Australien — Neue Methode der Menschenschmuggler

Men­schen­schmug­gler haben möglicher­weise einen neuen Trick gefun­den, ihre „Ladung“ sich­er nach Aus­tralien zu schaf­fen und dabei zugle­ich das eigene Risiko zu min­imieren.

Marineforum - australische Marine und Migrantenboot (Foto: austr. Marine)
>Aus­tralis­che Marine und Migranten­boot
Bildquelle: Aus­tr. Marine

Nach Lockerung der von der früheren kon­ser­v­a­tiv­en Regierung aufgestell­ten Asyl­regeln haben in diesem Jahr schon über 100 Boote mit ins­ge­samt etwa 5.000 ille­galen Migranten aus Afghanistan, dem Irak oder Sri Lan­ka mit Hil­fe inter­na­tionaler Schlep­per­ban­den über Indone­sien den Weg nach Aus­tralien gefun­den. Meist wer­den die teils völ­lig über­lade­nen Boote in der Tim­o­rsee im Gebi­et um Ash­more Island aufge­bracht, wo die in Dar­win sta­tion­ierten Wach­boote der ARMI­DALE-Klasse der aus­tralis­chen Marine inzwis­chen im Dauere­in­satz sind. Einige Boote sparen aber auch die län­gere Seereise und steuern ziel­gerichtet gle­ich die etwas südlich von Java gele­ge­nen, zu Aus­tralien gehören­den Wei­h­nachtsin­seln (Christ­mas Islands) an. Hier hat Aus­tralien ein – inzwis­chen völ­lig über­fülltes — Durch­gangslager ein­gerichtet. Während die Asyl­be­wer­ber dort die Prü­fung ihres Antrages abwarten dür­fen, dro­ht den Boots­be­satzun­gen Anklage und Verurteilung wegen Men­schen­schmuggels. Bis­lang ver­sucht­en sie dies meist zu umge­hen, indem sie sich eben­falls als Asyl­be­wer­ber aus­gaben – was allerd­ings nur sel­ten gelang. Meist wur­den die „Trans­porteure“ schnell identifiziert. 

Mit ein­er neuen Tak­tik scheinen die Ver­brech­er dieses „Prob­lem“ nun umge­hen zu wollen. Am 7. Okto­ber traf das Wach­boot BUNDABERG nördlich von Christ­mas Island ein Flüchtlings­boot mit 71 Insassen an – allerd­ings nicht allein. Das wie üblich nahezu see­un­tüchtige Holz­boot wurde von einem indone­sis­chen Fis­cher­boot (Stahlboot in tech­nisch ein­wand­freiem Zus­tand) geschleppt. Der Besatzung der BUNDABERG erk­lärten die bei­den indone­sis­chen „Fis­ch­er“, sie hät­ten das Flüchtlings­boot „in Seenot angetrof­fen“ und seien „nach inter­na­tionalem Recht gezwun­gen gewe­sen, ret­tend einzu­greifen“ und die Schiff­brüchi­gen „zum näch­sten Land“ zu brin­gen – und dies seien die Christ­mas Islands gewe­sen. Für die Erfül­lung dieser human­itären Pflicht dürften sie jet­zt keines­falls bestraft wer­den. Weit­ere der­ar­tige Fälle wer­den erwartet, und beim üblichen Zus­tand der Flüchtlings­boote dürfte es den aus­tralis­chen Behör­den schw­er fall­en, hier das Gegen­teil zu beweisen. Solange kein­er der Flüchtlinge gegen die Schlep­per aus­sagt, gilt die Unschuldsver­mu­tung, und die aus­tralis­chen Behör­den müssen sie mit ihren Booten ziehen lassen. 

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