- Côte d’Ivoire
- Nahost-Friedensprozess
- Belarus
- Europäischer Auswärtiger Dienst
- SONSTIGES
- Kirgisistan
- Afghanistan
Côte d’Ivoire
Der Rat erörterte die Lage in Côte d’Ivoire und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Im Anschluss an die Festnahme von Laurent Gbagbo begrüßt die EU die Erklärung von Präsident Ouattara, dass er eine Politik der Aussöhnung und des Wiederaufbaus in Côte d’Ivoire verfolgen möchte. Die EU ruft alle Parteien dazu auf, unverzüglich von jeder weiteren Ausübung von Gewalt oder Einschüchterung Abstand zu nehmen. Die EU betont, dass bei der raschen Wiederherstellung von Recht und Ordnung im ganzen Land uneingeschränkt mit der legitimen Regierung zusammengearbeitet werden muss. Es müssen unbedingt so bald wie möglich die Bedingungen geschaffen werden, unter denen alle Bürger ohne Furcht und ohne Schikanen zu ihren Wohnstätten und Arbeitsplätzen zurückkehren und wieder ein normales Leben in Frieden und Sicherheit führen können. Die EU sagt ihre Unterstützung bei der Schaffung dieser Bedingungen und der Wiederherstellung des sozialen und politischen Friedens zu. Dies ist eine historische Chance.
2. Die EU begrüßt das Bekenntnis von Präsident Ouattara zur Verwirklichung der nationalen Aussöhnung. Sie ist bereit, die Arbeit der vorgeschlagenen Wahrheits- und Aussöhnungskommission zu unterstützen, und fordert Präsident Ouattara auf, eine integrative Regierung auf breiter Grundlage zu bilden, die für alle Regionen und alle Ausprägungsformen der politischen Meinung im Land repräsentativ ist. Mit der Aussöhnung werden die Voraussetzungen für den Wiederaufbau des Landes geschaffen. Daher würdigt die EU die Bedeutung, die der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie der Reform des Sicherheitssektors zukommt. Sie fordert die mit der Resolution des VN-Menschenrechtsrates vom 25. März 2011 eingerichtete Internationale Untersuchungskommission für Menschenrechtsverletzungen auf, alle Vorwürfe in Bezug auf solche Menschenrechtsverletzungen so bald und so gründlich wie möglich zu untersuchen. Wie die EU bereits wiederholt erklärt hat, müssen alle Personen, die erwiesenermaßen für diese Verbrechen verantwortlich sind, für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Zusammenhang begrüßt sie, dass Präsident Ouattara zugesagt hat, die Straflosigkeit zu bekämpfen und die Arbeit der Internationalen Kommission zu unterstützen. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Regierung und in die Sicherheitskräfte durch Straflosigkeit untergraben wird.
3. Die EU ist der Auffassung, dass die geschlossene Haltung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung dieser Krise von ausschlaggebender Bedeutung war. Sie würdigt die Geschlossenheit, die die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), die Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) und die Afrikanische Union (AU) bewiesen haben. Auch die Vereinten Nationen haben eine entscheidende Rolle gespielt. Die EU begrüßt die nach wie vor wesentliche Rolle der von der französischen Einheit ‘Licorne’ unterstützen Operation der Vereinten Nationen in Côte d’Ivoire beim Schutz der Zivilbevölkerung in Côte d’Ivoire im Einklang mit ihrem Mandat und der Resolution 1975 des VN-Sicherheitsrats.
4. Die EU erklärt sich bereit, den raschen wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes zu unterstützen. Um die wirtschaftliche Erholung von Côte d’Ivoire zu fördern, hat der Rat auf ein offizielles Ersuchen von Präsident Ouattara hin beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen die Häfen von Abidjan und San Pedro, die Ivorische Raffineriegesellschaft und das Verwaltungskomitee der Kaffee- und Kakaogesellschaft mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Im Benehmen mit der Regierung von Côte d’Ivoire wird die EU in Betracht ziehen, je nach der Entwicklung der Lage weitere Maßnahmen aufzuheben. Die EU bereitet derzeit im Benehmen mit der Regierung von Präsident Ouattara ein umfassendes Wiederaufbaupaket vor, wobei sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente heranzieht. Sie wird ihre Entwicklungshilfeprogramme so bald wie möglich wiederaufnehmen und prüfen, ob für die dringendsten Bedürfnisse finanzielle Soforthilfe geleistet werden kann.
5. Die EU ist nach wie vor äußerst besorgt über die humanitäre Lage im Lande und ihre Folgen für die Nachbarländer, insbesondere Liberia. Die EU wird eng mit den VN und anderen internationalen Stellen zusammenarbeiten, um das Leid der durch den Konflikt Vertriebenen oder der Menschen, denen es an ihren Aufenthaltsort am Nötigsten fehlt, zu mildern. Über den bereits von der Kommission und durch bilaterale Beiträge der Mitgliedstaaten bereitgestellten Betrag von 30 Mio. EUR hinaus verpflichtet sich die EU, erforderlichenfalls weitere humanitäre Hilfe zu leisten. Wichtig ist, dass ein sicherer humanitärer Raum eingerichtet wird, damit umgehend und wirksam humanitäre Hilfe geleistet werden kann.
6. Die EU beklagt zutiefst, dass in dieser Krise so sinnlos Menschen zu Tode gekommen sind und wirtschaftlicher Wohlstand vernichtet wurde. Es ist nicht nur für Côte d’Ivoire, sondern für die ganze Region wichtig, dass mit der Wiederherstellung einer verantwortlichen Staatsführung das Land zu Stabilität, Frieden und Wohlstand zurückfinden kann, damit vernichtete Existenzen wieder aufgebaut, Familien wieder zusammengeführt und normale Lebensumstände wiederhergestellt werden können. Die EU wird weiterhin mit allen Ländern der Region bei der Armutsbekämpfung, der Stimulierung des Wachstums sowie der Förderung einer verantwortlichen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte zusammenarbeiten.”
Der Rat hob am 8. April 2011 die von der EU verhängten Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen die Häfen von Abidjan und San Pedro, die Ivorische Raffineriegesellschaft und das Verwaltungskomitee der Kaffee- und Kakaogesellschaft auf. Der Beschluss und die Verordnung werden heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 348/2011 des Rates vom 8. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire Durchführungsbeschluss 2011/230/GASP des Rates vom 8. April 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire.
Nahost-Friedensprozess
Der Rat führte im Vorfeld des bevorstehenden internationalen Treffens der Ad-hoc-Verbindungsgruppe, zu dem die Hohe Vertreterin am 13. April 2011 in Brüssel eingeladen hat, eine Aussprache über den Nahost-Friedensprozess.
Die Hohe Vertreterin informierte den Rat, dass es nicht möglich sei, diese Woche ein Treffen des Nahost-Quartetts abzuhalten, da mehr Zeit für Konsultationen nötig sei. Sie betonte, dass sich das Quartett weiterhin uneingeschränkt dafür einsetzen werde, die Parteien bei ihren Friedensbemühungen zu unterstützen, und dass diese Unterstützung jetzt dringlicher denn je sei.
Belarus
Der Rat erörterte die Lage in Belarus und die Situation der politischen Gefangenen. Der Rat wird die Lage im land weiter evaluieren und seine Beratungen über Optionen für künftige Maßnahmen fortsetzen.
Des Weiteren unterrichtete die Hohe Vertreterin die Minister über die Erklärung, mit der sie den Familien der Opfer der Explosion in der Metro von Minsk vor kurzem ihr Beileid ausgesprochen hatte. dieser tragische Vorfall sollte nicht als Entschuldigung für eine zunehmende Unterdrückung herangezogen werden.
Europäischer Auswärtiger Dienst
Die Hohe Vertreterin gab einen kurzen Überblick über den Europäischen Auswärtigen Dienst. Der Rat wird auf einer der nächsten Tagungen erneut auf diesen Punkt zurückkommen.
SONSTIGES
Kirgisistan
Der litauische Minister brachte unter dem Tagesordnungspunkt “Sonstiges” die Lage in Kirgisistan zur Sprache und verwies dabei auf die ethnischen Spannungen und das Risiko, dass dort ein lang anhaltender Konflikt entstehen könne.
Afghanistan
Der schwedische Minister erstattete unter dem Tagesordnungspunkt “Sonstiges” Bericht über seinen jüngsten Besuch in Afghanistan und bat darum, die Afghanistan-Frage noch vor dem Sommer im Rat zu erörtern.
Source:
Council of the European Union