Update Piraterie — Aktuelle Entwicklungen bei Einsatzkräften

Während im nordöstlichen Ara­bis­chen Meer und im Golf von Oman der ein­set­zende Mon­sun die Han­delss­chiff­fahrt inzwis­chen weit­ge­hend, aber nicht völ­lig, vor Piratenüber­fällen schützt, gehen diese in anderen Seege­bi­eten unver­min­dert weit­er. Auch in dieser Woche wur­den eine ganze Rei­he Kaper­ver­suche gemeldet, die glück­licher­weise aber sämtlich erfol­g­los blieben. Noch gutes Wet­ter — dies wird sich in den kom­menden Wochen allmäh­lich ändern – erle­ichtert den soma­lis­chen Pirat­en vor allem im Golf von Aden, vor der Ostküste Soma­lias und weit­er südlich im Soma­li­abeck­en vor Tansa­nia die Suche nach Beute. 

Am 16. Mai wer­den gle­ich drei Zwis­chen­fälle gemeldet; bei allen dreien greifen US-Kriegss­chiffe ein, aber das dabei gezeigte Ver­hal­ten gegenüber Pirat­en ist doch erstaunlich unter­schiedlich. Vor Soco­tra trifft die Fre­gat­te STEPHEN W. GROVES (NATO) auf das im März 2010 gekaperte und seit­dem als Mut­ter­schiff genutzte tai­wane­sis­che Fis­chereifahrzeug JIH CHUN TSAI 68. Es kommt zu einem kurzen Feuerge­fecht; dann entern US-Sol­dat­en das Fahrzeug. Der Kapitän der JIH CHUN TSAI 68 und drei Pirat­en wer­den tot gefun­den; zwei weit­ere Besatzungsmit­glieder sind ver­let­zt; vom Rest der einst 14 Mann Besatzung find­et sich keine Spur. Die über­leben­den Pirat­en wer­den in Gewahrsam genom­men, kurz darauf dann aber wohlbe­hal­ten an der soma­lis­chen Küste abgesetzt. 

Marineforum - JIH CHUN TSAI 68
JIH CHUN TSAI 68
Bildquelle: EU NavFor

Beim zweit­en Zwis­chen­fall reagiert der Zer­stör­er BAINBRIDGE (NATO) auf den Notruf des Frachters MSC ALAYA, der im Ostaus­gang des Golfs von Aden ange­grif­f­en wird, sich durch Auswe­ich­manöver schließlich aber selb­st ret­ten kann. Als die BAINBRIDGE vor Ort ein­trifft, sind die Pirat­en schon wieder zu ihrem Mut­ter­schiff — eine vier Tage zuvor ent­führte Dhau — zurück gekehrt. Die vier Pirat­en wer­den „überre­det“, die Dhau und die als Geiseln fest­ge­hal­tene Besatzung freizugeben und mit einem Skiff zur soma­lis­chen Küste zurück zu kehren. Das kleine Boot erweist sich jedoch als see­un­tüchtig. Als es zu sinken dro­ht, nimmt die BAINBRIDGE die Pirat­en auf, wahrschein­lich um sie selb­st zur soma­lis­chen Küste zu bringen. 

Bei bei­den Vor­fällen bleiben die Pirat­en trotz nach­weis­lich­er Geisel­nahme, im Fall der JIH CHUN TSAI 68 sog­ar nach einem Feuerge­fecht mit toten Geiseln, völ­lig unbe­hel­ligt. Bei­de US-Kriegss­chiffe operierten unter NATO-Führung, unter­liegen damit auch den für die NATO Oper­a­tion „Ocean Shield“ gel­tenden Rules of Engage­ment. Diese sind unter dem kle­in­sten gemein­samen (poli­tis­chen) Nen­ner der NATO-Staat­en offen­bar so aus­gelegt, dass Pirat­en grund­sät­zlich kaum etwas zu befürcht­en haben. 

Völ­lig anders dage­gen der dritte Zwis­chen­fall des 16. Mai. Im Golf von Oman greifen Pirat­en den mit Rohöl belade­nen, aus dem Per­sis­chen Golf kom­menden deutschen (Flagge: Pana­ma) Super­tanker ARTEMIS GLORY an. In der Nähe ste­ht der US-Zer­stör­er BULKELEY. Er gehört zur im Ara­bis­chen Meer im Rah­men der Oper­a­tion Endur­ing Free­dom (Afghanistan) operieren­den ENTERPRISE Car­ri­er Strike Group der US Navy. Der Bor­d­hub­schrauber wird sofort ges­tartet. Als er vor Ort ein­trifft, sind die Pirat­en noch immer mit ihrem Angriff auf den Super­tanker beschäftigt. Offen­bar sofort (von Warn­schüssen wird nicht berichtet) wird vom Hub­schrauber aus das mit vier Pirat­en beset­zte Skiff unter Feuer genom­men und zer­stört; kein­er der Pirat­en über­lebt. Für das unter nationaler US-Führung operierende Schiff gel­ten die sehr restrik­tiv­en Rules of Engage­ment der NATO nicht; hier kommt allein das all­ge­meine „Recht zur Selb­stvertei­di­gung“ zum Tra­gen, das (so der Kom­man­dant) in zuläs­siger Erweiterung auch bei einem Angriff auf andere Schiffe gilt. 

Die drei Beispiele sind symp­to­ma­tisch für die völ­lig unter­schiedlichen Rah­menbe­din­gun­gen, unter denen Seestre­itkräfte in der Region operieren. Para­dox­er­weise scheint das per­sön­liche Risiko für Pirat­en aus­gerech­net dann am größten, wenn sie auf ein Kriegss­chiff tre­f­fen, das sich nicht in einem dezi­dierten Anti-Pira­terieein­satz befindet. 

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Karte: gcaptain.com

Neben diesen drei Vor­fällen des 16. Mai gibt es natür­lich weit­ere gemeldete Über­fälle. Am 14. Mai greifen Pirat­en mit einem Skiff mit­ten im Ara­bis­chen Meer den Gas­tanker MAERSK GLORY an. Auf das Schiff mit sein­er brisan­ten Ladung geschossene Panz­er­fäuste ver­fehlen glück­licher­weise ihr Ziel, und der Tanker kann sich schließlich mit Auswe­ich­manövern ret­ten. Am 17. Mai nehmen südöstlich von Gara­cad (Soma­lia) Pirat­en in zwei Skiffs den Frachter PUNCHDAN unter Feuer; auch dieses Schiff kann sich durch Auswe­ich­manöver ret­ten. Eben­falls am 17. Mai wer­den schließlich weit­er südlich vor der Küste Tansa­nias der Frachter FELICITY ACE und das spanis­che Fis­chereis­chiff ALAKRANTXU von soma­lis­chen Pirat­en ange­grif­f­en. Der Frachter kann durch Auswe­ich­manöver ein Entern ver­mei­den: der Angriff auf das spanis­che Fis­chereis­chiff wird sofort abge­brochen, als ein eingeschifftes bewaffnetes Sicher­heit­steam die Schüsse der Pirat­en erwidert. 

Am gle­ichen Tag vere­it­elt die iranis­che Marine vor der Südostküste Soma­lias einen Angriff auf den iranis­chen Frachter ATTAR. Staatliche iranis­che Medi­en bericht­en von einem „iranis­chen Kriegss­chiff“, das sich ein „ein­stündi­ges Feuerge­fecht“ mit einem Skiff geliefert habe. Ob dieses nun beschädigt oder versenkt wurde, bleibt allerd­ings uner­wäh­nt; auch zum Schick­sal der Pirat­en schweigt man sich aus. 

Dies legt natür­lich die Schlussfol­gerung nahe, dass die iranis­che Marine sich grund­sät­zlich damit beg­nügt, Pirat­en durch Warn­schüsse zu vertreiben, sie anson­sten aber völ­lig unbe­hel­ligt lässt. Tat­säch­lich hat es auch noch nie eine Medi­en­mel­dung gegeben, in der von ein­er Fes­t­nahme von Pirat­en die Rede war. Ander­er­seits scheinen iranis­che Medi­en es aber mit Details nicht son­der­lich genau zu nehmen. Wann immer die iranis­che Marine einen Über­fall vere­it­elt, bericht­en sie sofort von einem „Kriegss­chiff“. Der Ver­lauf einiger Zwis­chen­fälle lässt jedoch den Schluss zu, dass oft gar kein Kriegss­chiff beteiligt ist, son­dern vielmehr an Bord des ange­grif­f­e­nen Schiffes eingeschiffte iranis­che Mari­nesol­dat­en die Pirat­en abwehren. Hier gibt es dann natür­lich keine Ver­fol­gung oder Fes­t­nahme von Pirat­en, und in der Regel wer­den die angreifend­en Skiffs auch nur auf Dis­tanz gehal­ten und nicht versenkt. Hero­is­che Berichte über „stun­den­lange Seeschlacht­en“ von Kriegss­chif­f­en mit Pirat­en scheinen den iranis­chen Medi­en allerd­ings wohl bess­er geeignet, der Bevölkerung den erfol­gre­ichen Anti-Pira­terieein­satz der Marine nahe zu bringen. 

Zwei weit­ere, schon einige Tage zurück liegende aber erst nachträglich gemeldete Vor­fälle unmit­tel­bar vor der soma­lis­chen Küste sollen hier nicht uner­wäh­nt bleiben. Am 12. Mai stößt das dänis­che Mehrzweckschiff ESBERN SNARE (NATO) auf eine von Pirat­en ent­führte und anschließend als Mut­ter­schiff miss­brauchte iranis­che Dhau. Nach kurzem Feuerge­fecht kann ein Board­ingteam das Boot „unter Kon­trolle brin­gen“. Vier Pirat­en wer­den getötet, weit­ere 24 fest­ge­set­zt und bis zur poli­tis­chen Entschei­dung über ihr weit­eres Schick­sal an Bord der ESBERN SNARE in Gewahrsam gehal­ten. Die 16 befre­it­en iranis­chen Geiseln dür­fen sich mit ihrer Dhau auf die Heim­reise machen. Einen Tag später sichtet die por­tugiesis­che Fre­gat­te VASCO DA GAMA (EU Nav­For) direkt vor der soma­lis­chen Küste eine Dhau, die sich offen­bar ger­ade von einem bekan­nten Piraten­lager auf den Weg zu ein­er Kaper­fahrt machen will. Warn­schüsse vom sofort einge­set­zten Bor­d­hub­schrauber zwin­gen die Pirat­en zurück zur Küste. 

Kurzmel­dun­gen

— Unverblümt fordert der Ober­be­fehlshaber der chi­ne­sis­chen Stre­itkräfte, Gen­er­al Chen Bingde, eine Ausweitung des Kampfes gegen die soma­lis­che Pira­terie. „Wir soll­ten Pirat­en nicht nur auf See, son­dern auch an Land bekämpfen. Auf See find­en wir nur die Helfer; die Bosse sitzen an Land.“ 

— Das Mar­itime Safe­ty Com­mit­tee (MSC) der Inter­na­tion­al Mar­itime Orga­ni­za­tion (IMO) hat am 20. Mai eine einst­weilige Hand­lungsempfehlung („inter­im guid­ance“) für die Ein­schif­fung bewaffneter zivil­er Sicher­heit­skräfte an Bord von pirat­en-gefährdete Gebi­ete vor Soma­lia und im Indis­chen Ozean passieren­den Han­delss­chif­f­en gebilligt. 

Aktuelle Entwick­lun­gen bei Einsatzkräften

— Auf dem Weg von der Kola Hal­binsel ins Ein­satzge­bi­et am Horn von Afri­ka ist der rus­sis­che Zer­stör­er SEVEROMORSK am 17. Mai zu einem dre­itägi­gen geplanten Besuch in Liss­abon (Por­tu­gal) eingelaufen. 

— Die spanis­che Fre­gat­te CANARIAS hat am 19. Mai mit Ein­laufen im Heimath­afen ihren mehrmonati­gen Ein­satz zur Unter­stützung der EO „Oper­a­tion Ata­lan­ta“ beendet. 

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