is­ter gegrün­det. Die Kon­ferenz hat ihren Sitz bei der Organ­i­sa­tion für wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit und Entwick­lung (OECD) in Paris und ist organ­i­sa­tion­s­mäßig dem OECD-Sekre­tari­at angeschlossen.

Mit­glieder (31):
Bel­gien, Bosnien-Herze­gow­ina, Bul­gar­ien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frankre­ich, Griechen­land, Großbri­tan­nien, Irland, Ital­ien, Kroa­t­ien, Let­t­land, Litauen, Lux­em­burg, Moldau, Nieder­lande, Öster­re­ich, Polen, Rumänien, Schwe­den, Schweiz, Slowakei, Slowe­nien, Spanien, Tschechis­che Repub­lik, Türkei, Ungarn
Assozi­ierte Mit­glieder (6): Aus­tralien, Japan, Kana­da, Neusee­land, Ruß­land, USA
Beobachter (2): Alban­ien, Marokko 

Ziele:
Ergrei­fung aller Maß­nah­men zur For­ten­twick­lung des europäis­chen Bin­nen­verkehrs, soweit ihm inter­na­tionale Bedeu­tung zukommt, im all­ge­meinen oder regionalen Rah­men.
Koor­dinierung und Förderung der Arbeit­en der inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen mit entsprechen­der sach­lich­er Zuständigkeit.

Struk­turen:
Der Min­is­ter­rat, der sich aus den Min­is­tern der Mit­glied­staat­en (zuständig für den Bin­nen­verkehr) zusam­menset­zt, tritt zweimal pro Jahr zusam­men. Die Min­is­ter entschei­den über die glob­alen Richtlin­ien für die Trans­port- und die Investi­tion­spoli­tik. Der Präsi­dent und die bei­den Vizepräsi­den­ten wer­den für ein Jahr gewählt. Die assozi­ierten Mit­glieder sind bei den Rats- und Auss­chußtr­e­f­fen durch Beobachter vertreten.
Der Auss­chuß der Stel­lvertreter wird aus Beamten, die gle­ichzeit­ig Stel­lvertreter ihrer Min­is­ter sind, gebildet. Er trifft jährlich sechs­mal zusam­men. Der Präsi­dent und die Vizepräsi­den­ten des Auss­chuss­es füllen gle­ichzeit­ig (Per­son­alu­nion) die Vertreter­funk­tion des Präsi­den­ten und der Vizepräsi­den­ten des Rates aus, um zwis­chen bei­den Orga­nen die anste­hende Arbeit eng abstim­men zu kön­nen. Der Auss­chuß bere­it­et die Sitzun­gen des Rates vor, behan­delt die ihm vom Rat geson­dert über­tra­ge­nen Fra­gen und ver­faßt Berichte über die Umset­zung der vom Rat beschlosse­nen Maß­nah­men.
Die unter­ge­ord­neten Organe (Auss­chüsse, Arbeits­grup­pen) kön­nen auch mit der Bear­beitung ein­er Einzel­frage beauf­tragt oder in ihrer Mit­glied­schaft auf einige Län­der beschränkt sein. Sie über­mit­teln dem Auss­chuß der Stel­lvertreter Gutacht­en.
Das Sekre­tari­at wird von einem Gen­er­alsekretär geleitet.

Team GlobDef

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