Organization of the Petroleum exporting Countries (englische Bezeichnung, Abkürzung OPEC)
Organisation des pays exportateurs de pètrole (französische Bezeichnung, Abkürzung OPEP)
Sitz: Obere Donaustraße 93, A‑1020 Wien, Österreich; Tel.: (00 43) 1 — 21 11 20, Fax: ‑26 43 20
Gründung:
Die Organisation Erdölexportierender Länder wurde 1960 anläßlich einer Konferenz in Bagdad (Irak) gegründet. Das Statut wurde 1965 bei einer Konferenz in Caracas (Venezuela) verabschiedet. Es wurde später mehrfach geändert.
Mitglieder (11):
Algerien (1969), Indonesien (1962), Irak, Iran, Katar (1961), Kuwait, Libyen (1962), Nigeria (1971), Saudi-Arabien, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate (1976)
Nur Staaten mit substantiellen Rohölexporten können Mitglied der OPEC werden (Billigung durch eine Dreiviertelmehrheit der Gründungsmitglieder und der Vollmitglieder der Konferenz).
Der Status eines assoziierten Mitglieds wird den Ländern gewährt, die die für die Aufnahme als Vollmitglied erforderliche Mehrheit noch nicht haben bekommen können (Art. 7 des Statuts).
Ziele:
Koordinierung und Vereinheitlichung der Erdölpolitiken der Mitgliedstaaten.
Bestimmung der wirksamsten Mittel zur Wahrung der individuellen und kollektiven Interessen der Mitgliedstaaten.
Suche nach geeigneten Mitteln zur Wahrung der Preisstabilität auf dem Weltmarkt und Vermeidung schädlicher Preisfluktuationen.
Gewährleistung
beständiger Einkünfte für die erdölexportierenden Länder;
einer wirksamen, wirtschaftlichen und regelmäßigen Versorgung der Verbraucherländer;
fairer Erträge für Investoren in der Erdölindustrie.
Schutz der Umwelt.
Strukturen:
Die Konferenz, die aus den Delegationen der Mitgliedstaaten (Delegationschef, Berater, und Beobachter) besteht, ist die höchste Autorität der Organisation. Sie trifft regulär zweimal jährlich in Wien zusammen. Außerordentliche Sitzungen können vom Generalsekretär auf Antrag eines Mitgliedstaates nach Konsultierung des Präsidenten des Gouverneursrats und Billigung mit einfacher Mehrheit der Mitgliedstaaten einberufen werden. Der Generalsekretär ist auf Grund eigenen Rechts zugleich Sekretär der Konferenz. Die Konferenz bestimmt die allgemeinen politischen Leitlinien und Orientierungen, entscheidet über geeignete Maßnahmen, billigt Ergänzungen des Statuts, beschießt die Neuaufnahme von Mitgliedern, bestätigt die Ernennung der Mitglieder des Gouverneursrats, beauftragt den Gouverneursrat mit der Anfertigung von Berichten bzw. Studien zu bestimmten Themen, ernennt den Präsidenten, den Generalsekretär und seinen Stellvertreter und reserviert für sich Kompetenzen für vom Statut nicht behandelte Bereiche. Alle Entscheidungen ergehen einstimmig (Ausnahme: die Aufnahme neuer Mitglieder, Verfahrensfragen). Mehrere Kommissionen, im besonderen das “Ministerial Monitoring Committee” (MMC), unterstützen die Konferenz.
Der Gouverneursrat, der sich aus den von den Mitgliedsländern benannten und von der Konferenz bestätigten Gouverneuren (zweijähriges Mandat) gebildet wird, ist das ausführende Organ der OPEC. Bei den Treffen des Gouverneursrates (mindestens zweimal jährlich) besteht Anwesenheitszwang. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme; grundsätzlich genügt einfache Stimmmehrheit. Das Statut räumt dem Gouverneursrat Kompetenzen für die Geschäftsführung der OPEC ein. Der Gouverneursrat führ die Entscheidungen der Konferenz aus, bereitet das Jahresbudget vor, benennt den Stellvertretenden Generalsekretär, billigt die Personalentscheidungen des Sekretariats auf der Ebene der Abteilungsleiter und arbeitet die Tagesordnungen der Konferenz aus.
Die OPEC-Wirtschaftskommission, die aus dem Stellvertretenden Generalssekretär, Vertretern der Mitgliedstaaten und einem Koordinator, dem Direktor der Abteilung “Forschung” gebildet wird, setzt sich für stabile Erdölmärkte zu gerechten und vernünftigen Bedingungen ein, damit das Erdöl seine Position als erste globale Energiequelle den OPEC-Zielen entsprechend behält. Weitere Zuständigkeiten sind Energie- und Erölfragen (Produktion, Preise, Versorgung etc.). Die Kommission tritt im allgemeinen zweimal pro Jahr zusammen.
Das Sekretariat, das von einem Generalsekretär (dreijähriges Mandat) geleitet wird, dem ein Stellvertretender Generalsekretär (dreijähriges Mandat) zur Seite steht, führt die Arbeit der OPEC unter der Leitung des Gouverneursrats aus. Der Generalsekretär ist der gesetzliche Vertreter der OPEC. Er organisiert die Arbeit, verwaltet die Organisation, bereitet die Berichte für den Gouverneursrat vor und unterrichtet den Präsidenten und die übrigen Ratsmitglieder über die Arbeit des Sekretariats. Das Sekretariat gliedert sich in mehrere Abteilungen: Forschung, Energiefragen, Wirtschafts- und Finanzfragen, Datenbanken, Personal und Verwaltung, OPEC News Agency und Information.
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