EU/Kongo

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zur Lage im Osten der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go

Die Europäis­che Union ver­fol­gt die Entwick­lun­gen im Osten der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go (DRK) ein­schließlich der ver­stärk­ten Zusam­me­nar­beit zwis­chen der DRK und Ruan­da mit großer Aufmerksamkeit.

Die Europäis­che Union ist der Auf­fas­sung, dass diese ver­stärk­te Zusam­me­nar­beit zwis­chen den bei­den Län­dern neue Per­spek­tiv­en für eine gemein­same und nach­haltige Lösung der Krise im Osten der DRK bietet.

Die Europäis­che Union ruft dazu auf, dass die Kom­bat­tan­ten des Con­grès ation­al pour la Défense du Peu­ple (CNDP) und ander­er organ­isiert­er bewaffneter Grup­pen voll­ständig in die Stre­itkräfte der DRK (FARDC) inte­gri­ert wer­den, wom­it ein wichtiger Schritt in Rich­tung ein­er dauer­haften friedlichen Lösung getan würde.

Die EU fordert die FDLR auf, ihre Waf­fen unverzüglich niederzule­gen und nach Ruan­da zurück­zukehren. Sie appel­liert nach­drück­lich an alle Beteiligten, der human­itären Lage der Zivil­bevölkerung umfassend Rech­nung zu tra­gen und den ein­schlägi­gen Bes­tim­mungen des human­itären Völk­er­rechts Folge zu leis­ten. In dieser Hin­sicht nimmt die EU die Zusage der kon­gole­sis­chen Behör­den zur Ken­nt­nis, die Zivil­bevölkerung zu schützen und human­itäre Hil­fe zu erle­ichtern. Die EU betont, dass die MONUC in die Pla­nung von Oper­a­tio­nen ein­be­zo­gen wer­den muss, damit sie ihr Man­dat ins­beson­dere im Hin­blick auf den Schutz der Bevölkerung erfüllen kann, und hebt her­vor, wie wichtig es ist, dass die FARDC und aus­ländis­che Trup­pen, die recht­mäßig in der DRK sta­tion­iert sind, das Man­dat der MONUC in vollem Umfang berücksichtigen.

Die EU bekräftigt, dass sie die regionale Zusam­me­nar­beit in der Region der Großen Seen unter­stützt, die sie als wichtiges Instru­ment zur Kon­so­li­dierung der laufend­en Bemühun­gen um eine Lösung der andauern­den Krise in der DRK betrachtet.

Um zu einem nach­halti­gen Frieden zu gelan­gen, müssen nicht nur wirtschaftliche und poli­tis­che Her­aus­forderun­gen ange­gan­gen wer­den, son­dern braucht es unter anderem auch eine bre­it angelegte Ver­söh­nung und entschlossene Bekämp­fung der Straflosigkeit. In diesem Zusam­men­hang fordert die EU fern­er alle Beteiligten auf, mit dem Inter­na­tionalen Strafgericht­shof zusammenzuarbeiten.

Die Bewer­ber­län­der Türkei, Kroa­t­ien* und ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien*, die Län­der des Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess­es und poten­ziellen Bewer­ber­län­der Alban­ien, Bosnien und Herze­gow­ina, Mon­tene­gro und Ser­bi­en und die dem Europäis­chen Wirtschaft­sraum ange­hören­den EFTA-Län­der Island, Liecht­en­stein und Nor­we­gen sowie die Ukraine, die Repub­lik Moldau und Arme­nien schließen sich dieser Erk­lärung an.

* Kroa­t­ien und die ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien nehmen weit­er­hin am Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess teil. 

Source:
Rat der Europäis­chen Union 

Team GlobDef

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