Der Rat hat im Beisein des neuen alleinigen Beauftragten der EU in Afghanistan, Herrn Vygaudas Usackas, über die Entwicklungen in Afghanistan und die Anstrengungen der EU vor Ort auf der Grundlage des Aktionsplans der EU von 2009 für ein verstärktes Engagement der EU in Afghanistan und Pakistan beraten.
Er hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
“1.) Der Rat hat die Entwicklungen in Afghanistan und die Anstrengungen der EU vor Ort auf der Grundlage des im Oktober 2009 angenommenen Aktionsplans für ein verstärktes Engagement der EU in Afghanistan und Pakistan erörtert. An der Aussprache nahm Herr Vygaudas USACKAS teil, der heute zum alleinigen Beauftragten der EU in Afghanistan ernannt wurde und am 1. April 2010 sein Amt antreten wird. Seine Ernennung zum Sonderbeauftragten der EU und zugleich zum Leiter der EU-Delegation in Kabul ist ein weiterer Schritt zur Verstärkung des koordinierten Vorgehens der EU vor Ort, wobei die EU eng mit anderen internationalen Akteuren zusammenarbeitet. Die Anstrengungen der EU werden unter der Federführung von Herrn Usackas vorangetrieben, der die Umsetzung des Aktionsplans in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Mitgliedstaaten in Kabul leiten wird. Der Rat würdigt ausdrücklich die hervorragende Arbeit, die der scheidende EU-Sonderbeauftragte, Ettore Sequi, und der scheidende Leiter der EUDelegation, Hansjörg Kretschmer, in den vergangenen Jahren geleistet haben.
2.) Der Rat weist erneut darauf hin, dass die Lage im Bereich der inneren Sicherheit nach wie vor eine unmittelbare Herausforderung für die Stabilität in Afghanistan darstellt. Er betont, dass er die internationalen zivilen Anstrengungen in Afghanistan weiterhin unterstützt, wobei er auf die zentrale Koordinierungsfunktion der UNAMA hinweist und seine Unterstützung für das Mandat der VN und die Ziele der ISAF bekräftigt. Von entscheidender Bedeutung für die zivilen Anstrengungen wird sein, dass die Koordinierung verbessert wird und dass sich alle zivilen Hauptakteure – insbesondere der EU-Sonderbeauftragte, der Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs und der Hohe Zivilbeauftragte der NATO – auf eine kohärente Vorgehensweise unter Leitung der Regierung Afghanistans verständigen. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass Afghanistan Eigen- und Führungsverantwortung übernimmt.
3.) Der Rat betont, dass er die Ergebnisse der Konferenz vom 28. Januar 2010 in London befürwortet, und erklärt erneut, dass alle Anstrengungen nun darauf gerichtet sein müssen, die in London gegebenen Zusagen umzusetzen, auch hinsichtlich des angekündigten Treuhandfonds für Frieden und Wiedereingliederung zur Finanzierung des von Afghanistan geleiteten Friedens- und Wiedereingliederungsprogramms. Der Rat unterstreicht die Bedeutung ausgewogener, unter afghanischer Leitung stehender Aussöhnungsund Wiedereingliederungsprozesse als Kernelemente einer dauerhaften politischen Lösung in Afghanistan. Er begrüßt diesbezüglich die Einberufung einer Friedens-Jirga, die in diesem Frühjahr stattfinden soll. Der Rat begrüßt auch die jüngsten Kontakte zwischen führenden Persönlichkeiten in der Region, mit denen Vertrauen aufgebaut werden soll. Er hofft, dass das zweite Ad-hoc-Gipfeltreffen zwischen der EU und Pakistan am 21. April 2010 ein Erfolg wird.
4.) Der Rat hat sich mit der Konferenz in Kabul befasst, auf der den in London eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden muss. Auf dieser Konferenz wird die afghanische Regierung Gelegenheit haben, den künftigen Weg abzustecken, insbesondere hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung, der Verstärkung der Sicherheit, eines effizienten und unparteiischen Regierungshandelns, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Menschenrechte und der Verbesserung der Wahlprozesse. Die EU erwartet, dass die afghanische Regierung schnell und entschlossen handelt, um die den Bürgern gegebenen Versprechen einzulösen. Im Rahmen ihres Aktionsplans leistet die Europäische Union in Zusammenarbeit mit der UNAMA und weiteren internationalen Partnern auch künftig langfristige Hilfe für Afghanistan bei den Programmen zum Aufbau von Institutionen und zivilen Fähigkeiten, und zwar auch auf subnationaler Ebene. Der Rat wird voraussichtlich im kommenden Monat einen ersten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erörtern.
5.) Der Rat unterstreicht die Bedeutung glaubwürdiger, für alle Seiten offener und sicherer Parlamentswahlen in Afghanistan, die den Willen der Bevölkerung zum Ausdruck bringen. Unter Hinweis auf die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission, die zu den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 entsandt wurde, und die Verpflichtungen, die auf der Londoner Konferenz eingegangen wurden, um die Integrität der Wahlen zu gewährleisten, fordert der Rat die Regierung Afghanistans nachdrücklich auf, unverzüglich eine Reform des Wahlprozesses in die Wege zu leiten, um die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität der Wahlinstitutionen sicherzustellen, was insbesondere für die Unabhängige Wahlkommission und die Wahlbeschwerdekommission gilt, und dabei eng mit dem Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs zusammenzuarbeiten. Der Rat betont, dass alle Maßnahmen, die die internationale Gemeinschaft zur Unterstützung des Wahlprozesses ergreift, nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn Strukturreformen durchgeführt werden. Der Rat wird die Vorbereitungen für die anstehenden Parlamentswahlen weiterhin aufmerksam verfolgen.”