Organisation Erdölexportierender Länder (OPEC)

OPEC

Orga­ni­za­tion of the Petro­le­um export­ing Coun­tries (englis­che Beze­ich­nung, Abkürzung OPEC)
Organ­i­sa­tion des pays expor­ta­teurs de pèt­role (franzö­sis­che Beze­ich­nung, Abkürzung OPEP)
Sitz: Obere Donaus­traße 93, A‑1020 Wien, Öster­re­ich; Tel.: (00 43) 1 — 21 11 20, Fax: ‑26 43 20

Grün­dung:
Die Organ­i­sa­tion Erdöl­ex­portieren­der Län­der wurde 1960 anläßlich ein­er Kon­ferenz in Bag­dad (Irak) gegrün­det. Das Statut wurde 1965 bei ein­er Kon­ferenz in Cara­cas (Venezuela) ver­ab­schiedet. Es wurde später mehrfach geändert.

Mit­glieder (11):
Alge­rien (1969), Indone­sien (1962), Irak, Iran, Katar (1961), Kuwait, Libyen (1962), Nige­ria (1971), Sau­di-Ara­bi­en, Venezuela, Vere­inigte Ara­bis­che Emi­rate (1976)
Nur Staat­en mit sub­stantiellen Rohöl­ex­porten kön­nen Mit­glied der OPEC wer­den (Bil­li­gung durch eine Dreiviertelmehrheit der Grün­dungsmit­glieder und der Vollmit­glieder der Kon­ferenz).
Der Sta­tus eines assozi­ierten Mit­glieds wird den Län­dern gewährt, die die für die Auf­nahme als Vollmit­glied erforder­liche Mehrheit noch nicht haben bekom­men kön­nen (Art. 7 des Statuts).

Ziele:
Koor­dinierung und Vere­in­heitlichung der Erdölpoli­tiken der Mit­glied­staat­en.
Bes­tim­mung der wirk­sam­sten Mit­tel zur Wahrung der indi­vidu­ellen und kollek­tiv­en Inter­essen der Mit­glied­staat­en.
Suche nach geeigneten Mit­teln zur Wahrung der Preis­sta­bil­ität auf dem Welt­markt und Ver­mei­dung schädlich­er Pre­is­fluk­tu­a­tio­nen.
Gewährleis­tung
beständi­ger Einkün­fte für die erdöl­ex­portieren­den Län­der;
ein­er wirk­samen, wirtschaftlichen und regelmäßi­gen Ver­sorgung der Ver­braucher­län­der;
fair­er Erträge für Inve­storen in der Erdölin­dus­trie.
Schutz der Umwelt.

Struk­turen:
Die Kon­ferenz, die aus den Del­e­ga­tio­nen der Mit­glied­staat­en (Del­e­ga­tion­schef, Berater, und Beobachter) beste­ht, ist die höch­ste Autorität der Organ­i­sa­tion. Sie trifft reg­ulär zweimal jährlich in Wien zusam­men. Außeror­dentliche Sitzun­gen kön­nen vom Gen­er­alsekretär auf Antrag eines Mit­glied­staates nach Kon­sul­tierung des Präsi­den­ten des Gou­verneursrats und Bil­li­gung mit ein­fach­er Mehrheit der Mit­glied­staat­en ein­berufen wer­den. Der Gen­er­alsekretär ist auf Grund eige­nen Rechts zugle­ich Sekretär der Kon­ferenz. Die Kon­ferenz bes­timmt die all­ge­meinen poli­tis­chen Leitlin­ien und Ori­en­tierun­gen, entschei­det über geeignete Maß­nah­men, bil­ligt Ergänzun­gen des Statuts, beschießt die Neuauf­nahme von Mit­gliedern, bestätigt die Ernen­nung der Mit­glieder des Gou­verneursrats, beauf­tragt den Gou­verneursrat mit der Anfer­ti­gung von Bericht­en bzw. Stu­di­en zu bes­timmten The­men, ernen­nt den Präsi­den­ten, den Gen­er­alsekretär und seinen Stel­lvertreter und reserviert für sich Kom­pe­ten­zen für vom Statut nicht behan­delte Bere­iche. Alle Entschei­dun­gen erge­hen ein­stim­mig (Aus­nahme: die Auf­nahme neuer Mit­glieder, Ver­fahrens­fra­gen). Mehrere Kom­mis­sio­nen, im beson­deren das “Min­is­te­r­i­al Mon­i­tor­ing Com­mit­tee” (MMC), unter­stützen die Konferenz.

Der Gou­verneursrat, der sich aus den von den Mit­glied­slän­dern benan­nten und von der Kon­ferenz bestätigten Gou­verneuren (zwei­jähriges Man­dat) gebildet wird, ist das aus­führende Organ der OPEC. Bei den Tre­f­fen des Gou­verneursrates (min­destens zweimal jährlich) beste­ht Anwe­sen­heit­szwang. Jed­er Mit­glied­staat ver­fügt über eine Stimme; grund­sät­zlich genügt ein­fache Stim­m­mehrheit. Das Statut räumt dem Gou­verneursrat Kom­pe­ten­zen für die Geschäfts­führung der OPEC ein. Der Gou­verneursrat führ die Entschei­dun­gen der Kon­ferenz aus, bere­it­et das Jahres­bud­get vor, benen­nt den Stel­lvertre­tenden Gen­er­alsekretär, bil­ligt die Per­son­alentschei­dun­gen des Sekre­tari­ats auf der Ebene der Abteilungsleit­er und arbeit­et die Tage­sor­d­nun­gen der Kon­ferenz aus.

Die OPEC-Wirtschaft­skom­mis­sion, die aus dem Stel­lvertre­tenden Gen­er­alssekretär, Vertretern der Mit­glied­staat­en und einem Koor­di­na­tor, dem Direk­tor der Abteilung “Forschung” gebildet wird, set­zt sich für sta­bile Erdölmärk­te zu gerecht­en und vernün­fti­gen Bedin­gun­gen ein, damit das Erdöl seine Posi­tion als erste glob­ale Energiequelle den OPEC-Zie­len entsprechend behält. Weit­ere Zuständigkeit­en sind Energie- und Eröl­fra­gen (Pro­duk­tion, Preise, Ver­sorgung etc.). Die Kom­mis­sion tritt im all­ge­meinen zweimal pro Jahr zusammen.

Das Sekre­tari­at, das von einem Gen­er­alsekretär (drei­jähriges Man­dat) geleit­et wird, dem ein Stel­lvertre­tender Gen­er­alsekretär (drei­jähriges Man­dat) zur Seite ste­ht, führt die Arbeit der OPEC unter der Leitung des Gou­verneursrats aus. Der Gen­er­alsekretär ist der geset­zliche Vertreter der OPEC. Er organ­isiert die Arbeit, ver­wal­tet die Organ­i­sa­tion, bere­it­et die Berichte für den Gou­verneursrat vor und unter­richtet den Präsi­den­ten und die übri­gen Ratsmit­glieder über die Arbeit des Sekre­tari­ats. Das Sekre­tari­at gliedert sich in mehrere Abteilun­gen: Forschung, Energiefra­gen, Wirtschafts- und Finanzfra­gen, Daten­banken, Per­son­al und Ver­wal­tung, OPEC News Agency und Information.

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Team GlobDef

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