EU — Usbekistan

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zu dem Gemein­samen Stand­punkt 2008/843/GASP des Rates vom 10. Novem­ber 2008 zur Änderung und Ver­längerung des Gemein­samen Stand­punk­ts 2007/734/GASP betr­e­f­fend restrik­tive Maß­nah­men gegen Usbek­istan

Die Bewer­ber­län­der Kroa­t­ien* und ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien*, die Län­der des Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess­es und poten­ziellen Bewer­ber­län­der Alban­ien, Bosnien und Herze­gow­ina, Mon­tene­gro und Ser­bi­en und die dem Europäis­chen Wirtschaft­sraum ange­hören­den EFTA-Län­der Liecht­en­stein und Nor­we­gen sowie die Repub­lik Moldau erk­lären, dass sie die Ziele des am 11. Novem­ber 2008 im Amts­blatt der Europäis­chen Union Nr. L 300/55 veröf­fentlicht­en Gemein­samen Stand­punk­ts 2008/843/GASP des Rates vom 10. Novem­ber 2008 zur Änderung und Ver­längerung des Gemein­samen Stand­punk­ts 2007/734/GASP betr­e­f­fend restrik­tive Maß­nah­men gegen Usbek­istan teilen. Sie wer­den dafür Sorge tra­gen, dass ihre nationale Poli­tik mit diesem Gemein­samen Stand­punkt im Ein­klang ste­ht.
Die Europäis­che Union nimmt diese Zusage mit Genug­tu­ung zur Kenntnis. 

* Kroa­t­ien und die ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien nehmen weit­er­hin am
Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess teil.

Source: Coun­cil of the Euro­pean Union

Team GlobDef

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