EU/Auswärtige Angelegenheiten — Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik

3101. Tagung des Rates — Lux­em­burg, den 20. Juni 2011
Pressemit­teilung vom 13.07.2011

Als Reak­tion auf die von der Hohen Vertreterin und der Kom­mis­sion am 23. Mai 2011 vorgelegte Über­ar­beitung der europäis­chen Nach­barschaft­spoli­tik erörterte der Rat aus­führlich die EU-Nach­barschaft und nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:

“1. Der Rat begrüßt die am 25. Mai 2011 erfol­gte Veröf­fentlichung der Gemein­samen Mit­teilung “Eine neue Antwort auf eine Nach­barschaft im Wan­del” und dankt der Hohen Vertreterin und der Kom­mis­sion für diese Reak­tion auf sein Ersuchen vom 26. Juli 2010, Über­legun­gen über die kün­ftige Umset­zung der ENP einzuleit­en. Der Rat begrüßt auch die Kon­sul­ta­tio­nen, die im Hin­blick auf die Gemein­same Mit­teilung geführt wurden.

2. Der neue Ansatz der EU wird auf ein­er gegen­seit­i­gen Rechen­schaft­spflicht und ein­er bei­der­seit­i­gen Verpflich­tung zu den uni­versellen Werten Frei­heit, Demokratie sowie Achtung der Men­schen­rechte, Grun­drechte und Rechtsstaatlichkeit beruhen. Die Part­ner­schaft zwis­chen der EU und jedem ihrer Nach­barn wird die jew­eili­gen Bedürfnisse, Kapaz­itäten und Refor­mziele wider­spiegeln. Sie wird von gemein­samer Ver­ant­wor­tung und Dif­feren­zierung getra­gen wer­den. Diese Part­ner­schaft kann die Län­der, die dazu bere­it und in der Lage sind, dahin führen, dass sie weit­ere Schritte in Rich­tung auf eine engere poli­tis­che Assozi­ierung und eine allmäh­liche wirtschaftliche Inte­gra­tion in den EU-Bin­nen­markt unternehmen. Aktion­spläne und gle­ich­w­er­tige Doku­mente wer­den effizien­ter gestal­tet wer­den, so dass sie auf eine begren­zte Zahl von Pri­or­itäten fokussieren und gle­ichzeit­ig eine klarere Abfolge der Maß­nah­men vorse­hen, deut­lichere Ziele und präzis­ere Bench­marks vorgeben und so ver­fol­gt wer­den, dass eine engere poli­tis­che Steuerung gewährleis­tet ist. Dies wird den Part­nern dabei helfen, Refor­men nach Pri­or­itäten zu staffeln, und zudem eine bessere Verknüp­fung der poli­tis­chen Ziele mit der Pla­nung der Hil­fe ermöglichen.

3. Der Rat stimmt damit übere­in, dass es notwendig ist, den im Auf­bau ein­er ver­tieften und tragfähi­gen Demokratie begrif­f­e­nen Part­nern mehr Unter­stützung zu leis­ten, eine inte­gra­tive Wirtschaft­sen­twick­lung zu fördern und sowohl die östliche als auch die südliche Dimen­sion der ENP zu stärken, ins­beson­dere in den Bere­ichen Demokratie, Men­schen­rechte und Rechtsstaatlichkeit. Der Rat betont, dass eine ver­stärk­te poli­tis­che Zusam­me­nar­beit, eine engere wirtschaftliche Inte­gra­tion und eine Ausweitung der EU-Unter­stützung davon abhän­gen, welche Reform­fortschritte erre­icht wer­den. Die entsprechen­den Maß­nah­men wer­den auf die Bedürfnisse der Part­ner zugeschnit­ten, die bere­it sind, Refor­men durchzuführen und in allen ein­schlägi­gen Bere­ichen effizient mit der EU zusam­men­zuar­beit­en, und kön­nen über­prüft wer­den, wenn die Refor­men aus­bleiben. Diese Grund­sätze wür­den gle­icher­maßen für alle ENP-Part­ner gel­ten. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, geeignete Mech­a­nis­men und Instru­mente zu konzip­ieren, die zur Ver­wirk­lichung dieser Ziele beitragen. 

4. Der Rat begrüßt, dass in der Gemein­samen Mit­teilung Nach­druck auf eine Part­ner­schaft mit den Gesellschaften gelegt wird. Er ersucht die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, konkrete Vorschläge zur Unter­stützung der Zivilge­sellschaft vorzule­gen – ein­schließlich eines Europäis­chen Fonds für Demokratie und ein­er Fazil­ität zur Förderung der Zivilge­sellschaft – und neue Möglichkeit­en zu entwick­eln, mit denen die EU die Entwick­lung und das Funk­tion­ieren ver­tiefter und tragfähiger Demokra­tien in den Nach­bar­län­dern unter­stützen kann, wobei eine voll­ständi­ge Übere­in­stim­mung mit beste­hen­den Instru­menten und Struk­turen zu gewährleis­ten ist.

5. Der Rat ist sich des wirtschaftlichen Nutzens eines Aus­baus des Han­dels mit Waren und Dien­stleis­tun­gen, des Poten­zials für eine Ver­stärkung der Investi­tion­sströme und der Bedeu­tung der allmäh­lichen wirtschaftlichen Inte­gra­tion in den EU-Bin­nen­markt bewusst und befür­wortet daher, dass die EU diese Inte­gra­tion auch kün­ftig ver­fol­gt, indem sie mit den Part­nern ver­tiefte und umfassende Frei­han­del­szo­nen (DCFTA) ein­richtet, wie es in der Gemein­samen Mit­teilung vorgeschla­gen wird, sobald die Voraus­set­zun­gen dafür gegeben sind. Die Ein­leitung von Ver­hand­lun­gen über DCFTA erfordert den Beitritt zur WTO und eine sorgfältige Vor­bere­itung auf der Grund­lage von Kernempfehlun­gen. Der Rat erwartet rasche Fortschritte bei den laufend­en DCF­TA-Ver­hand­lun­gen mit der Ukraine und stellt fest, dass einige der anderen östlichen Part­ner gute Fortschritte bei der Umset­zung von Kernempfehlun­gen erzielt haben. Er begrüßt es, dass heute Richtlin­ien zur Aushand­lung ein­er ver­tieften und umfassenden Frei­han­del­szone mit der Repub­lik Moldau angenom­men wor­den sind. Hin­sichtlich des südlichen Mit­telmeer­raums ruft der Rat zu Ini­tia­tiv­en auf, die darauf abzie­len, den Han­del und die Investi­tions­beziehun­gen mit den Part­nern auszubauen, die demokratis­che und wirtschaftliche Refor­men durch­führen. Zu diesem Zweck bit­tet der Rat die Kom­mis­sion, Empfehlun­gen für Richtlin­ien zur Aushand­lung von DCFTA mit aus­gewählten Part­nern im südlichen Mit­telmeer­raum vorzule­gen. Der Rat ist damit ein­ver­standen, dass die EU bei laufend­en oder kün­fti­gen Ver­hand­lun­gen danach strebt, den Mark­tzu­gang zu verbessern, gegebe­nen­falls auch durch Ausweitung von Han­del­szugeständ­nis­sen, wobei sie den spez­i­fis­chen Gegeben­heit­en eines jeden Part­ner­lands Rech­nung trägt.

6. Eine gut ges­teuerte Mobil­ität von Men­schen ist Voraus­set­zung für gegen­seit­iges Ver­ständ­nis, Geschäftsverbindun­gen und Wirtschaftswach­s­tum sowohl in der EU als auch in den Part­ner­län­dern. Unter Hin­weis auf die Erk­lärung des Europäis­chen Rates vom 11. März 2011 und die Schlussfol­gerun­gen des Rates (Jus­tiz und Inneres) vom 9. Juni 2011 ersucht der Rat die Kom­mis­sion, ihre dies­bezüglichen Beratun­gen mit den Part­ner­län­dern auf Grund­lage des Gesam­tansatzes zur Migra­tions­frage fortzuführen und zu inten­sivieren. Die EU wird Vor­bere­itun­gen tre­f­fen, um – wie die Kom­mis­sion in ihrer Mit­teilung vom 25. Mai 2011 vorgeschla­gen hat – zunächst mit Marokko, Tune­sien und Ägypten Ver­hand­lun­gen über Mobil­itätspart­ner­schaften aufzunehmen. Sie wird sich bemühen, das Poten­zial, das der EU-Visakodex bietet, für Bonafide- Reisende im Rei­sev­erkehr zwis­chen der EU und allen Part­ner­län­dern uneingeschränkt zu nutzen. Im Ein­klang mit den Schlussfol­gerun­gen des Rates (JI) vom 9./10. Juni wird die EU von Fall zu Fall prüfen, ob mit den südlichen Part­ner­län­dern Rück­über­nah­me­abkom­men und Abkom­men über Visaer­le­ichterun­gen geschlossen wer­den kön­nen; das Engage­ment der EU wird unter anderem von ein­er wirk­samen Zusam­me­nar­beit bei der Bekämp­fung der ille­galen Ein­wan­derung, auch was die Rück­über­nahme und den Gren­zschutz bet­rifft, abhängen. 

Die EU ver­weist auf ihre Schlussfol­gerun­gen zur Östlichen Part­ner­schaft vom 25. Okto­ber 2010 und wird ver­suchen, die Ver­hand­lun­gen über eine Mobil­itätspart­ner­schaft mit Arme­nien zum Abschluss zu brin­gen; überdies will sie mit Belarus – zum Wohl der all­ge­meinen Bevölkerung – sowie mit Arme­nien und Aser­baid­schan Ver­hand­lun­gen über Abkom­men über Visaer­le­ichterun­gen und par­al­lel dazu über Rück­über­nah­me­abkom­men aufnehmen. Der Rat begrüßt, dass das Abkom­men über Visaer­le­ichterun­gen und das Rück­über­nah­me­abkom­men mit Georgien in Kraft getreten sind. Er begrüßt die Sach­stands­berichte über die Umset­zung der Aktion­spläne der Ukraine und der Repub­lik Moldau für die Visal­ib­er­al­isierung, die den anderen östlichen Part­ner­län­dern als nüt­zliche Vor­bilder dienen kön­nen, wobei gemäß der Prager Erk­lärung und den nach­fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen des Rates allerd­ings die Beson­der­heit­en und die Fortschritte jedes Lan­des zu berück­sichti­gen sind.

7. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, die in der Mit­teilung enthal­te­nen Vorschläge zur sek­tor­be­zo­ge­nen Zusam­me­nar­beit in enger Abstim­mung mit anderen Ini­tia­tiv­en, die es in den Nach­bar­län­dern bere­its gibt, umzuset­zen. Er wird darüber hin­aus die Beteili­gung der Part­ner­län­der an EU-Pro­gram­men und ‑Agen­turen fördern.

8. Die deut­lich aufge­stock­te finanzielle Unter­stützung von bis zu 1,242 Mrd. EUR, mit der der drin­gend­ste Bedarf gedeckt und auf die neuen Her­aus­forderun­gen und den derzeit in den Nach­bar­län­dern vor sich gehen­den Wan­del reagiert wer­den soll, wird gemäß dem nor­malen Haushaltsver­fahren und unbeschadet ins­beson­dere des mehrjähri­gen Finanzrah­mens beschlossen. Der Rat sieht dem dies­bezüglichen Vorschlag der Kom­mis­sion an die Haushalts­be­hörde mit Inter­esse ent­ge­gen. Bei der Zuweisung dieser Mit­tel wer­den die Bedürfnisse der Part­ner­län­der, ihre Bere­itschaft zur Durch­führung von Refor­men und ihre Fortschritte beim Auf­bau ein­er ver­tieften und tragfähi­gen Demokratie umfassend berück­sichtigt, wie in der Mit­teilung dargelegt. Der Rat ersucht die Kom­mis­sion, in Verbindung mit der Europäis­chen Investi­tions­bank zu prüfen, wie unter Wahrung ein­er ord­nungs­gemäßen Haushalts­führung Risikokap­i­tal­fi­nanzierun­gen in den benach­barten Län­dern ver­stärkt wer­den kön­nten. Der Rat unter­stre­icht außer­dem, dass für die vorhan­de­nen Ressourcen neue Pri­or­itäten fest­gelegt wer­den müssen, und bekräftigt seine Unter­stützung für eine Ausweitung der Kred­itver­gabe durch die EIB. Der Rat bekräftigt außer­dem, dass er die Ausweitung des Wirkungs­bere­ichs der Europäis­chen Bank für Wieder­auf­bau und Entwick­lung (EBWE) auf diejeni­gen südlichen Part­ner­län­der befür­wortet, in denen sich ein demokratis­ch­er Wan­del vol­lzieht, und appel­liert an die anderen Haupt­ge­ber und die inter­na­tionalen Finanzin­sti­tu­tio­nen, hierzu einen Beitrag zu leisten. 

9. Im Zusam­men­hang mit dem verbesserten Konzept für die ENP sieht der Rat dem Vorschlag der Kom­mis­sion erwartungsvoll ent­ge­gen, der darauf abzielt, inner­halb des näch­sten mehrjähri­gen Finanzrah­mens ein neues Europäis­ches Nach­barschaftsin­stru­ment zu schaf­fen, dem eine vere­in­fachte Pro­gram­mierung zugrunde liegt, das stärk­er poli­tiko­ri­en­tiert ist und, gestützt auf den Grund­satz “mehr für mehr”, eine stärkere Dif­feren­zierung ermöglicht, was die Flex­i­bil­ität, die Ressourcen geziel­ter entsprechend den Reform­leis­tun­gen und bedarf­s­gerechter einzuset­zen, ein­schließt, und das den neuen Zielset­zun­gen dieser Poli­tik Rech­nung trägt. Dieses neue Instru­ment soll auch zur Unter­stützung der regionalen Zusam­me­nar­beit und der gren­züber­schre­i­t­en­den Zusam­me­nar­beit an der Außen­gren­ze der EU einge­set­zt wer­den; in diesem Zusam­men­hang hebt der Rat die Bedeu­tung flex­i­bler Mech­a­nis­men für eine effiziente Umset­zung her­vor. Der Rat wird im Rah­men der Beratun­gen über den näch­sten mehrjähri­gen Finanzrah­men auf diese Fra­gen zurückkommen.

10. Der Rat sieht dem Gipfel­tr­e­f­fen der Östlichen Part­ner­schaft, das am 29./30. Sep­tem­ber 2011 in Warschau stat­tfind­en wird, in der Erwartung ent­ge­gen, hier­durch die Beziehun­gen der EU zu ihren östlichen Part­ner­län­dern stärken zu kön­nen. Wie es in der anlässlich des Gipfel­tr­e­f­fens der Östlichen Part­ner­schaft vom 7. Mai 2009 in Prag abgegebe­nen Erk­lärung heißt, soll durch die Östliche Part­ner­schaft die poli­tis­che Assozi­ierung und die wirtschaftliche Inte­gra­tion auf der Grund­lage der gemein­samen Grund­sätze der Frei­heit, der Demokratie, der Achtung der Men­schen­rechte und der Grund­frei­heit­en vor­ange­bracht wer­den. Diese Werte wer­den von allen Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union anerkan­nt. Der Rat erken­nt die auf Europa gerichteten Bestre­bun­gen und die Entschei­dung einiger Part­ner für Europa an. Der Rat ersucht darüber hin­aus die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, einen Fahrplan für die weit­ere Umset­zung der Östlichen Part­ner­schaft vorzule­gen, der sich auf die Ergeb­nisse des Gipfel­tr­e­f­fens stützt und in dem der weit­eren Durch­führung von Lei­tini­tia­tiv­en und konkreten Pro­jek­ten Rech­nung getra­gen wird; außer­dem soll der Fahrplan Vorschläge enthal­ten, wie die regionale Zusam­me­nar­beit verbessert wer­den kann.

11. Der Rat hebt die Bedeu­tung her­vor, die der Union für den Mit­telmeer­raum zukommt; sie ergänzt die bilat­eralen Beziehun­gen zwis­chen der EU und den Part­ner­län­dern im Süden und sollte gestärkt wer­den, so dass im Rah­men konkreter Pro­jek­te eine wirk­same und ergeb­nisori­en­tierte regionale Zusam­me­nar­beit organ­isiert wer­den kann. Der Rat begrüßt die Ernen­nung von Youssef Amrani zum Gen­er­alsekretär des Sekre­tari­ats der Union für den Mit­telmeer­raum. Der Rat bekräftigt seine Unter­stützung für das Sekre­tari­at der Union für den Mit­telmeer­raum, das als Katalysator wirken sollte, um Staat­en, die EIB, inter­na­tionale Finanzin­sti­tu­tio­nen und den Pri­vat­sek­tor durch die gemein­same Arbeit an konkreten Pro­jek­ten von strate­gis­ch­er Bedeu­tung zusam­men­zubrin­gen und in der gesamten Region Arbeit­splätze zu schaf­fen und Inno­va­tion und Wach­s­tum zu fördern. 

12. Die ENP wird den neuen Her­aus­forderun­gen in den südlichen Nach­bar­län­dern gerecht wer­den müssen. Die Über­gang­sprozesse wer­den möglicher­weise lang und schwierig sein; gle­ich­wohl unter­stre­icht der Rat, dass die EU und ihre Mit­glied­staat­en entschlossen für die Begleitung und Unter­stützung konkreter Anstren­gun­gen seit­ens der Regierun­gen, die tat­säch­lich poli­tis­che und wirtschaftliche Refor­men betreiben, wie auch seit­ens der Zivilge­sellschaften ein­treten. Im Hin­blick darauf fordert der Rat die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion auf, sicherzustellen, dass bei der derzeit­i­gen Umset­zung der Mit­teilung vom 8. März mit dem Titel “Eine Part­ner­schaft mit dem südlichen Mit­telmeer­raum für Demokratie und gemein­samen Wohl­stand” im Ein­klang mit den dies­bezüglichen Schlussfol­gerun­gen des Europäis­chen Rates der in der neuen Reak­tion auf den Wan­del in unseren Nach­bar­län­dern dargelegte neue Ansatz berück­sichtigt wird. Der Rat begrüßt, dass die Hohe Vertreterin die Arbeits­gruppe für den südlichen Mit­telmeer­raum einge­set­zt hat, welche die Bemühun­gen der EU, die auf die Förderung ein­er kohärenten inter­na­tionalen Unter­stützung für die Stärkung der Demokratie und ein­er inte­gra­tiv­en wirtschaftlichen Entwick­lung im Mit­telmeer­raum gerichtet sind, bess­er zur Gel­tung brin­gen wird. Er begrüßt fern­er den Vorschlag der Hohen Vertreterin, einen EU-Son­der­beauf­tragten für die südliche Mit­telmeer­re­gion zu ernen­nen, und hebt her­vor, dass der EUSon­der­beauf­tragte so bald wie möglich seine Arbeit aufnehmen sollte. Der Rat begrüßt die Deauville-Part­ner­schaft und die Unter­stützung der G8 für die Län­der im Über­gang zur Demokratie.

13. Der Rat fordert die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion auf, die neuen Möglichkeit­en zu nutzen, die der Ver­trag von Liss­abon bietet, um die Beteili­gung der EU an der Lösung von andauern­den Kon­flik­ten unter Berück­sich­ti­gung beste­hen­der Foren zu ver­stärken und gemein­same Anstren­gun­gen zur Verbesserung der regionalen Sicher­heit in unseren Nach­bar­län­dern fortzuset­zen und dabei die Gemein­same Außen- und Sicher­heit­spoli­tik und die anderen Instru­mente der EU kohärent einzuset­zen. Er ruft die Part­ner­län­der auf, ihre auf Kon­flik­tlö­sung gerichteten Bemühun­gen zu ver­stärken und die Unter­stützung der EU so gut wie möglich zu nutzen.

14. Der Rat ist sich darin einig, dass die Mit­glied­staat­en die Unter­stützung der EU im Kon­text der Europäis­chen Nach­barschaft­spoli­tik mit nationalen Unter­stützung­spro­gram­men ergänzen und ver­stärken und dabei gle­ichzeit­ig für eine enge Koor­dinierung sor­gen soll­ten. Er fordert die Europäis­che Kom­mis­sion zudem auf, die Koor­dinierung mit anderen Gebern und inter­na­tionalen Finanzin­sti­tu­tio­nen zu intensivieren.

15. Der Rat sieht der Umset­zung der neuen Antwort auf eine Nach­barschaft im Wan­del erwartungsvoll ent­ge­gen und ersucht die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, im Jahr 2012 Bericht zu erstatten.” 

Source:
Coun­cil of the Euro­pean Union 

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