Iran/Haiti/Afghanistan/Chile/Nahost/Sonstiges — Pressemitteilung Rat der Europäischen Union

Der Rat hat im Bei­sein des neuen alleini­gen Beauf­tragten der EU in Afghanistan, Her­rn Vygau­das Usackas, über die Entwick­lun­gen in Afghanistan und die Anstren­gun­gen der EU vor Ort auf der Grund­lage des Aktion­s­plans der EU von 2009 für ein ver­stärk­tes Engage­ment der EU in Afghanistan und Pak­istan beraten.

Er hat die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen angenom­men:
“1.) Der Rat hat die Entwick­lun­gen in Afghanistan und die Anstren­gun­gen der EU vor Ort auf der Grund­lage des im Okto­ber 2009 angenomme­nen Aktion­s­plans für ein ver­stärk­tes Engage­ment der EU in Afghanistan und Pak­istan erörtert. An der Aussprache nahm Herr Vygau­das USACKAS teil, der heute zum alleini­gen Beauf­tragten der EU in Afghanistan ernan­nt wurde und am 1. April 2010 sein Amt antreten wird. Seine Ernen­nung zum Son­der­beauf­tragten der EU und zugle­ich zum Leit­er der EU-Del­e­ga­tion in Kab­ul ist ein weit­er­er Schritt zur Ver­stärkung des koor­dinierten Vorge­hens der EU vor Ort, wobei die EU eng mit anderen inter­na­tionalen Akteuren zusam­me­nar­beit­et. Die Anstren­gun­gen der EU wer­den unter der Fed­er­führung von Her­rn Usackas vor­angetrieben, der die Umset­zung des Aktion­s­plans in enger Zusam­me­nar­beit mit den Vertretern der Mit­glied­staat­en in Kab­ul leit­en wird. Der Rat würdigt aus­drück­lich die her­vor­ra­gende Arbeit, die der schei­dende EU-Son­der­beauf­tragte, Ettore Sequi, und der schei­dende Leit­er der EUDel­e­ga­tion, Han­sjörg Kretschmer, in den ver­gan­genen Jahren geleis­tet haben.

2.) Der Rat weist erneut darauf hin, dass die Lage im Bere­ich der inneren Sicher­heit nach wie vor eine unmit­tel­bare Her­aus­forderung für die Sta­bil­ität in Afghanistan darstellt. Er betont, dass er die inter­na­tionalen zivilen Anstren­gun­gen in Afghanistan weit­er­hin unter­stützt, wobei er auf die zen­trale Koor­dinierungs­funk­tion der UNAMA hin­weist und seine Unter­stützung für das Man­dat der VN und die Ziele der ISAF bekräftigt. Von entschei­den­der Bedeu­tung für die zivilen Anstren­gun­gen wird sein, dass die Koor­dinierung verbessert wird und dass sich alle zivilen Haup­tak­teure – ins­beson­dere der EU-Son­der­beauf­tragte, der Son­der­beauf­tragte des VN-Gen­er­alsekretärs und der Hohe Zivil­beauf­tragte der NATO – auf eine kohärente Vorge­hensweise unter Leitung der Regierung Afghanistans ver­ständi­gen. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass Afghanistan Eigen- und Führungsver­ant­wor­tung übernimmt.

3.) Der Rat betont, dass er die Ergeb­nisse der Kon­ferenz vom 28. Jan­u­ar 2010 in Lon­don befür­wortet, und erk­lärt erneut, dass alle Anstren­gun­gen nun darauf gerichtet sein müssen, die in Lon­don gegebe­nen Zusagen umzuset­zen, auch hin­sichtlich des angekündigten Treuhand­fonds für Frieden und Wiedere­ingliederung zur Finanzierung des von Afghanistan geleit­eten Friedens- und Wiedere­ingliederung­spro­gramms. Der Rat unter­stre­icht die Bedeu­tung aus­ge­wo­gen­er, unter afghanis­ch­er Leitung ste­hen­der Aussöh­nung­sund Wiedere­ingliederung­sprozesse als Ker­nele­mente ein­er dauer­haften poli­tis­chen Lösung in Afghanistan. Er begrüßt dies­bezüglich die Ein­beru­fung ein­er Friedens-Jir­ga, die in diesem Früh­jahr stat­tfind­en soll. Der Rat begrüßt auch die jüng­sten Kon­tak­te zwis­chen führen­den Per­sön­lichkeit­en in der Region, mit denen Ver­trauen aufge­baut wer­den soll. Er hofft, dass das zweite Ad-hoc-Gipfel­tr­e­f­fen zwis­chen der EU und Pak­istan am 21. April 2010 ein Erfolg wird.

4.) Der Rat hat sich mit der Kon­ferenz in Kab­ul befasst, auf der den in Lon­don einge­gan­genen Verpflich­tun­gen nachgekom­men wer­den muss. Auf dieser Kon­ferenz wird die afghanis­che Regierung Gele­gen­heit haben, den kün­fti­gen Weg abzusteck­en, ins­beson­dere hin­sichtlich der Kor­rup­tions­bekämp­fung, der Ver­stärkung der Sicher­heit, eines effizien­ten und unpartei­is­chen Regierung­shan­delns, der wirtschaftlichen und sozialen Entwick­lung, der Men­schen­rechte und der Verbesserung der Wahl­prozesse. Die EU erwartet, dass die afghanis­che Regierung schnell und entschlossen han­delt, um die den Bürg­ern gegebe­nen Ver­sprechen einzulösen. Im Rah­men ihres Aktion­s­plans leis­tet die Europäis­che Union in Zusam­me­nar­beit mit der UNAMA und weit­eren inter­na­tionalen Part­nern auch kün­ftig langfristige Hil­fe für Afghanistan bei den Pro­gram­men zum Auf­bau von Insti­tu­tio­nen und zivilen Fähigkeit­en, und zwar auch auf sub­na­tionaler Ebene. Der Rat wird voraus­sichtlich im kom­menden Monat einen ersten Bericht über die Fortschritte bei der Umset­zung des Aktion­s­plans erörtern.

5.) Der Rat unter­stre­icht die Bedeu­tung glaub­würdi­ger, für alle Seit­en offen­er und sicher­er Par­la­mentswahlen in Afghanistan, die den Willen der Bevölkerung zum Aus­druck brin­gen. Unter Hin­weis auf die Empfehlun­gen der EU-Wahlbeobach­tungsmis­sion, die zu den Präsi­dentschaftswahlen im Jahr 2009 entsandt wurde, und die Verpflich­tun­gen, die auf der Lon­don­er Kon­ferenz einge­gan­gen wur­den, um die Integrität der Wahlen zu gewährleis­ten, fordert der Rat die Regierung Afghanistans nach­drück­lich auf, unverzüglich eine Reform des Wahl­prozess­es in die Wege zu leit­en, um die Unparteilichkeit, Unab­hängigkeit und Integrität der Wahlin­sti­tu­tio­nen sicherzustellen, was ins­beson­dere für die Unab­hängige Wahlkom­mis­sion und die Wahlbeschw­erdekom­mis­sion gilt, und dabei eng mit dem Son­der­beauf­tragten des VN-Gen­er­alsekretärs zusam­men­zuar­beit­en. Der Rat betont, dass alle Maß­nah­men, die die inter­na­tionale Gemein­schaft zur Unter­stützung des Wahl­prozess­es ergreift, nur dann ihre volle Wirkung ent­fal­ten kön­nen, wenn Struk­tur­refor­men durchge­führt wer­den. Der Rat wird die Vor­bere­itun­gen für die anste­hen­den Par­la­mentswahlen weit­er­hin aufmerk­sam verfolgen.” 

Team GlobDef

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