EU/Auswärtige Angelegenheiten — Thema Albanien, Belarus, Syrien, Libyen, Jemen

3101. Tagung des Rates — Lux­em­burg, den 20. Juni 2011
Pressemit­teilung vom 13.07.2011

Alban­ien
Der Rat erörterte die jüng­sten Ereignisse in Alban­ien und nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“1. Die EU hat die Kom­mu­nal­wahlen 2011 aufmerk­sam ver­fol­gt und stellt fest, dass sie generell trans­par­ent und im freien Wet­tbe­werb durchge­führt wur­den, wenn auch unter ver­fahren­stech­nis­chen Schwierigkeit­en. Die Lage in Tirana gibt jedoch Anlass zur Sorge. Die EU bedauert die Ver­schlechterung der poli­tis­chen Lage und die wach­senden Span­nun­gen nach den Wahlen und der Durch­führung des Prozesses.

2. Die EU nimmt die Entschei­dun­gen des Wahlkol­legiums zur Ken­nt­nis, weist aber darauf hin, dass es von entschei­den­der Bedeu­tung ist, dass der Wahl­prozess, ein­schließlich des Beru­fungsver­fahrens und der Bekan­nt­gabe der Endergeb­nisse durch die zen­trale Wahlkom­mis­sion, trans­par­ent, unbee­in­flusst und voll und ganz im Ein­klang mit dem beste­hen­den Recht­srah­men abgeschlossen wird. Alle Parteien müssen den Vor­rang der Rechtsstaatlichkeit vor allen anderen Inter­essen unbe­d­ingt anerken­nen. Die EU fordert alle führen­den Poli­tik­er auf, den Abschluss des Wahl­prozess­es beson­nen und kon­struk­tiv zu unter­stützen und dabei das Augen­merk auf die europäis­che Zukun­ft des Lan­des zu leg­en. Die EU wird die Bew­er­tung des Prozess­es durch die OSZE/ODIHR-Wahlbeobach­tungsmis­sion aufmerk­sam verfolgen.

3. Die EU fordert die Regierung und die Oppo­si­tion nach­drück­lich auf, sich vor den näch­sten Wahlen in Zusam­me­nar­beit mit der Zivilge­sellschaft auf eine umfassende Wahlre­form zu ver­ständi­gen, in deren Rah­men alle Empfehlun­gen der OSZE-ODIHR von 2007, 2009 und 2011 aufge­grif­f­en wer­den. Die EU nimmt zur Ken­nt­nis, dass der Gen­er­alsekretär des Europarates die Absicht hat, die Venedig-Kom­mis­sion um ein Gutacht­en zu ersuchen, wie ähn­liche Sit­u­a­tio­nen bei kün­fti­gen Wahlen ver­mieden wer­den können.

4. Die EU fordert die Regierung und die Oppo­si­tion auf, den poli­tis­chen Dia­log drin­gend wieder aufzunehmen und den lang andauern­den poli­tis­chen Still­stand zu über­winden. Ein solch­er Dia­log ist uner­lässlich für das nor­male Funk­tion­ieren ein­er demokratis­chen Gesellschaft und ihrer Insti­tu­tio­nen – wozu auch die effek­tive Arbeit des Par­la­ments gehört – und für den Fortschritt des Lan­des bei der europäis­chen Inte­gra­tion. Die EU ersucht die alban­is­che Regierung nach­drück­lich, ihre Bemühun­gen um die Refor­ma­gen­da und deren Umset­zung wieder aufzunehmen und zu inten­sivieren. Diese sind von wesentlich­er Bedeu­tung dafür, dass die Kri­te­rien von Kopen­hagen und auch die zwölf in der Stel­lung­nahme der Kom­mis­sion vom 9. Novem­ber 2010 zum Antrag Alban­iens auf Beitritt zur EU vorgegebe­nen zen­tralen Pri­or­itäten in erforder­lichem Maße einge­hal­ten wer­den. Nur wenn die oben­ge­nan­nten Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, wird sich Alban­ien in Ein­klang mit den Schlussfol­gerun­gen des Rates vom Dezem­ber 2010 der EU weit­er annäh­ern können.

5. Die EU beken­nt sich weit­er­hin zur europäis­chen Per­spek­tive Alban­iens und wird die Anstren­gun­gen des Lan­des in diesem Prozess weit­er unterstützen.” 

Östliche Nach­bar­län­der – Belarus

Der Rat erörterte die Lage in Belarus und nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“1. Unter Hin­weis auf ihre Schlussfol­gerun­gen vom 31. Jan­u­ar 2011, die Erk­lärun­gen der Hohen Vertreterin Ash­ton zur Lage in Belarus vom 18. Feb­ru­ar, 12. April sowie 14. und 26. Mai 2011 und die Erk­lärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 18. März 2011 bringt die EU ihre tiefe Besorg­nis über die Ver­schlechterung der Lage der Men­schen­rechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus zum Ausdruck.

2. Die EU verurteilt scharf, dass Vertreter der Zivilge­sellschaft, der unab­hängi­gen Medi­en und der poli­tis­chen Oppo­si­tion, ein­schließlich der früheren Präsi­dentschaft­skan­di­dat­en Nekl­ja­jew, Rymaschews­ki, San­nikow, Statke­witsch und Uss, nach den Präsi­dentschaftswahlen vom 19. Dezem­ber 2010 aus poli­tis­chen Grün­den inhaftiert, vor Gericht gestellt und verurteilt wur­den. Die EU wieder­holt ihre Forderung nach sofor­tiger Freilas­sung und Reha­bil­i­tierung aller poli­tis­chen Häftlinge. Sie unter­stre­icht ihre tiefe Besorg­nis angesichts der Berichte über Folterun­gen und andere For­men der Mis­shand­lung in belarus­sis­chen Gefäng­nis­sen und fordert die Behör­den nach­drück­lich auf, die von Belarus einge­gan­genen inter­na­tionalen Verpflich­tun­gen einzuhal­ten, ins­beson­dere was das absolute Ver­bot von Folter und grausamer, unmen­schlich­er oder erniedri­gen­der Behand­lung betrifft.

3. Die EU beklagt die ständi­ge Ver­schlechterung der Medi­en­frei­heit in Belarus, ein­schließlich der Prozesse, die das Infor­ma­tion­s­min­is­teri­um im Hin­blick auf das Ver­bot von zwei der größten unab­hängi­gen Tageszeitun­gen von Belarus, Nascha Niwa und Nar­o­d­na­ja Wol­ja, angestrengt hat, des Gerichtsver­fahrens gegen den Jour­nal­is­ten Poc­zobut und des Entzugs der Sendelizenz des Rund­funksenders Autora­dio. Sie appel­liert an Belarus, die andauernde, poli­tisch motivierte Ver­fol­gung und Schikanierung demokratis­ch­er Kräfte, unab­hängiger Medi­en sowie der Zivilge­sellschaft und der­jeni­gen, die sie vertei­di­gen, einzustellen.

4. Der Rat fordert Belarus nach­drück­lich auf, die inter­na­tion­al anerkan­nten diplo­ma­tis­chen Immu­nitäten und Vor­rechte der diplo­ma­tis­chen Vertre­tun­gen der EU und ihres Per­son­als in Min­sk zu acht­en und der fort­dauern­den Schikanierung und Ein­schüchterung ein Ende zu bereiten.

5. Die EU ist weit­er­hin entschlossen, sich mit der Men­schen­recht­slage in Belarus zu befassen, auch in inter­na­tionalen Foren wie dem VN-Men­schen­recht­srat und der OSZE. Der Rat begrüßt, dass die Res­o­lu­tion über die Lage der Men­schen­rechte in Belarus in der 17. Sitzungspe­ri­ode des VN-Men­schen­recht­srates erfol­gre­ich ver­ab­schiedet wer­den kon­nte, und fordert Belarus auf, diese Res­o­lu­tion uneingeschränkt umzuset­zen. Die EU bringt erneut ihr Bedauern über die man­gel­nde Koop­er­a­tions­bere­itschaft von Belarus im Rah­men des “Moskauer Mech­a­nis­mus” der OSZE zum Aus­druck und nimmt mit Besorg­nis die Fest­stel­lun­gen zur Ken­nt­nis, zu denen der OSZE Berichter­stat­ter in seinem Belarus-Bericht hin­sichtlich der Erfül­lung der belarus­sis­chen OSZE-Men­schen­rechtsverpflich­tun­gen gelangt ist. 

6. Angesichts der jüng­sten Entwick­lun­gen hat der Rat beschlossen, weit­ere Per­so­n­en zu benen­nen, denen Reisebeschränkun­gen aufer­legt und deren Ver­mö­genswerte einge­froren wer­den. Der Rat hat außer­dem beschlossen, gegen Belarus ein Embar­go in Bezug auf Waf­fen und Mate­ri­alien, die zu intern­er Repres­sion ver­wen­det wer­den kön­nten, zu ver­hän­gen. Er hat fern­er beschlossen, die Ver­mö­genswerte von drei mit dem Regime ver­bun­de­nen Unternehmen einzufrieren.

7. Der Rat stellt ein­vernehm­lich fest, dass eine Ausweitung der Aktiv­itäten der Europäis­chen Investi­tions­bank auf Belarus nur dann erfol­gen sollte, wenn die EU in der Lage ist, die Lage der Men­schen­rechte und der Rechtsstaatlichkeit in dem Land hin­re­ichend pos­i­tiv zu bew­erten. Der Rat begrüßt das Ergeb­nis der jüng­sten Aktu­al­isierung der Län­der­strate­gie der Europäis­chen Bank für Wieder­auf­bau und Entwick­lung, wozu auch eine Neuaus­rich­tung der EBWE-Hil­fe gehört – weg von den belarus­sis­chen Zen­tral­be­hör­den und hin zu nicht­staatlichen und lokalen Akteuren, die Pro­jek­te in Bere­ichen durch­führen, die der bre­it­en Bevölkerung zugute kom­men. Der Rat ver­lei­ht sein­er Hoff­nung Aus­druck, dass in Belarus wieder Ver­hält­nisse geschaf­fen wer­den, die es dem Land ermöglichen, in den vollen Genuss ein­er Unter­stützung durch EIB und EBWE zu gelangen.

8. Die EU bekräftigt erneut, dass sie fest entschlossen ist, ihr Engage­ment gegenüber der Bevölkerung und der Zivilge­sellschaft von Belarus zu ver­stärken. Sie begrüßt, dass die EU-Hil­f­sstrate­gie gegenüber Belarus im Hin­blick auf eine stärkere Unter­stützung der Zivilge­sellschaft über­ar­beit­et wor­den ist und dass die Umset­zung der Son­der­hil­f­s­maß­nah­men der EU, mit denen ins­beson­dere unter­drück­te Per­so­n­en, NRO, Medi­en und Stu­den­ten unter­stützt wer­den, in vollem Umfang ange­laufen ist. Die Koor­dinierung der Geber wird fort­ge­set­zt, um die Effizienz der Hil­fe für die belarus­sis­che Zivilge­sellschaft in den kom­menden Jahren zu erhöhen.

9. Unter Hin­weis auf die Bedeu­tung, die er zwis­chen­men­schlichen Kon­tak­ten, die der bre­it­en belarus­sis­chen Bevölkerung zugute kom­men, beimisst, nimmt der Rat mit Befriedi­gung die laufend­en Arbeit­en zur Ken­nt­nis, mit denen eine volle Nutzung der durch den Visakodex gebote­nen Flex­i­bil­ität angestrebt wird, ins­beson­dere die Möglichkeit der Mit­glied­staat­en, bei bes­timmten Grup­pen von Bürg­ern auf Visumge­bühren zu verzicht­en bzw. eine Reduzierung dieser Gebühren vorzuse­hen. In diesem Sinne begrüßt der Rat auch die von der Kom­mis­sion ergan­gene förm­liche Ein­ladung an Belarus, auf der Grund­lage der vom Rat am 28. Feb­ru­ar 2011 angenomme­nen Ver­hand­lungs­di­rek­tiv­en Ver­hand­lun­gen über Visumer­le­ichterun­gen und Rück­über­nah­me­abkom­men aufzunehmen, und fordert die belarus­sis­che Regierung auf, eine kon­struk­tive Hal­tung einzunehmen.

10. Die EU wird die Lage in Belarus weit­er­hin genau ver­fol­gen. Die EU erneuert ihr Beken­nt­nis zu ein­er Poli­tik des kri­tis­chen Engage­ments, auch im Wege des Dialogs und im Rah­men der Östlichen Part­ner­schaft, und weist darauf hin, dass die Entwick­lung bilat­eraler Beziehun­gen von den Fortschrit­ten abhängt, die Belarus bei der Achtung der Grund­sätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Men­schen­rechte macht. Gle­ichzeit­ig ist die EU im Lichte der weit­eren Entwick­lun­gen bere­it, gegebe­nen­falls weit­ere gezielte Maß­nah­men in allen Bere­ichen der Zusam­me­nar­beit in Betra­cht zu ziehen.” Beschluss über weit­ere restrik­tive Maß­nah­men gegen das Regime in Belarus: siehe nach­ste­hend Abschnitt “Son­stige angenommene Punkte”. 

Südliche Nach­barstaat­en — Syrien

Der Rat erörterte einge­hend die jüng­sten Entwick­lun­gen in Syrien und deren Auswirkun­gen auf die Nach­bar­län­der. Er nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“1. Die EU verurteilt auf das schärf­ste die immer weit­er eskalierende Gewalt in Syrien. Sie bedauert, dass die syrische Staats­führung nicht auf die Aufrufe reagiert hat, der Gewalt unverzüglich ein Ende zu set­zen und tief­greifende Refor­men einzuleit­en. Nach Auf­fas­sung der EU stellt die anhal­tende gewalt­same Unter­drück­ung in Syrien eine Bedro­hung für die interne Sta­bil­ität und die Sta­bil­ität der Region dar.

2. Die EU bedauert die Todes­opfer, bei denen es sich dem vor­läu­fi­gen Bericht des Hohen Kom­mis­sars zur Men­schen­recht­slage in Syrien zufolge mehrheitlich um friedliche Demon­stran­ten han­delt. Nach dem Bericht ist es zu Men­schen­rechtsver­let­zun­gen ein­schließlich Folter gekom­men. Die EU bringt ihr Mit­ge­fühl für die Fam­i­lien der Opfer zum Aus­druck und würdigt den uner­schüt­ter­lichen Mut des syrischen Volkes. Die EU fordert die syrische Staats­führung auf, der Gewalt unverzüglich ein Ende zu bere­it­en. Gle­ichzeit­ig fordert sie die Demon­stran­ten auf, den friedlichen Charak­ter der Proteste zu wahren. Außer­dem fordert sie eine unab­hängige, wirk­same und trans­par­ente Unter­suchung, wie sie vom Gen­er­alsekretär der Vere­in­ten Natio­nen gefordert wurde, damit die für die Gewalt Ver­ant­wortlichen zur Rechen­schaft gezo­gen werden.

3. Die EU nimmt mit großer Besorg­nis Ken­nt­nis von den Bericht­en über Aktiv­itäten der Armee ins­beson­dere im Nor­den Syriens und in der Stadt Jisr al-Shughour sowie von den Tausenden von Men­schen, die vor der Gewalt geflo­hen sind. Die EU fordert die syrische Staats­führung nach­drück­lich auf, human­itären Hil­f­sor­gan­i­sa­tio­nen sofort und bedin­gungs­los Zugang zu allen betrof­fe­nen Gebi­eten zu gewähren. Des Weit­eren fordert sie die syrische Staats­führung zur uneingeschränk­ten Zusam­me­nar­beit mit dem Amt des Hohen Kom­mis­sars für Men­schen­rechte auf, wozu auch gehört, die Mis­sion des Hohen Flüchtlingskom­mis­sari­ats in das Land zu lassen, wie vom VN-Men­schen­recht­srat am 29. April 2011 verlangt.

4. Die EU hebt her­vor, dass die gegen­wär­tige Krise nur im Wege eines poli­tis­chen Prozess­es gelöst wer­den kann, und appel­liert erneut an die syrische Staats­führung, unverzüglich einen glaub­würdi­gen, echt­en, alle Seit­en ein­beziehen­den nationalen Dia­log und tief­greifende poli­tis­che Refor­men einzuleit­en. Die EU macht deut­lich, dass die syrische Staats­führung der Gewalt ein Ende bere­it­en, die willkür­lichen Ver­haf­tun­gen und Ein­schüchterun­gen sofort ein­stellen und alle im Zusam­men­hang mit den Protesten Inhaftierten sowie alle anderen poli­tis­chen Gefan­genen, die trotz der jüngst von Präsi­dent Al-Assad verkün­de­ten Amnestie noch immer in Haft sind, freilassen muss, damit ein solch­er poli­tis­ch­er Prozess stat­tfind­en kann. Dieser poli­tis­che Prozess ist der einzige Weg, auf lange Sicht in Syrien für Sta­bil­ität zu sor­gen, und erfordert die Ein­leitung eines friedlichen Über­gangs zur Demokratie, der sich auf die nationale Ein­heit stützt und bei dem die Rechte aller Bürg­er des Lan­des geachtet werden. 

5. Die EU ist besorgt angesichts der Tat­sache, dass die am 21. April verkün­dete Aufhe­bung des Aus­nah­mezu­s­tands vor Ort nicht umge­set­zt wird und bedauert, dass es fort­ge­set­zt zu Ver­stößen gegen das Recht der Bürg­er, sich in friedlich­er Weise zu ver­sam­meln, und gegen ihr Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung kommt. Glaub­würdigkeit und Führerschaft von Präsi­dent Al-Assad hän­gen von der Umset­zung der von ihm selb­st öffentlich angekündigten Refor­men ab, denen er bish­er noch keine konkreten Schritte hat fol­gen lassen, um seine Ver­sprechen einzuhalten.

6. Die EU betont, dass die syrische Staats­führung sich­er­stellen muss, dass die Ver­sorgung der syrischen Bevölkerung mit Grund­pro­duk­ten und ‑dien­stleis­tun­gen nicht abreißt.

7. Darüber hin­aus fordert die EU die syrische Staats­führung ein­dringlich auf, inter­na­tionalen Men­schen­rechts­beobachtern sowie unab­hängi­gen und inter­na­tionalen Medi­en sofor­ti­gen und unge­hin­derten Zugang zu gewähren. Dem syrischen Volk sollte der Zugang zu freien Medi­en, ein­schließlich des Inter­nets, nicht ent­zo­gen werden.

8. Benach­barte Län­der wer­den durch die Lage in Syrien in Mitlei­den­schaft gezo­gen. Die EU ist bere­it, human­itäre Hil­fe zu leis­ten. Die EU erken­nt die Bemühun­gen der Türkei und ander­er regionaler Part­ner­län­der in Bezug auf ver­schiedene Aspek­te der Krise, ins­beson­dere die human­itären Aspek­te, an und wird mit diesen Län­dern zusam­me­nar­beit­en, um der Sit­u­a­tion in Syrien zu begegnen.

9. Die EU set­zt zusam­men mit Part­nern aus der inter­na­tionalen Gemein­schaft ihre diplo­ma­tis­chen Bemühun­gen fort, sicherzustellen, dass der VN-Sicher­heit­srat im Zusam­men­hang mit der Lage in Syrien und ihren Auswirkun­gen auf die Region seine Ver­ant­wor­tung wahrn­immt, die andauernde Gewalt verurteilt und die syrische Staats­führung drin­gend auf­fordert, den legit­i­men Forderun­gen des syrischen Volkes nachzukommen.

10. Die EU wird ihre gegen­wär­tige Poli­tik beibehal­ten, bis die unakzept­able Gewal­tan­wen­dung gegenüber der Zivil­bevölkerung ein Ende hat und entschei­dende Fortschritte dabei erzielt wur­den, die berechtigten Bestre­bun­gen des syrischen Volkes zu erfüllen.

11. In diesem Zusam­men­hang bere­it­et die EU derzeit durch Benen­nung weit­er­er Per­so­n­en, Ein­rich­tun­gen oder Organ­i­sa­tio­nen aktiv eine Ausweitung ihrer restrik­tiv­en Maß­nah­men vor mit dem Ziel, bei der syrischen Staats­führung einen sofor­ti­gen grundle­gen­den poli­tis­chen Rich­tungswech­sel her­beizuführen. Der Rat erin­nert daran, dass die restrik­tiv­en Maß­nah­men gegen Per­so­n­en und Ein­rich­tun­gen gerichtet sind, die für die gewalt­same Unter­drück­ung der Zivil­bevölkerung ver­ant­wortlich sind oder damit in Zusam­men­hang stehen.” 

Libyen

Der Rat erörterte die Lage in Libyen und nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“1. Die EU hält unbeir­rt an ihrer Zusage fest, die libysche Zivil­bevölkerung zu schützen, unter anderem auch durch Ausübung weit­eren Drucks auf das libysche Regime. In diesem Zusam­men­hang nimmt die EU Ken­nt­nis von der Aufhe­bung der Belagerung von Mis­ra­ta durch den nationalen Inter­im­srat, der Ver­längerung der Oper­a­tion zur Durch­set­zung der Res­o­lu­tion (UNSCR) 1973 des Sicher­heit­srats der Vere­in­ten Natio­nen und den anhal­tenden Abset­zbe­we­gun­gen vom Gaddafi-Regime. Die Zeit arbeit­et gegen Gaddafi. Er hat sämtliche Legit­im­ität ver­loren, um weit­er an der Macht zu bleiben. Die EU pflichtet dem Aufruf der Kon­tak­t­gruppe bei, dass es an der Zeit ist, ein neues Kap­i­tal aufzuschla­gen, und die Liby­er die Möglichkeit erhal­ten, ihre Zukun­ft selb­st zu bes­tim­men. Die EU unter­stützt nach­drück­lich die Arbeit des VN-Son­der­beauf­tragten al-Khat­ib zur Ein­leitung dieses neuen Kapitels.

2. Die EU tritt entschlossen für die voll­ständi­ge Umset­zung der Res­o­lu­tio­nen 1970 und 1973 des VN-Sicher­heit­srats ein. Auch mehr als drei Monate nach ihrer Annahme ver­stößt das Gaddafi-Regime beständig weit­er­hin gegen seine Verpflich­tung zum Schutz der libyschen Bürg­er. Die EU arbeit­et eng mit dem VN-Son­der­beauf­tragten für Libyen als zen­trale Kon­tak­t­stelle für den poli­tis­chen Über­gang­sprozess zusam­men. Sie begrüßt die Schlussfol­gerun­gen der Gemein­samen Vor­sitze zu der Sitzung der Inter­na­tionalen Kon­tak­t­gruppe vom 9. Juni 2011 in Abu Dhabi, in denen die fort­dauernde Entschlossen­heit der inter­na­tionalen Gemein­schaft, die Zivil­bevölkerung vor dem Gaddafi-Regime zu schützen, nach­drück­lich zum Aus­druck gebracht wird. Die Kairoer Kon­ferenz vom 18. Juni unter­strich die Entschlossen­heit der inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen, unter der Führung der VN zusam­men­zuar­beit­en, und bekräftigte ihre Bere­itschaft, das libysche Volk in der Über­gangsphase zu unter­stützen. Sowohl das Tre­f­fen von Abu Dhabi als auch die Kairoer Tre­f­fen der VN, der Ara­bis­chen Liga, der OIC, der AU und der EU zeigen die Einigkeit in den Zie­len und die feste Entschlossen­heit der inter­na­tionalen Gemein­schaft, eine Waf­fen­ruhe zu erre­ichen, die an einen echt­en und alle Seit­en ein­schließen­den poli­tis­chen Prozess geknüpft ist und an die sich ein solch­er Prozess anschließt, der auf ein­er ein­deuti­gen Verpflich­tung zur nationalen Aussöh­nung und Ein­heit im Libyen der Ära nach Gaddafi beruht. Gaddafi muss die Macht unverzüglich abgeben und die Waf­fen­ruhe muss echt und nach­prüf­bar sein und eine bedin­gungslose Ein­stel­lung der Anwen­dung von Gewalt gegenüber der Zivil­bevölkerung sowie den Rück­zug des Mil­itärs aus den belagerten und beset­zten Städten und seine Rück­kehr in die Kaser­nen umfassen.

3. Die EU verurteilt die täglichen Ver­let­zun­gen der Men­schen­rechte und die täglichen Ver­stöße gegen das human­itäre Völk­er­recht durch das Regime. Der Ankläger des Inter­na­tionalen Strafgericht­shofs hat bere­its Beweis­ma­te­r­i­al für die Ver­brechen Gaddafis erhoben. Weit­eres Beweis­ma­te­r­i­al wird derzeit von der Inter­na­tionalen Unter­suchungskom­mis­sion für Men­schen­rechtsver­let­zun­gen und Ver­stöße gegen das human­itäre Völk­er­recht in Libyen im Auf­trag des Men­schen­recht­srats der Vere­in­ten Natio­nen gesam­melt, die am 1. Juni 2011 ihren Bericht veröf­fentlicht hat. Kriegsver­brechen und Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit dür­fen nicht ungesüh­nt bleiben. Die EU ruft die verbleiben­den Gefol­gsleute des Gaddafi-Regimes auf, sich von diesen Ver­brechen zu dis­tanzieren sowie sich vom Regime loszusagen. 

4. Die EU ist weit­er­hin besorgt angesichts der human­itären Lage, ins­beson­dere in Mis­ra­ta und im west­lichen Berg­land. Für die human­itären Organ­i­sa­tio­nen muss unverzüglich ein unge­hin­dert­er Zugang in ganz Libyen gewährleis­tet wer­den. Die EU ins­ge­samt hat bere­its 136 Mio. Euro an human­itär­er Hil­fe zuge­sagt und bekräftigt ihre Entschlossen­heit, diese Hil­fe allen Liby­ern und allen hil­fs­bedürfti­gen Men­schen in unpartei­is­ch­er und nicht diskri­m­inieren­der Weise zukom­men zu lassen. Sollte die EU vom Amt für die Koor­dinierung human­itär­er Angele­gen­heit­en (OCHA) der VN darum ersucht wer­den, wird sie eine GSVP-Oper­a­tion “EUFOR Libya” zur Unter­stützung der human­itären Hil­fe in der Region durchführen.

5. Die EU verurteilt die Ver­let­zun­gen der inter­na­tionalen Gren­ze Tune­siens und die Angriffe auf dieses Land durch die Stre­itkräfte Gaddafis. Die EU erken­nt die störende Wirkung der libyschen Krise auf alle seine Nach­bar­län­der an. Die EU wird ihre Zusam­me­nar­beit mit diesen Nach­bar­län­dern fort­set­zen, um einen Beitrag zur Lin­derung der durch die Krise in Libyen her­vorgerufe­nen human­itären, sozialen, wirtschaftlichen und sicher­heits­be­zo­ge­nen Prob­leme zu leisten.

6. Die EU hat beschlossen, ihre Sank­tio­nen gegen das Gaddafi-Regime zu ver­schär­fen, indem sie sechs unter der Kon­trolle des Regimes ste­hende Hafen­be­hör­den zusät­zlich auf die Liste der von der EU einge­frore­nen Ver­mö­genswerte geset­zt hat. Auf diese Weise ergreift die EU weit­ere Maß­nah­men gegen das Mil­itärarse­nal, das von dem Regime gegen seine eige­nen Bürg­er einge­set­zt wird. Ver­schif­fun­gen zu human­itären Zweck­en wer­den von dieser Maß­nahme ausgenom­men sein. Die Liste der betrof­fe­nen Per­so­n­en und Organ­i­sa­tio­nen wird weit­er­hin ständig überprüft.

7. Die EU begrüßt den “Fahrplan zum demokratis­chen Libyen”, der der Kon­tak­t­gruppe vom Nationalen Inter­im­srat vorgestellt wurde und dessen Fes­thal­ten an den Grund­sätzen der Ein­beziehung und Vertre­tung sowie dessen Bedeu­tung als wichtiger poli­tis­ch­er Gesprächspart­ner, der die Wün­sche des libyschen Volkes ver­tritt, betont. Die EU unter­stützt die Zielvorstel­lun­gen des Inter­im­srats für ein neues Libyen und erken­nt die wichti­gen Schritte an, die zur Verbesserung sein­er Organ­i­sa­tion und Rechen­schaft­spflicht ein­geleit­et wur­den. Er muss auch weit­er­hin an seinem Engage­ment zur Ahn­dung von Ver­stößen gegen das Völk­er­recht, ein­schließlich der Men­schen­rechte, fes­thal­ten, die ange­blich in den sein­er Kon­trolle unter­ste­hen­den Gebi­eten began­gen wur­den. Die EU ist bere­it, den Inter­im­srat zu unter­stützen, was die Weit­er­en­twick­lung sein­er Fähigkeit anbe­langt, sein­er Ver­ant­wor­tung nachzukom­men und die Rechtsstaatlichkeit in den unter sein­er Kon­trolle ste­hen­den Gebi­eten aufrechtzuerhalten.

8. Die EU erken­nt an, dass der Inter­im­srat drin­gend finanzielle Mit­tel benötigt, um dem libyschen Volk zu dienen. Er begrüßt die Ankündi­gung beim Tre­f­fen in Abu Dhabi, dass der tem­poräre Finanzmech­a­nis­mus nun ein­satzbere­it ist. Die EU begrüßt die spez­i­fis­chen Beiträge von Frankre­ich und Ital­ien. Die Mobil­isierung von inter­na­tionalen Ressourcen, ein­schließlich – soweit möglich – durch die Ver­wen­dung von einge­frore­nen libyschen Ver­mö­genswerten im Ein­klang mit den Bes­tim­mungen der ein­schlägi­gen Res­o­lu­tio­nen des Sicher­heit­srates der Vere­in­ten Natio­nen, ist von auss­chlaggeben­der Bedeu­tung, wenn es darum geht, einen Über­gang­sprozess unter Ein­beziehung aller Seit­en zu unter­stützen, der auf die Förderung der nationalen Aussöh­nung und die Erfül­lung der Wün­sche des libyschen Volkes nach Demokratie gerichtet ist. Bei den dies­bezüglichen Maß­nah­men wird die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden. 

9. Die EU hat in Abstim­mung mit den Vere­in­ten Natio­nen, der Welt­bank und anderen Akteuren, ins­beson­dere regionalen Organ­i­sa­tio­nen, mit der Mobil­isierung ihrer Ressourcen zur Unter­stützung des poli­tis­chen Über­gang­sprozess­es begonnen und wird dies auch beim Wieder­auf­bau nach dem Kon­flikt tun. Die EU tritt für die Unter­stützung des Auf­baus eines demokratis­chen libyschen Staates unter Achtung der inter­na­tionalen Men­schen­rechts­stan­dards, der Rechtsstaatlichkeit und der Grund­sätze der guten Staats­führung ein. Auf der Grund­lage der Erfordernisse und Wün­sche Libyens wird die EU Möglichkeit­en sondieren, wie alle ihre Maß­nah­men zur Unter­stützung der Sta­bil­ität des Lan­des und der Sicher­heit und des Wohl­stands sein­er Bürg­er, die bestrebt sind, einen neuen sou­verä­nen und demokratis­chen Staat aufzubauen, miteinan­der ver­bun­den wer­den kön­nen. Der Rat ermutigt die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, mit ihrer dies­bezüglichen Arbeit fortz­u­fahren, damit sie bere­it zum Han­deln sind, wenn die Lage dies erlaubt.” 

Jemen

Der Rat erörterte die Lage in Jemen und nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“Nach Wochen der Gewalt und des Chaos, die großes Leid über das jemeni­tis­che Volk gebracht haben, ver­fol­gt die Europäis­che Union die Ereignisse in Jemen weit­er­hin mit größter Besorg­nis. Die Europäis­che Union verurteilt die jüng­sten Angriffe wie auch den Angriff auf die Res­i­denz des Präsi­den­ten vom 3. Juni und fordert alle Seit­en nach­drück­lich auf, im ganzen Land die Feind­seligkeit­en einzustellen, die inter­na­tionalen Men­schen­rechts­stan­dards zu acht­en und sich zu einem dauer­haften Waf­fen­still­stand zu beken­nen. Die EU ver­fol­gt die Entwick­lun­gen mit großer Aufmerk­samkeit. Die Prob­leme, denen sich Jemen gegenüber­sieht, lassen sich nicht mit Gewalt lösen.

Wer dem Frieden im Wege ste­ht, muss zur Rechen­schaft gezo­gen, und wer für Gewalt gegen friedliche Demon­stran­ten ver­ant­wortlich ist, muss vor Gericht gestellt werden.

Die EU unter­stützt das Engage­ment des Vizepräsi­den­ten Abd Rab­buh Mansur Hadi für die Ein­hal­tung des Waf­fen­still­stand­sprozess­es, die Demil­i­tarisierung der jemeni­tis­chen Städte und die Gewährleis­tung eines angemesse­nen Schutzes aller weit­eren friedlichen Proteste und Demon­stra­tio­nen. Außer­dem betont die EU, wie wichtig es ist, einen geord­neten und umfassenden poli­tis­chen Über­gang in Jemen im Ein­klang mit der Ini­tia­tive des Golf-Koop­er­a­tionsrates zu vol­lziehen, um den legit­i­men Inter­essen des gesamten jemeni­tis­chen Volkes Rech­nung zu tra­gen. Die EU appel­liert an die jemeni­tis­che Führung, an ihrem Engage­ment für diesen Über­gang festzuhal­ten. In diesem Zusam­men­hang betont die EU ihre große Besorg­nis über die Auswirkun­gen der derzeit­i­gen poli­tisch ver­fahre­nen Sit­u­a­tion auf die human­itäre Lage in Jemen sowie die Bin­nen­vertrei­bung viel­er Tausender infolge der Kämpfe.

Die EU bekräftigt, dass es den jemeni­tis­chen Behör­den gelin­gen muss, die Ord­nung so wieder­herzustellen, dass die inter­na­tionalen Men­schen­rechts­stan­dards gewahrt wer­den. Die EU begrüßt die angekündigte Mis­sion des Amts des Hohen Kom­mis­sars für Men­schen­rechte und fordert die jemeni­tis­che Regierung auf, der Mis­sion den zuge­sagten freien und unge­hin­derten Zugang zu dem Land zu gewähren. Die EU begrüßt die regio­nenüber­greifende Erk­lärung des Men­schen­recht­srats zu Jemen und sieht einem Dia­log auf dessen 18. Tagung erwartungsvoll entgegen.

Die EU ist nach wie vor bere­it, neben anderen inter­na­tionalen Part­nern Hil­fe und die notwendi­ge poli­tis­che Unter­stützung für die Bew­erk­stel­li­gung des Über­gangs in Jemen zu leisten.” 

Source:
Coun­cil of the Euro­pean Union 

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