Westeuropa (Einführungsdossier)

Berlin­er Erk­lärung” vom März 2007 zum 50jährigen Grün­dungsju­biläum der Europäis­chen Union 

Europa war über Jahrhun­derte eine Idee, eine Hoff­nung auf Frieden und Ver­ständi­gung. Diese Hoff­nung hat sich erfüllt. Die europäis­che Eini­gung hat uns Frieden und Wohl­stand ermöglicht. Sie hat Gemein­samkeit ges­tiftet und Gegen­sätze über­wun­den. Jedes Mit­glied hat geholfen, Europa zu eini­gen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Frei­heit­sliebe der Men­schen in Mit­tel- und Osteu­ropa ver­danken wir, dass heute Europas unnatür­liche Teilung endgültig über­wun­den ist. Wir haben mit der europäis­chen Eini­gung unsere Lehren aus bluti­gen Auseinan­der­set­zun­gen und lei­d­voller Geschichte gezo­gen. Wir leben heute miteinan­der, wie es nie zuvor möglich war. Wir Bürg­erin­nen und Bürg­er der Europäis­chen Union sind zu unserem Glück vere­int.

I.

Wir ver­wirk­lichen in der Europäis­chen Union unsere gemein­samen Ide­ale: Für uns ste­ht der Men­sch im Mit­telpunkt. Seine Würde ist unan­tast­bar. Seine Rechte sind unveräußer­lich. Frauen und Män­ner sind gle­ich­berechtigt. Wir streben nach Frieden und Frei­heit, nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, nach gegen­seit­igem Respekt und Ver­ant­wor­tung, nach Wohl­stand und Sicher­heit, nach Tol­er­anz und Teil­habe, Gerechtigkeit und Sol­i­dar­ität. Wir leben und wirken in der Europäis­chen Union auf eine einzi­gar­tige Weise zusam­men. Dies drückt sich aus in dem demokratis­chen Miteinan­der von Mit­glied­staat­en und europäis­chen Insti­tu­tio­nen. Die Europäis­che Union grün­det sich auf Gle­ich­berech­ti­gung und sol­i­darisches Miteinan­der. So ermöglichen wir einen fairen Aus­gle­ich der Inter­essen zwis­chen den Mit­glied­staat­en. Wir wahren in der Europäis­chen Union die Eigen­ständigkeit und die vielfälti­gen Tra­di­tio­nen ihrer Mit­glieder. Die offe­nen Gren­zen und die lebendi­ge Vielfalt der Sprachen, Kul­turen und Regio­nen bere­ich­ern uns. Viele Ziele kön­nen wir nicht einzeln, son­dern nur gemein­sam erre­ichen. Die Europäis­che Union, die Mit­glied­staat­en und ihre Regio­nen und Kom­munen teilen sich die Aufgaben.

II.

Wir ste­hen vor großen Her­aus­forderun­gen, die nicht an nationalen Gren­zen Halt machen. Die Europäis­che Union ist unsere Antwort darauf. Nur gemein­sam kön­nen wir unser europäis­ches Gesellschaft­side­al auch in Zukun­ft bewahren zum Wohl aller Bürg­erin­nen und Bürg­er der Europäis­chen Union. Dieses europäis­che Mod­ell vere­int wirtschaftlichen Erfolg und soziale Ver­ant­wor­tung. Der Gemein­same Markt und der Euro machen uns stark. So kön­nen wir die zunehmende weltweite Ver­flech­tung der Wirtschaft und immer weit­er wach­senden Wet­tbe­werb auf den inter­na­tionalen Märk­ten nach unseren Wertvorstel­lun­gen gestal­ten. Europas Reich­tum liegt im Wis­sen und Kön­nen sein­er Men­schen: dies ist der Schlüs­sel zu Wach­s­tum, Beschäf­ti­gung und sozialem Zusam­men­halt. Wir wer­den den Ter­ror­is­mus und die organ­isierte Krim­i­nal­ität gemein­sam bekämpfen. Die Frei­heits- und Bürg­er­rechte wer­den wir dabei auch im Kampf gegen ihre Geg­n­er vertei­di­gen. Ras­sis­mus und Frem­den­feindlichkeit dür­fen nie wieder eine Chance haben. Wir set­zen uns dafür ein, dass Kon­flik­te in der Welt friedlich gelöst und Men­schen nicht Opfer von Krieg, Ter­ror­is­mus und Gewalt wer­den. Die Europäis­che Union will Frei­heit und Entwick­lung in der Welt fördern. Wir wollen Armut, Hunger und Krankheit­en zurück­drän­gen. Dabei wollen wir auch weit­er eine führende Rolle ein­nehmen. Wir wollen in der Energiepoli­tik und beim Kli­maschutz gemein­sam vor­ange­hen und unseren Beitrag leis­ten, um die glob­ale Bedro­hung des Kli­mawan­dels abzuwenden.

III.

Die Europäis­che Union lebt auch in Zukun­ft von ihrer Offen­heit und dem Willen ihrer Mit­glieder, zugle­ich gemein­sam die innere Entwick­lung der Europäis­chen Union zu fes­ti­gen. Die Europäis­che Union wird auch weit­er­hin Demokratie, Sta­bil­ität und Wohl­stand jen­seits ihrer Gren­zen fördern. Mit der europäis­chen Eini­gung ist ein Traum früher­er Gen­er­a­tio­nen Wirk­lichkeit gewor­den. Unsere Geschichte mah­nt uns, dieses Glück für kün­ftige Gen­er­a­tio­nen zu schützen. Dafür müssen wir die poli­tis­che Gewalt Europas immer wieder zeit­gemäß erneuern. Deshalb sind wir heute, 50 Jahre nach der Unterze­ich­nung der Römis­chen Verträge, in dem Ziel geeint, die Europäis­che Union bis zu den Wahlen zum Europäis­chen Par­la­ment 2009 auf eine erneuerte gemein­same Grund­lage zu stellen. Denn wir wis­sen: Europa ist unsere gemein­same Zukunft.”

Berlin­er Erk­lärung” vom März 2007 zum 50jährigen Grün­dungsju­biläum der Europäis­chen Union

Als am 24. März 1957 die “römis­chen Verträge” zwis­chen Bel­gien, Deutsch­land, Frankre­ich, Ital­ien, Lux­em­burg und den Nieder­lan­den unterze­ich­net wur­den ahnte wohl nie­mand, welche Erfol­gs­geschichte daraus wach­sen würde. Fün­fzig Jahre später gehören 27 Staat­en — viele davon aus dem ehe­ma­li­gen Ost­block — und fast 490 Mio. Men­schen zur Europäis­chen Union, einem Bund, der in der “ober­sten Liga” der “glob­al Play­ers” mit­spie­len kann.

Die Europäis­che Union (EU) ist wed­er eine Föder­a­tion wie die USA noch ein­fach eine Organ­i­sa­tion für die Zusam­me­nar­beit von Regierun­gen wie die UNO. Die europäis­che Geset­zge­bung ste­ht über den nationalen Geset­zen der Einzel­staat­en; soweit diese die gemein­sam beschlosse­nen „EU-Richtlin­ien“ nicht zeit­gerecht in nationales Recht umset­zen, gilt die EU-Richtlin­ie unmit­tel­bar. Die EU regelt Wirtschaft und Han­del, koor­diniert Energie, Kom­mu­nika­tion, Trans­port – und zunehmend sog­ar das Bil­dungswe­sen. Die EU-Bürg­er haben einen gemein­samen „Europäis­chen Pass“, die Bürg­er der „Schen­gen-Staat­en“ wer­den am Flughafen und allen Gren­zen als Inlän­der behan­delt. Es gibt ein Europäis­ches Par­la­ment, einen Europäis­chen Gericht­shof und eine gemein­same Zen­tral­bank, einen Präsi­den­ten und einen Europäis­chen Aussen- und Finanzmin­is­ter, sowie erste gemein­same Stre­itkräfte. Die EU koor­diniert die Aktiv­itäten der Mit­glieder – hat aber selb­st kein eigenes Ter­ri­to­ri­um. Die EU ist in der Tat einzi­gar­tig. Die Län­der, aus denen die EU beste­ht (ihre “Mit­glied­staat­en”), bün­deln ihre Hoheit­srechte, um eine Stärke und einen inter­na­tionalen Ein­fluss zu erre­ichen, über die keines von ihnen allein ver­fü­gen würde.

Das Bün­deln der Hoheit­srechte bedeutet in der Prax­is, dass die Mit­glied­staat­en einen Teil ihrer Entschei­dungs­befug­nisse an die von ihnen geschaf­fe­nen gemein­samen Ein­rich­tun­gen abgeben, damit Entschei­dun­gen zu spez­i­fis­chen Fra­gen von gemein­samem Inter­esse auf europäis­ch­er Ebene demokratisch getrof­fen wer­den können.