Die maritimen Kompetenzen der deutschen wehrtechnischen Industrie

Fak­ten

Die ARGE K130 stellte bei den nach­fol­gend mit dem Getriebe­hersteller Maag AG (Winterthur/Schweiz) unter fach­lich­er Begleitung der Amts­seite durchge­führten Befun­dun­gen an allen Getrieben der Korvet­ten Beschädi­gun­gen fest. Dies erforderte Unter­suchun­gen der gesamten Antrieb­san­lage auf Fehlerur­sachen. Zusät­zlich erfol­gte ein Audit der Fer­ti­gung und Qual­itätssicherung des Getriebe­herstellers. Hier­bei trat­en Män­gel bei Kon­struk­tion und Doku­men­ta­tion der Getriebe sowie bei der Qual­itätssicherung zutage, im Wesentlichen:

  • Unzure­ichende Sicherung von im Räderkas­ten des Getriebes befind­lichen Schrauben;

  • Unzure­ichende Lagerung der zum Zah­n­rad­satz des Getriebes gehören­den Zwis­chen­räder im Räderkasten;

  • Tri­boko­r­ro­sion an ver­schiede­nen Stellen im Getriebe (durch Vibra­tio­nen geförderte Reibkorrosion);

  • Soge­nan­nte »Fresss­chä­den« an den Wälzkör­pern der Druck­lager sowie

  • Män­gel der Montagedokumentation.

Die Auswahl des Getriebes erfol­gte sein­erzeit durch die ARGE K130 im Wet­tbe­werb unter Kosten- und Gewichts­gesicht­spunk­ten zugun­sten der Maag AG als Unter­auf­trag­nehmer gegen den konkur­ren­zieren­den inländis­chen Designkandidaten. 

Die ARGE K130 hat­te prozess­be­glei­t­end umfan­gre­iche Nach­weise zu erbrin­gen, die in der Liste der zulas­sungspflichti­gen Unter­la­gen sowie im Plan der Leis­tungsnach­weise (Anla­gen zum Bau­ver­trag) enthal­ten sind. Das Bun­de­samt für Wehrtech­nik und Beschaf­fung (BWB) hat­te die von der ARGE K130 zu erstel­len­den Kon­struk­tion­sun­ter­la­gen (u.a. Gen­er­alplan, Über­sichtsskizzen, Anla­gen­schema­ta) auf tech­nis­che Richtigkeit geprüft und genehmigt. Eine Prü­fung der Kon­struk­tion­sun­ter­la­gen der von Unter­auf­trag­nehmern zugeliefer­ten Sys­teme und Anla­gen und damit auch des Getriebes erfol­gte ver­trags­gemäß auss­chließlich durch den Auf­trag­nehmer ARGE K130. Für das Getriebe ste­ht hier beson­ders die Qual­itätssicherung der Maag AG in der Verantwortung. 

Soweit der Befund. Die von aus­ländis­ch­er Seite im kleinen Kreis gestellte Frage »Kön­nt ihr keine Schiffe mehr bauen?« hat der Ver­fass­er mehr als ein­mal zu beant­worten versucht. 

Worauf also sind die aufge­trete­nen Prob­leme zurück­zuführen? Die Vorhabenauf­sicht des BMVg fasst die Ursachen zusammen: 

  • Fehler­hafte Kon­struk­tion des Getriebes durch den Unterauftragnehmer.

  • Der Auf­trag­nehmer ver­fol­gte mit der Auswahl dieses Getriebes eine ver­gle­ich­sweise risiko­r­e­iche Lösung, ohne dass der für die Antrieb­san­lage inner­halb der ARGE K130 zuständi­ge Kon­sorte bei Kon­struk­tion und Nach­weis der Getriebe sein­er Inte­gra­tionsver­ant­wor­tung gerecht wurde.

  • Kom­pe­tenz- und Kapaz­itätsver­lust der Werften und der Unterauftragnehmer.

  • Ursäch­lich für die schiff­stech­nis­chen Män­gel ist die struk­turelle Dynamik der Indus­trie beson­ders bei den Unter­liefer­an­ten durch Verkäufe und Umgliederun­gen im Rah­men der Glob­al­isierung. Damit ver­bun­den ist ein fortschre­i­t­en­der Kapaz­itäts- und Kom­pe­ten­zver­lust, der sich z.B. durch Per­son­alkürzun­gen bei den Werften und den ver­mehrten Ein­satz von Bil­liglohnkräften min­der­er Qual­i­fika­tion bei den Zulief­er­ern zeigt.

  • Man­age­ment­fehler des Auf­trag­nehmers, z.B. unzure­ichen­des Qualitätsmanagement.

  • Die Häu­fung von Prob­le­men im schiff­stech­nis­chen Bere­ich beruht auf der Aufteilung der schiff­stech­nis­chen Arbeit­en sowie der Ver­ant­wortlichkeit­en bei der Abliefer­ung der Boote auf die einzel­nen ARGE-Werften. Eine Koor­di­na­tion zwis­chen den unter­schiedlichen QM-Sys­te­men der Werften erfol­gte nicht in aus­re­ichen­dem Umfang, sodass erkan­nte Fehler des ersten Bootes beim Bau der nach­fol­gen­den Boote erneut auftraten.

  • Fokussierung des Auf­trag­nehmers auf kaufmän­nis­che Aspek­te bei der Durchführung.

  • Auf­seit­en des ARGE-Man­age­ments ist eine vor­dringlich an kaufmän­nis­chen Gesicht­spunk­ten (Aufwandsver­mei­dung) aus­gerichtete Pro­jek­tleitung zu beobacht­en, die Werft­per­son­al und Zulief­er­er unter erhe­blichen Druck set­zt. Die Umset­zung des ver­traglich vere­in­barten Qual­itäts­man­age­ments gestal­tete sich daher schwierig. Prob­leme wur­den – selb­st bei Vor­liegen frühzeit­iger Hin­weise durch den Güteprüf­di­enst – von der ARGE K130 sel­ten aktiv ange­gan­gen, son­dern erst nach hin­hal­tender Fachdiskus­sion ein­er Lösung zuge­führt. Auf diese Weise hat die ARGE K130 ein halbes Jahr lang ver­sucht, das Prob­lem durch claim man­age­ment von sich fernzuhal­ten. Auf die Kon­se­quen­zen für die deutsche Marinerüs­tung ins­ge­samt geht der Schluss dieses Beitrags ein.

Die Darstel­lung des Vorhabens K130 soll jedoch hier­mit nicht enden. Die ARGE K130 ist auf die berechtigte Kri­tik an der auf­trag­nehmer­seit­i­gen Durch­führung einge­gan­gen und hat im Dezem­ber 2009 das Rud­er herumge­wor­fen. Sei­ther arbeit­et sie die tech­nis­chen Män­gel sys­tem­a­tisch ab. 

Tatkräftige Unter­stützung hier­bei leis­ten das BWB und die Wehrtech­nis­che Dien­st­stelle 71. Den eben­so kom­pe­ten­ten wie engagierten Mitar­beit­ern sei an dieser Stelle Dank und Anerken­nung für ihren Ein­satz ausgesprochen. 

Erfahrun­gen

Hier­aus sind die fol­gen­den Schlüsse zu ziehen: 

  • Die Indus­trie bedarf bei der Umset­zung inno­v­a­tiv­er Lösun­gen und Konzepte sowie bei der Auswahl nicht praxis­er­probter Kom­po­nen­ten der inten­siv­en Begleitung durch den kom­pe­ten­ten öffentlichen Auftraggeber.

  • Unab­d­ing­bar für Marine­pro­jek­te ist daher der Erhalt der Beurteilungs­fähigkeit des öffentlichen Auf­tragge­bers, d.h. seines gut aus­ge­bilde­ten und erfahre­nen Fachpersonals.

  • Die Ver­wen­dung funk­tionaler Leis­tungs­beschrei­bun­gen in den Bau­verträ­gen erhöht das Risiko der Auswahl tech­nis­ch­er Lösun­gen nach über­wiegend kaufmän­nis­chen Gesicht­spunk­ten. Bei kri­tis­chen Kom­po­nen­ten ist daher die Beteili­gung des öffentlichen Auf­tragge­bers bei der Auswahl der tech­nis­chen Lösung sicherzustellen. Dies wurde bei F125 für 10 wichtige Unter­sys­teme durch gemein­sam mit der ARGE F125 durchge­führte Bew­er­tungsver­fahren berücksichtigt.

  • Bei erkan­nten Man­age­ment­prob­le­men eines Auf­trag­nehmers ist frühzeit­iges und ener­gis­ches Ein­greifen des Pro­jek­tleit­ers BWB z.B. in Form eines Qual­itätssicherungs- Audits (wie beim Vorhaben K130 nach dem Getriebeschaden geschehen) erforderlich.

  • Als Fol­gerung aus ein­er man­gel­nden Moti­va­tion des Auf­trag­nehmers, Prob­leme entschlossen zu bear­beit­en und abzustellen, ist für zukün­ftige Pro­jek­te die Aufw­er­tung der spät im Pro­jekt liegen­den Zahlungsmeilen­steine zu empfehlen.

Da die Aufträge des Bun­des für »Aus­rüs­tungsvorhaben See« so gut wie immer durch Arbeits­ge­mein­schaften (ARGE) erfüllt wer­den, ergeben sich Vorhaben über­greifende Gesicht­spunk­te, die über die Marinerüs­tung hinausgehen. 

  • ARGE sind – vor allem bei oli­gop­o­lis­tis­chen Märk­ten – grund­sät­zlich wettbewerbseinschränkend.

  • Wie das Vorhaben K130, dessen Def­i­n­i­tions- als auch Bauauf­trag konkur­ren­zierend vergeben wurde, ver­an­schaulicht, kann allein der Wet­tbe­werb die Qual­ität der Vorhaben­durch­führung nicht sicherstellen.

  • Erfahrungs­gemäß begün­sti­gen die inter­nen Struk­turen von ARGE keine straffe Vorhaben­führung und damit ‑durch­führung. Hier­für ist das klarere Ver­hält­nis zwis­chen Auf­trag­nehmer und Unter­auf­trag­nehmer deut­lich bess­er geeignet als Gesellschafterversammlungen.

  • Hierzu gehört auch der regelmäßig in unzure­ichen­dem Maße gegebene Zugriff des ARGE-Pro­jek­tleit­ers auf die erforder­lichen Ressourcen der Kon­sorten, welche jew­eils abwe­ichende Inter­essen ver­fol­gen. Kon­flik­te entste­hen regelmäßig, wenn vom ARGE-Pro­jek­tleit­er in Anspruch genommene Unternehmen­steile der Kon­sor­tial­part­ner eigene Ver­ant­wor­tung für ihre wirtschaftlichen Ergeb­nisse tragen.

Per­spek­tiv­en

Worauf müssen sich die mar­itime wehrtech­nis­che Indus­trie Deutsch­lands und der öffentliche Auf­tragge­ber nun ein­stellen? Aus­sagen zur anlaufend­en Umstruk­turierung sind an dieser Stelle nicht erhältlich, auch wenn viel von ihnen abhängt. Abse­hbar beste­hen aber gewisse Ten­den­zen, die sich unab­hängig von Struk­turentschei­dun­gen und deren Umset­zun­gen auswirken werden. 

Ohne die Ein­führung der Minen­ver­nich­tungs­drohne See­fuchs der ATLAS-Elek­tron­ik durch die Marine und ihre hier­durch mögliche kurzfristige Unter­stützung eines Ein­satzes hätte die Roy­al Navy sich kaum für das deutsche Sys­tem entsch­ieden. Haushalt­sen­ge und Spa­rau­fla­gen lassen der Deutschen Marine jedoch immer weniger Raum, um wie beim See­fuchs als Ref­erenz für den Export zu fungieren. Her­steller für Sub-Sys­teme bemühen sich um ref­er­ence navies im Aus­land, bedauer­licher­weise für Hochw­ert- Kom­po­nen­ten, die für die Deutsche Marine entwick­elt wur­den. Die Erfolge dieser Suche sind bis­lang allerd­ings überschaubar. 

Auch Aus­bil­dung­sun­ter­stützung zur Förderung der indus­triellen Aus­fuhrbe­mühun­gen wird die Marine immer weniger leis­ten kön­nen. Ähn­lich­es gilt für den Rüs­tungs­bere­ich. Die hier­für erforder­lichen Kapaz­itäten fall­en wieder­holten organ­isatorischen Reduzierungsrun­den zum Opfer, weil die Auf­gabe der Expor­tun­ter­stützung weit­er­hin die zur Dien­st­posten-Begrün­dung erforder­liche Anerken­nung nicht genießt. Die im Rah­men der Struk­tur­reform von Bun­deswehr und BMVg bekan­nt gewor­de­nen Ten­den­zen leg­en kaum die Ver­mu­tung nahe, dass sich hier­an etwas ändern wird. 

Lei­der schließt dies ein die bish­er ent­täuschend ver­laufend­en Anläufe zur Insti­tu­tion­al­isierung der Unter­stützung des Exports von Wehrtech­nik, sei es im BMVg, sei es ressortüber­greifend. Angesichts der selb­stver­ständlichen Inter­essen­ver­fol­gung unser­er Mit­be­wer­ber-Län­der ist der fort­ge­set­zte deutsche Verzicht auf eine nationale Posi­tion­ierung – wie sie zulet­zt der Präsi­dent des Bun­desver­ban­des der Deutschen Sicher­heits- und Vertei­di­gungsin­dus­trie Friedrich Lürssen angeregt hat (s. H. Bar­tels in: Europäis­che Sicher­heit 11/2010, S. 32 f), – nicht mehr nachzuvollziehen. 

Das einzige planer­isch abgesicherte Neu­vorhaben der deutschen Marinerüs­tung stellt bis auf Weit­eres der Dop­pel­hüllen- Betrieb­sstoff­tanker (ab 2017) dar. Dieser »Pla­nungs­be­griff« dient zzt. der Klärung, ob und wie weit eine alter­na­tive oder inno­v­a­tive Finanzierung – vor allem das hin­sichtlich sein­er Wirtschaftlichkeit für den Bund begrün­de­ten Zweifeln begeg­nende Leas­ing – in Betra­cht zu ziehen ist. 

Noch kein planer­isch gesichertes Vorhaben und vol­lkom­men unter dem Vor­be­halt der erwarteten Struk­turentschei­dun­gen ste­hend ist eine »K131«. Aus Sicht der »Aus­rüs­tung See« ist ein solch­es Vorhaben wün­schenswert zum Erhalt des Engi­neer­ing der Werften wie der MTG und der eige­nen Fähigkeit­en. Die Entwick­lung des nationalen W&F‑Systemhauses (s.o.) ist an dieses Vorhaben gekop­pelt; Aufträge zu Forschung und Entwick­lung reichen hier­für eben­so wenig aus wie Erin­nerun­gen an frühere Größe. Damit erfol­gt mit den Entschei­dun­gen zur Real­isierung dieser näch­sten Sys­temträger- Klasse der Marine die Weichen­stel­lung für die Zukun­ft des Über­wass­er-Mari­neschiff­baus in Deutsch­land auf Systemebene. 

Damit wird allein das Vorhaben F125 mit Sicher­heit mit­tel­fristig die Kapaz­itäten von Indus­trie und Amts­seite im Neubaubere­ich aus­las­ten. Der Schw­er­punkt der Amts­seite wird sich ver­lagern von der Vorhaben­durch­führung zur Mate­ri­aler­hal­tung und vor allem zur Änderung in der Nutzung, die hier­für wesentlich stärk­er dem Sys­temgedanken fol­gen muss. 

Kursvor­gaben

Der Per­son­alum­fang der deutschen wehrtech­nis­chen Indus­trie entspricht mit etwa 80.000 Beschäftigten der wit­terungs­be­d­ingten Schwankungs­bre­ite des inländis­chen Baugewerbes. Ihr Anteil am Export ist so ger­ing, dass er volk­swirtschaftlich nicht zu Buche schlägt. Wehrtech­nik ist in Deutsch­land mithin keine strate­gis­che Indus­trie: Die stets wohlin­formierten Griephan-Briefe – Aus­gaben vom 27.09. und 04.10.2010 – fil­tern dies aus der Berlin­er Luft. Rüster auf Amts- und Indus­trie­seite haben diese Wit­terung schon länger aufgenom­men, der­art pointiert aber noch nicht zu lesen bekom­men. Was ist hier­von, ger­ade im Hin­blick auf die mar­itime Wehrtech­nik, zu halten? 

Hier­bei kann die mar­itime wehrtech­nis­che Indus­trie für sich keine Son­der­stel­lung beanspruchen. Bei rasch­er und geräuscharmer Lösung des Fall­es K130 hätte ihr dies angesichts der begrün­de­ten Unzufrieden­heit mit den Leis­tun­gen der Luft- und Lan­drüs­tungsin­dus­trie gelin­gen kön­nen. Mit der an den Tag gelegten Hand­habung hat sie jedoch die Gele­gen­heit ver­stre­ichen lassen, neben dem weltweit anerkan­nten Bere­ich der U‑Boote auch den Über­wass­er-Kampf­schiff­bau als Zen­trum nationaler Exzel­lenz zu etablieren. Es kommt jet­zt darauf an, mit dem Vorhaben F125 diesem Ziel gerecht zu werden. 

Bei­de Auf­fas­sun­gen ste­hen nicht gegeneinan­der, son­dern ergänzen sich. Dies bedeutet, dass kein­er von ihnen der Vorzug vor der anderen gebührt. Die Auf­gabe beste­ht darin, sie zu ein­er aus­ge­wo­ge­nen, das heißt vernün­fti­gen Betra­ch­tungsweise zusam­men­zuführen. Ein Zurück zur reinen Indus­triepoli­tik ist damit eben­so aus­geschlossen wie die rein quan­ti­ta­tive Betra­ch­tung, wenn sachgerechte Entschei­dun­gen zu tre­f­fen sind. 

Zunächst ist festzustellen, dass diese Bestandauf­nahme nach der volk­swirtschaftlichen Bedeu­tung erfol­gt und hier­bei den quan­ti­ta­tiv­en Aspekt in den Vorder­grund stellt. Sie ste­ht neben der herkömm­lichen indus­triepoli­tis­chen Sichtweise, welche im bre­it­en Kon­sens die Rüs­tungs­ba­sis als mil­itär- und sicher­heit­spoli­tis­ches Ele­ment, auss­chlaggebend nicht nur für die nationalen Ressourcen der Vertei­di­gung und der Hochtech­nolo­gie, son­dern auch für die Koop­er­a­tions­fähigkeit und die Stel­lung im Bünd­nis ansieht und die mil­itär- und sicher­heit­spoli­tis­che Bedeu­tung akzentuiert. 

Team GlobDef

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