EU — Erklärungen zur 3082. Tagung des Rates

  • Südliche Nach­bar­re­gion
  • Libyen
  • Syrien
  • Jemen
  • Bahrain

Südliche Nach­bar­re­gion

Die Min­is­ter führten während des Mit­tagessens eine aus­führliche poli­tis­che Aussprache über die südliche Nach­bar­re­gion der EU, wobei der Schw­er­punkt auf der Lage in Libyen lag, aber auch über Bahrain, Syrien und Jemen gesprochen wurde.

Libyen

Der Rat nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:

“1. Der Rat begrüßt die Bemühun­gen der inter­na­tionalen Gemein­schaft, die Umset­zung der Res­o­lu­tio­nen 1970 und 1973 des VN-Sicher­heit­srats in Libyen zu gewährleis­ten. Der Rat erin­nert daran, dass alle inter­na­tionalen Part­ner eng zusam­me­nar­beit­en müssen, und begrüßt daher die Libyen-Kon­ferenz vom 29. März 2011 in Lon­don und die Ein­rich­tung der Libyen- Kon­tak­t­gruppe. Die Ein­rich­tung dieser Gruppe und die weit­eren auf der Kon­ferenz fest­gelegten Schritte schaf­fen eine wichtige Plat­tform für die Koor­dinierung der Bemühun­gen der inter­na­tionalen Gemein­schaft. Der Rat sieht der ersten Sitzung der Kon­tak­t­gruppe in Doha am 13. April mit Inter­esse ent­ge­gen. Die Europäis­che Union ist bere­it, ihre Anstren­gun­gen im Ein­klang mit der Res­o­lu­tion 1973 des VN-Sicher­heit­srats zu inten­sivieren, um in enger Zusam­me­nar­beit mit den VN, der Ara­bis­chen Liga, der Afrikanis­chen Union und anderen ein­schlägi­gen Part­nern eine poli­tis­che Lösung herbeizuführen.

2. Der Rat fordert eine sofor­tige und echte Waf­fen­ruhe. Er wieder­holt seine Forderung an Oberst Gaddafi, unverzüglich die Macht abzugeben. Er verurteilt erneut die Weigerung des libyschen Regimes, die Res­o­lu­tio­nen 1970 und 1973 des VN-Sicher­heit­srats einzuhal­ten. Er bekräftigt seine Forderung an das libysche Regime, der Gewalt gegen Bürg­er Ein­halt zu gebi­eten und die Men­schen­rechte voll und ganz zu acht­en. Der Rat fordert überdies die uneingeschränk­te Achtung des inter­na­tionalen Völk­er­rechts und ins­beson­dere den Schutz von Zivilis­ten. Er ver­weist in diesem Zusam­men­hang auf die Bedeu­tung der Zusam­me­nar­beit mit dem Inter­na­tionalen Strafgericht­shof und begrüßt die Entschei­dung des Afrikanis­chen Gericht­shofs für Men­schen­rechte und die Rechte der Völk­er vom 25. März 2011.

3. Diejeni­gen, die mit dem Regime zusam­me­nar­beit­en, ste­hen nun vor der Wahl: Entwed­er ste­hen sie weit­er­hin für die bru­tale Unter­drück­ung des libyschen Volks durch Oberst Gaddafi oder sie unter­stützen einen geord­neten Über­gang zur Demokratie unter libysch­er Führung durch einen bre­it angelegten Dia­log im Inter­esse von Sicher­heit und Wohl­stand für das gesamte libysche Volk. Die Ein­heit und die ter­ri­to­ri­ale Integrität Libyens müssen gewährleis­tet wer­den. Der Rat nimmt Ken­nt­nis von der ‘Vision eines demokratis­chen Libyens’ des nationalen Inter­im­srats für die Über­gangszeit, die er als Beitrag zum Über­gang­sprozess betrachtet. 

4. Der Rat bringt seine tiefe Besorg­nis über die schwierige human­itäre Lage in Libyen und an dessen Gren­zen zum Aus­druck. Er stellt fest, dass die Gefahr ein­er weit­eren Ver­schlim­merung durch Vertrei­bun­gen und Migra­tionsströme infolge des Kon­flik­ts beste­ht. Der Rat erin­nert ins­beson­dere an die Verpflich­tung, unge­hin­derten Zugang für human­itäre Hil­fe zu gewährleis­ten. Er begrüßt die Rolle des Gen­er­alsekretärs der VN bei der Koor­dinierung der human­itären Hil­fe. Die EU ist fern­er entschlossen, weit­er­hin einen aktiv­en Beitrag zu human­itären Maß­nah­men zugun­sten des libyschen Volkes zu leis­ten, und ist bere­it, ihre entsprechen­den Anstren­gun­gen in Abstim­mung mit den VN und son­sti­gen ein­schlägi­gen Organ­i­sa­tio­nen zu intensivieren.

5. Die EU hat beschlossen, eine GSVP-Oper­a­tion ‘EUFOR Libya’ zur Unter­stützung der human­itären Hil­fe in der Region durchzuführen, sollte das Amt der VN für die Koor­dinierung human­itär­er Angele­gen­heit­en sie darum ersuchen; dabei wer­den die Grund­sätze der human­itären Hil­fe, ins­beson­dere Unparteilichkeit und Neu­tral­ität, voll und ganz beachtet. Die EU hat deshalb einen Befehlshaber für die Oper­a­tion und ein oper­a­tives Haup­tquarti­er (Rom) benan­nt. Der Rat hat den Befehlshaber der Oper­a­tion beauf­tragt, die weit­ere Pla­nung in enger Zusam­me­nar­beit und Kom­ple­men­tar­ität mit den VN, der NATO und son­sti­gen Akteuren drin­gend durchzuführen, damit die EU rasch auf Entwick­lun­gen der human­itären Sit­u­a­tion und der Sicher­heit­slage reagieren. Die EU ist bere­it, auf Ersuchen des PSK das Ange­bot von Beiträ­gen von Drittstaat­en, ein­schließlich Län­dern in der Region, als Teil der Vor­bere­itun­gen in Erwä­gung zu ziehen.

6. Einge­denk der Schlussfol­gerun­gen des Europäis­chen Rates vom 24./25. März 2011 und der Schlussfol­gerun­gen des Rates (Jus­tiz und Inneres) vom 11./12. April 2011 sind die EU und ihre Mit­glied­staat­en bere­it, ihre konkrete Sol­i­dar­ität gegenüber den Mit­glied­staat­en, die ganz unmit­tel­bar von den Migra­tions­be­we­gun­gen betrof­fen sind, unter Beweis zu stellen, und entsprechend der Entwick­lung der Lage die notwendi­ge Unter­stützung zu gewähren.

7. Der Rat hat heute weit­ere restrik­tive Maß­nah­men, auch im Öl- und Gassek­tor, gegen das Regime erlassen und wird erforder­lichen­falls zusät­zliche Maß­nah­men ergreifen, um die Finanzierung des Regimes auszutrock­nen. In diesem Zusam­men­hang wer­den der Rat und die Mit­glied­staat­en weit­er dafür sor­gen, dass das Regime keine Ein­nah­men mehr aus Erdöl- und Erdgasaus­fuhren erzielt.

8. Der Rat unter­stre­icht, dass die EU bere­it ist, Libyen langfristig zu unter­stützen und eine führende Rolle bei der Förderung der Sta­bil­isierung, beim Auf­bau eines demokratis­chen Rechtsstaats, bei der Entwick­lung der Rechtsstaatlichkeit und der Unter­stützung der Zivilge­sellschaft zu übernehmen.”

Der Rat ver­ab­schiedete Rechtsvorschriften, mit denen die autonomen Maß­nah­men der EU zum Ein­frieren von Ver­mö­genswerten auf eine Rei­he von Organ­i­sa­tio­nen, auch im Öl- und Gassek­tor, sowie auf einige Per­so­n­en aus­geweit­et werden.

Zudem wurde der Name ein­er Per­son auf der EU-Liste der Einzelper­so­n­en gestrichen, gegen die Reisebeschränkun­gen ver­hängt und deren Ver­mö­genswerte einge­froren wurden.

Der Beschluss und die Verord­nung, die heute angenom­men wur­den, wer­den am Don­ner­stag, den 14. April 2011 im Amts­blatt der Europäis­chen Union veröffentlicht. 

Syrien

Der Rat nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:

“1. Der Rat ist über die Lage in Syrien äußerst besorgt. Er beklagt die zahlre­ichen Todes­opfer, die die anhal­tende Gewalt fordert, verurteilt aufs schärf­ste das gewalt­same Vorge­hen der Sicher­heit­skräfte gegen friedliche Demon­stran­ten und fordert die Behör­den zur Zurück­hal­tung auf. Der Rat ruft dazu auf, die im Zusam­men­hang mit den friedlichen Demon­stra­tio­nen festgenom­men Per­so­n­en unverzüglich freizu­lassen. Er appel­liert an die syrischen Behör­den, den Tod der Demon­stran­ten zu unter­suchen und die Ver­ant­wortlichen in einem fairen und trans­par­enten Prozess zur Rechen­schaft zu ziehen.

2. Der Rat ruft die syrische Regierung auf, den legit­i­men Forderun­gen des syrischen Volkes u. a. durch die Aufhe­bung des Aus­nah­mezu­s­tands unverzüglich nachzukom­men. Er betont, wie wichtig ein klares und glaub­würdi­ges poli­tis­ches Reform­pro­gramm ist, und betont außer­dem, dass die angekündigten poli­tis­chen Refor­men ehrgeiziger sein und von einem konkreten Zeit­plan für die Umset­zung begleit­et wer­den müssen. Er nimmt die Ernen­nung eines neuen Pre­mier­min­is­ters zur Ken­nt­nis und sieht der Bil­dung ein­er neuen Regierung, die die notwendi­gen Refor­men rasch in die Wege leit­en sollte, erwartungsvoll entgegen.

3. Der Rat nimmt Ken­nt­nis von der Ankündi­gung, dass zur Über­prü­fung der Rechtsvorschriften eine Rei­he von Auss­chüssen einge­set­zt wer­den soll, und erwartet von diesen Auss­chüssen, dass sie sub­stanzielle Vorschläge im Hin­blick auf eine alle Seit­en ein­beziehende, offene und repräsen­ta­tive Regierung ausar­beit­en. Die syrische Regierung muss ihren inter­na­tionalen Verpflich­tun­gen in Bezug auf die Gewährleis­tung der Achtung der Men­schen­rechte und Grund­frei­heit­en ein­schließlich der Ver­samm­lungs­frei­heit, der freien Mei­n­ungsäußerung und der Frei­heit der Medi­en nachkom­men. Der Rat appel­liert an die syrischen Behör­den, unverzüglich alle poli­tis­chen Gefan­genen und Men­schen­rechtsvertei­di­ger freizulassen.

4. Der Rat wird die Ereignisse genau ver­fol­gen und ist bere­it, seine Poli­tik gegenüber Syrien gegebe­nen­falls zu über­prüfen, was auch die Unter­stützung eines echt­en Reform­prozess­es ein­schließt, wenn dieser ein­geleit­et wor­den ist.” 

Jemen

Der Rat nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:

“Der Rat gibt erneut sein­er äußer­sten Sorge angesichts der Ver­schlechterung der Lage in Jemen Aus­druck. Der Rat verurteilt aufs Schärf­ste die erneute Welle von Gewalt und Unter­drück­ung gegen friedliche Demon­stran­ten und bedauert zutief­st die weit­eren Todes­opfer. Er fordert erneut eine friedliche Reak­tion auf die Proteste.

Der Rat ruft die jemeni­tis­che Regierung auf, ihrer Ver­ant­wor­tung für die Achtung und den Schutz der Men­schen­rechte und Grund­frei­heit­en aller Men­schen, ein­schließlich ihres Rechts auf freie Mei­n­ungsäußerung, nachzukom­men, ihre Sicher­heit zu gewährleis­ten und weit­eres Blutvergießen zu ver­hin­dern. Der Rat und die Mit­glied­staat­en unter­stre­ichen, dass sie sämtliche Bere­iche ihrer Poli­tik gegenüber Jemen ständig im Lichte der Entwick­lun­gen über­prüfen wer­den. Die Europäis­che Union fordert eine voll­ständi­ge und unab­hängige Unter­suchung aller jüng­sten Vorkomm­nisse, die zu Toten und Ver­let­zten geführt haben. Die Ver­ant­wortlichen müssen zur Rechen­schaft gezo­gen und vor Gericht gestellt werden.

Der Rat ruft die Regierung Jemens und alle Kon­flik­t­parteien zum wieder­holten Mal auf, unverzüglich in einen kon­struk­tiv­en, umfassenden und alle ein­schließen­den Dia­log mit den Oppo­si­tion­sparteien und der Jugend einzutreten. Die Europäis­che Union ist bere­it, diesen Dia­log zu unter­stützen. Der Rat begrüßt dies­bezüglich die Ini­tia­tive des Golf-Koop­er­a­tionsrates (GCC) und erken­nt die Ver­mit­tler­rolle, die der GCC spie­len kann, uneingeschränkt an. Der Rat appel­liert an Präsi­dent Saleh, unverzüglich konkrete Schritte zu unternehmen, um einen glaub­würdi­gen und friedlichen poli­tis­chen Über­gang in Jemen zu ermöglichen.” 

Bahrain

Der Rat nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:

“Der Rat bringt erneut seine ern­ste Besorg­nis über die Lage in Bahrain und über den Man­gel an greif­baren Fortschrit­ten in Rich­tung auf einen Dia­log zum Aus­druck, bei dem auf die berechtigten Anliegen der bahrainis­che Bevölkerung einge­gan­gen wird.

Eben­so ist der Rat besorgt angesichts der Fes­t­nah­men von Per­so­n­en, die ihr legit­imes Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung ausüben. Diejeni­gen, die fest­ge­hal­ten wer­den, weil sie friedlich ihre Mei­n­ung zum Aus­druck brin­gen, soll­ten unverzüglich freige­lassen wer­den. Die Regierung und die Sicher­heit­skräfte haben ein­deutig die Pflicht, die Men­schen­rechte und Grund­frei­heit­en aller Men­schen unter­schied­s­los und uneingeschränkt zu wahren und sich dies­bezüglich an inter­na­tionale Stan­dards zu hal­ten. Der Rat fordert die Behör­den auf, alle jüng­sten Vorkomm­nisse, die zu Toten und Ver­let­zten geführt haben, weit­er zu untersuchen.

Der Rat fordert alle Parteien auf, rasch konkrete und wirk­same Maß­nah­men zu ergreifen, die die Auf­nahme eines kon­struk­tiv­en Dialogs ermöglichen, der zu echt­en Refor­men führen wird.” 

Source:
Coun­cil of the Euro­pean Union 

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