EU/Kosovo

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zum Ein­satz von EULEX

Die Europäis­che Union begrüßt das Ein­vernehmen zugun­sten des Ein­satzes von EULEX im gesamten Koso­vo, das auf der gestri­gen Tagung des Sicher­heit­srates der Vere­in­ten Natio­nen vom 26. Novem­ber 2008 erzielt wurde, und nimmt mit Befriedi­gung zur Ken­nt­nis, dass der Sicher­heit­srat eine Erk­lärung seines Präsi­den­ten angenom­men hat, mit der die vom Gen­er­alsekretär der Vere­in­ten Natio­nen ein­geleit­ete Neustruk­turierung unter­stützt wird.

Der Sicher­heit­srat hob fern­er nach­drück­lich her­vor, dass die inter­na­tionale Gemein­schaft die Bemühun­gen der EU begrüßt, zur Sta­bil­ität in den west­lichen Balka­nstaat­en beizu­tra­gen, indem sie diesen eine europäis­che Per­spek­tive bietet.

Die EU möchte bei dieser Gele­gen­heit daran erin­nern, welch große Bedeu­tung sie der Sta­bil­ität in der Region beimisst. In diesem Zusam­men­hang spricht sie sich uneingeschränkt für die europäis­che Per­spek­tive der west­lichen Balka­nstaat­en aus und ver­weist auf die Schlussfol­gerun­gen der Tagung des Europäis­chen Rates vom 19./20. Juni 2008, wonach “Ser­bi­en (…) seine Fortschritte auf dem Weg in die EU beschle­u­ni­gen und auch den Sta­tus eines Bewer­ber­lan­des erhal­ten (kann), sobald alle Voraus­set­zun­gen (…) erfüllt sind”.

Die EU begrüßt, dass bei der Vor­bere­itung des Ein­satzes der EULEX-Mis­sion Fortschritte erzielt wur­den. Sie erwartet, dass die Regierung in Bel­grad ihre Unter­stützung für diese Mis­sion bestäti­gen wird. Sie begrüßt die Unter­stützung durch die Regierung in Pristi­na und die aus­geze­ich­nete Zusam­me­nar­beit zwis­chen der EULEX und den Insti­tu­tio­nen des Koso­vo im Bere­ich der Rechtsstaatlichkeit. Eine enge Part­ner­schaft zwis­chen der EULEX und den Insti­tu­tio­nen des Koso­vo ist eine wesentliche Voraus­set­zung für den Erfolg der Mis­sion, wie sie in der Gemein­samen Aktion 2008/124/GASP definiert ist. Die Mis­sion EULEX Koso­vo wird bei der Durch­führung ihres Man­dats die Res­o­lu­tion 1244(1999) des VN-Sicher­heit­srates uneingeschränkt ein­hal­ten und unter der all­ge­meinen Auf­sicht und im – hin­sichtlich ihres Sta­tus – neu­tralen Rah­men der Vere­in­ten Natio­nen tätig sein.

Die EU bestätigt, dass diese Entwick­lun­gen den Weg ebnen für eine unverzügliche Erk­lärung der ersten Ein­satzfähigkeit der EULEX Koso­vo. Die Mis­sion muss in der Lage sein, ihre Auf­gaben im gesamten Koso­vo in Zusam­me­nar­beit mit den ein­schlägi­gen Behör­den und den übri­gen inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen, die vor Ort präsent sind, rasch wahrzunehmen. 

Source:
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 

Team GlobDef

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