World Intellectual Property Organization (englische Bezeichnung, Abkürzung WIPO)
Organisation mondiale de la propriete intellectuelle (französische Bezeichnung, Abkürzung OMPI)
Sitz: 34, chemin des Colombettes, CH-1211 Geneve 20, Schweiz; Tel.: (0041) 22–7309111, Fax ‑7335428
Gründung:
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum wurde 1970 durch das „Übereinkommen“ zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“, das in Stockholm 1967 unterzeichnet wurde, gegründet. Die Anfänge der Organisation reichen in die Zeit der „Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Rechts“ (1883) und der „Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst“ (1886) zurück. WIPO gehört als Sonder-Organisation zum System der Vereinten Nationen.
Das gewerbliche Eigentum umfaßt zwei Hauptgebiete:
Das gewerbliche Eigentum, das sich vor allem auf den Schutz von Erfindungen, Warenzeichen und gewerblichen Mustern und Modellen bezieht;
Das Urheberrecht, das hauptsächlich den Schutz von Werken der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst, der Photographie, der Filmkunst und Audiovision umfaßt.
Ziele:
Weltweite Förderung des geistigen Eigentums durch internationale Zusammenarbeit (Staaten, internationale Organisationen).
Gewährleistung der verwaltungsmäßigen Zusammenarbeit der Verbände für geistiges Eigentum.
Strukturen:
Die Generalversammlung setzt sich aus den Mitgliedstaaten der WIPO zusammen, die Mitglieder der Pariser und / oder der Berner Versammlungen sind. Sie tritt alle zwei Jahre zusammen und kann zu Sondersitzungen einberufen werden. Die Generalversammlung verabschiedet einen Zweijahreshaushalt für die gemeinsamen Ausgaben der Verbände.
Die Konferenz vereint die Mitgliedstaaten der WIPO, gleichgültig, ob sie Mitglied eines der Verbände sind oder nicht. Sie verabschiedet den Zweijahreshaushalt der Konferenz. Die Konferenz erörtert Fragen von allgemeinem Interesse auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und kann Empfehlungen beschließen, wobei die Zuständigkeit und die Unabhängigkeit der Verbände zu wahren sind.
Der Koordinierungsausschuß besteht aus 58 Mitgliedstaaten der WIPO, die Mitglied des Exekutivausschusses des Pariser Verbandes, des Exekutivausschusses des Berner Verbandes oder beider Ausschüsse sind und der Schweiz (ex offi-cio). Der Ausschuß äußert sich zu allen Verwaltungs- und Finanzfragen, bereitet die Tagesordnung der Generalver-sammlung die Entwürfe der Tagesordnung für die Konferenz und deren Haushaltsplan vor, empfiehlt der Generalversammlung einen Kandidaten für das Amt des Generaldirektors und nimmt alle anderen Aufgaben wahr, die ihm im Rahmen des WIPO-Übereinkommens übertragen werden.
Der Ständige Ausschuß der WIPO für Informationen über das gewerbliche Eigentum fördert und gewährleistet im Rahmen der WIPO eine enge Zusammenarbeit der Staaten, insbesondere ihrer nationalen und regionalen Patentbehörden auf allen Gebieten der Patentinformation. Dem Ausschuß gehören die Mitgliedstaaten des PCT- und IPC-Verbandes sowie diejenigen Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft an, die dies ausdrücklich wünschen.
Das Internationale Büro, das von einem Generaldirektor (von der Generalversammlung für sechs Jahre gewählt, verlängerbar) geleitet wird, ist das Sekretariat der WIPO und der Verbände. Es untersteht der Aufsicht der Mitgliedstaaten. Es bereitet die Tagungen und Sitzungen vor, arbeitet die Tagungsberichte und Arbeitsdokumente und Pläne für die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit aus, führt die Projekte durch, sammelt und verbreitet Informationen und unterhält fünf internationale Registrierungsdienste (Patente, Marken, gewerbliche Muster oder Modelle, Ursprungsbezeichnungen, audiovisuelle Werke). Der Generaldirektor übt die Funktion der Hinterlegungsstelle für die Mehrzahl der von der WIPO verwalteten internationalen Verträge aus.
Aktivitäten:
WIPO verwaltet Verbände (Staatenzusammenschlüsse, auch „Union“ genannt und Verträge
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes u.a.
den Pariser Verband (Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums), 1883;
das Madrider Abkommen (Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren), 1891;
den Madrider Verband (die internationale Registrierung von Warenzeichen), 1891;
den Haager Verband (die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle), 1925
den Nizzaer Verband (die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken), 1957;
den Lissabonner Verband (Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung), 1958;
den Locarno-Verband (die internationale Klassifikation gewerblicher Muster oder Modelle), 1968;
den PCT-Verband (Patent Cooperation Treaty – internationale Anmeldung, Recherche und Prüfung von Patentanmeldungen), 1970;
den IPC-Verband – International Patent Classification – weltweite Vereinheitlichung der Klassifikation von Patenten), 1971;
den Wiener Verband (internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken), 1973;
den Budapester Verband (die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren), 1977;
den Vertrag von Nairobi (zum Schutz des olympischen Symbols), 1981;
auf dem Gebiet des Urheberrechtes und der angrenzenden Rechte
den Berner Verband (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst), 1886;
das Rom-Abkommen (zum Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen), 1961;
das Genfer Übereinkommen (zum Schutze der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger), 1971;
das Brüsseler Übereinkommen (über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale), 1974;
den FRT-Verband – Filmregistervertrag – (über die internationale Eintragung audiovisueller Werke), 1989.
WIPO unterstützt im Bereich des gewerblichen Eigentums die Entwicklungsländer durch Beratung, Ausbildung, Information und Materialien,
um die Möglichkeiten für Erfindungen durch eigene Staatangehörige und Unternehmen nach Umfang und Qualität zu fördern;
günstige Bedingungen für den Erwerb patentierter Technologien zu schaffen;
die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel durch einen besseren Schutz der Handels- und Dienstleistungsmarken zu verstärken;
den Zugang zu dem technischen Wissen, das in den Patentdokumenten enthalten ist, zu erleichtern.
Im Bereich des Urheberrechts ermutigt WIPO zur Schaffung literarischer und künstlerischer Werke und versucht zur Verbesserung der Bedingungen für den Erwerb von Rechten hinsichtlich der Nutzung und Verwertung literarischer und künstlerischer Werke, deren Urheber Ausländer sind, beizutragen.
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