Allgemein — UN-Resolution 1816 — Neue internationale Dimension der Pirateriebekämpfung

Die poli­tis­che Diskus­sion in Deutsch­land seit Anfang Juni 2008
Die Bun­desregierung übt bish­er große Zurück­hal­tung im Hin­blick auf das The­ma, wie die Antwort auf die schon oben erwäh­nte Kleine Anfrage deut­lich macht (Bt-Drs. 16/9286). Sie beze­ich­nete dort die all­ge­meine Verpflich­tung aus Artikel 100 SRÜ als „Bemühensverpflich­tung“, die den Regierun­gen die Wahl der Mit­tel über­lässt – was dur­chaus richtig ist. 

Ver­schwiegen wird dabei jedoch, dass die Bun­desre­pub­lik bish­er noch kein­er­lei Mit­tel zur aktiv­en Bekämp­fung gewählt, son­dern sich pas­siv ver­hal­ten hat.

Die bish­er prak­tizierte ansatzweise Nothil­fe ist kein Mit­tel der Wahl in diesem Sinne, son­dern die Erfül­lung ein­er Min­destpflicht, die alle seefahren­den Natio­nen gle­icher­maßen trifft. Die Bun­desregierung hält die Frage, unter welchen ver­fas­sungsrechtlichen Voraus­set­zun­gen ein Schiff der Deutschen Marine gegen Pirat­en vorge­hen darf, für ungek­lärt. Nach den oben skizzierten rechtlichen Vor­gaben des Grundge­set­zes kann diese Auf­fas­sung nur erstaunen. 

Erste Sig­nale für ein Umdenken in der Bun­de­spoli­tik gibt es schon. Der Vor­sitzende des Auswär­ti­gen Auss­chuss­es des Deutschen Bun­destages, Polenz (CDU), sprach sich einen Tag nach der Ver­ab­schiedung der UN-Res­o­lu­tion 1816 für eine Erweiterung des Bun­destags­man­dats für die Deutsche Marine aus. Der vertei­di­gungspoli­tis­che Sprech­er der SPD-Frak­tion im Deutschen Bun­destag, Arnold, äußerte sich ähnlich. 

Die Part­ner der großen Koali­tion im Deutschen Bun­destag haben am 12. Juni die Ein­set­zung ein­er Arbeits­gruppe beschlossen, die klären soll, welche Maß­nah­men von der Deutschen Marine auch ohne Änderung des Grundge­set­zes jet­zt schon durchge­führt wer­den kön­nen. Die Arbeits­gruppe sollte ihre Ergeb­nisse vor Beginn der Som­mer­pause des Par­la­mentes vor­legen. Die let­zte Sitzungswoche vor der Som­mer­pause endet am 27. Juni, die erste danach begin­nt am 15. Sep­tem­ber. Bei Redak­tion­ss­chluss für diesen Beitrag Ende Juli war noch kein Ergeb­nis der Arbeits­gruppe bekannt. 

Die FDP-Frak­tion fordert ein aktives Vorge­hen gegen die Pira­terie am Horn von Afri­ka. Sie hat­te fol­gen­den Antrag in den Deutschen Bun­destag einge­bracht, der am 26. Juni als Bun­destags­druck­sache Nr. 16/9609 ver­han­delt wurde: „Der Bun­destag wolle beschließen: Der Deutsche Bun­destag teilt und unter­stützt die Posi­tion der Bun­desregierung, dass die Befug­nis von Kriegss­chif­f­en aller Staat­en — also auch Deutsch­lands, ein Seeräu­ber­schiff aufzubrin­gen, zu den all­ge­meinen Regeln des Völk­er­rechts gemäß Artikel 25 Grundge­setz gehört und somit Bestandteil des Bun­desrechts ist und den Geset­zen vorge­ht. Der Deutsche Bun­destag teilt und unter­stützt eben­falls die Posi­tion der Bun­desregierung, dass diese Befug­nis nicht von irgen­dein­er konkreten – unmit­tel­baren oder mit­tel­baren — Gefahr abhängt.“ 

Die hier in Bezug genomme­nen Posi­tio­nen der Bun­desregierung find­en sich etwa in der oben erwäh­n­ten Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Frak­tion (Bun­destags-Druck­sache 16/9286). Die große Koali­tion hat­te mit ihrem Stim­mgewicht schon im Vor­feld dafür gesorgt, dass der Antrag erst am Ende des Sitzungstages, also etwa um 22.00 abends zur Ver­hand­lung vorge­se­hen war. Der Antrag wurde schließlich mit den Stim­men der großen Koali­tion abgelehnt – was zeigt, dass mehr als min­i­male Ansätze zu einem Umdenken eben doch noch nicht vorhan­den sind. 

Ende Juli gab es aber erst­mals ein Sig­nal der Bun­desregierung in die richtige Rich­tung. Die FAZ berichtete am 26. Juli, dass die Bun­desregierung ihre grund­sät­zlichen ver­fas­sungsrechtlichen Bedenken aufgegeben habe. Unter der Gel­tung des Völk­er­rechts seien Ein­sätze gegen Pirat­en zuläs­sig. Wenige Tage vorher hat­ten die Außen­min­is­ter der Mit­glied­staat­en der EU bekan­nt­gegeben, Optio­nen zum Schutz der Hil­f­s­liefer­un­gen für die soma­lis­che Bevölkerung zu prüfen. Ins­beson­dere Frankre­ich drängt auf eine EU-Mis­sion. Der Par­la­men­tarische Staatssekretär im BMVg Kossendey ließ ver­laut­en, dass ein Auf­trag an die Marine nach Artikel 24 Grundge­setz auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bun­destages denkbar wäre. 

Sich­er treibt die Bun­desregierung eine konkrete Sorge um: Was tun mit Gefan­genen? Man kön­nte sie der Islam­ic Court Union übergeben, sie hat in mehreren Urteilen gegen Pirat­en Augen­maß bewiesen, dass auch vor den Augen der veröf­fentlicht­en Mei­n­ung in Europa Bestand haben kann. Die Forderung nach Ver­fas­sungsän­derun­gen ist in der Unions-Frak­tion noch nicht vom Tisch, sie strebt weit­er danach, zeit­gle­ich mit neuar­ti­gen Ein­sätzen im Aus­land auch den Ein­satz der Bun­deswehr im Innern der Bun­desre­pub­lik im Grundge­setz expliz­it zu ver­ankern. Durch diese Forderung und die Verknüp­fung der The­men „Bun­deswehrein­satz im Innern / im Äußeren“ block­ierte die Union bish­er einen sin­gulären Beschluss zur Hil­feleis­tung vor Soma­lia. Ein entsprechen­der Beschluss des Deutschen Bun­destages zur Beauf­tra­gung der Deutschen Marine lag bei Redak­tion­ss­chluss nicht vor. Erst dieser Beschluss wäre der richtige Schlusspunkt der pein­lichen Debat­te über eigentlich selb­stver­ständliche Hilfeleistungen. 

Es wird Zeit, vor Soma­lia aktiv zu wer­den. Wenn die Sicher­heit Deutsch­lands nach Aus­sage eines ehe­ma­li­gen Vertei­di­gungsmin­is­ters auch am Hin­dukusch oder im Koso­vo vertei­digt wird, dann muss sie auch dort vertei­digt wer­den, wo deutsche Seeleute oder Urlauber oder die lebenswichti­gen Waren­ströme gefährdet sind. Und Polizeiar­beit leis­tet die Bun­deswehr längst: im Koso­vo z.B. und in Afghanistan. Für das Koso­vo hat man den Sol­dat­en sog­ar polize­ityp­is­che Aus­rüs­tung – Helm, Schild, Schlag­stock – und die Aus­bil­dung zum Auflösen von gewalt­samen Demon­stra­tio­nen sowie zur Fes­t­nahme von Gewalt­tätern mitgegeben. 

Vor allen Din­gen sollte man die Diskus­sion endlich von Neben­schau­plätzen in den Kern sicher­heit­spoli­tis­chen Denkens über­leit­en: Was ist im Sinne der Bun­desre­pub­lik als ein­er Nation, deren Wohl­stand weit­ge­hend vom Import und Export über See abhängt poli­tisch geboten, was ist völk­er­rechtlich erlaubt oder gar geboten, wie und mit welchen Mit­teln kann es bewirkt wer­den? Let­ztlich gilt auch, dass ein Recht­staat mas­siv­en Rechts­brüchen nicht zuse­hen darf. 

Team GlobDef

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