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Die konzeptionelle Herausforderung
Diese Situation, dass maritime Operationen zwar weltweit, regelmäßig aber vor allem in Küstennähe bzw. im erweiterten Küstenvorfeld durchgeführt werden, bedeutet eine besondere konzeptionelle und planerische Herausforderung für die Marine: Weltweite und lang andauernde Operationen verlangen nach durchhalte- und durchsetzungsfähigen Plattformen, die eine bestimmte Größe voraussetzen. Operationen im küstennahen Raum kennzeichnen sich wiederum durch eine hohe Dynamik und Bedrohung, was kleine, hochmobile, reaktionsschnelle, zahlreiche und flexible Seekriegsmittel erforderlich macht.
Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, eine Lösung in der Kombination von »Groß« und »Klein« zu suchen und die teuren und besonders gefährdeten Plattformen mit Subsystemen zu versehen. Drohnen werden damit zu einem Mittel, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen. Sie multiplizieren die Fähigkeiten der schwimmenden Plattformen und passen sich hervorragend in die künftigen Einsatzszenarien ein. Drohnen erweitern den Aufklärungs- und Wirkhorizont einer seegehenden Plattform um ein Vielfaches und ermöglichen somit den Einsatz auch weitreichender Waffen.
Mit Blick auf den Zulauf der Korvette K 130 bedarf die Marine vorrangig eines abgesetzten Sensors für die Ziel- und Wirkungsaufklärung im Rahmen der Überwasserseekriegführung und der Unterstützung von Landoperationen. Mit Drohnen verbinden sich in unterschiedlicher Hinsicht mannigfache Vorteile gegenüber bemannten Systemen und vielfältige operative Möglichkeiten.
Inhärente Eigenschaften von UAV
Die besonderen Vorteile leiten sich aus dem Charakteristikum der UAV als unbemannte Systeme ab.
Eigenes Personal wird durch den Einsatz von UAV gar nicht erst gefährdet. Damit wird der Forderung nach dem Schutz der Soldaten im Einsatz in höchstmöglichem Maße Rechnung getragen. UAV können in Gebieten eingesetzt werden, in denen bemannte Systeme wegen des damit verbundenen Risikos kaum operieren können. Der Verlust einer Drohne ist nicht gleichbedeutend mit dem Verlust von Menschenleben.
Durch den Verzicht auf Kontroll-, Steuerungs- und Sicherungssysteme für eine fliegende Besatzung ist die Auslegung eines UAV weniger komplex. Dadurch wird es möglich, Nutzlast und Kraftstoffbevorratung zu erhöhen, woraus wiederum größere Einsatzradien und längere Einsatzzeiten resultieren. Der gewonnene konstruktive Freiraum kann zur Erhöhung der Nutzlast genutzt werden.
Die Miniaturisierung bedingt eine Platzersparnis und damit die Möglichkeit, mehrere Systeme mitzuführen oder zu transportieren. Eine höhere Anzahl kann operativ wiederum in eine höhere Durchhaltefähigkeit, eine bessere Gebietsabdeckung oder einen größeren Aktionsradius umgemünzt werden. Die Kompaktheit und Agilität insbesondere der kleineren UAV bedingen, dass sie weniger leicht aufzuklären und auszuschalten sind als die deutlich größeren bemannten Systeme.
Was in einer Drohne selbst an Aufwand ggf. gespart werden kann, muss allerdings in die Bodenstation zusätzlich investiert werden, ungeachtet der Frage, ob die Steuerung bord-, land- oder luftgestützt erfolgt. Ein UAV ist also immer ein Gesamtsystem, das mindestens aus der Drohne selbst und einer Steuerkomponente samt der datentechnischen Anbindung besteht.
Drohnen unterliegen geringeren Restriktionen als denen, die bei bemannten Systemen die menschliche Physis diktiert. Agilität, Einsatzzeiten, Flughöhen, Klima-, Seegangsund Wetterbeschränkungen finden lediglich ihre Grenzen in physikalisch-technischen Parametern, nicht mehr in der Belastbarkeit des Personals.
Drohnen können schließlich einen wesentlichen Beitrag leisten, um zu verhindern, dass falsche Ziele bekämpft werden. In Zeiten, in denen die Medien maßgeblich den Erfolg oder Misserfolg militärischer Aktionen bestimmen, sind Kollateralschäden nicht mehr hinnehmbar. Die Fähigkeit zum Time sensitive Targetting gewinnt an Bedeutung. Drohnen können diese Fähigkeit technisch gewährleisten.
Und gerade dieser letztere, operative Aspekt leitet dazu über, den Beitrag eines UAV zum maritimen Fähigkeitsspektrum zu bestimmen.
UAV im maritimen Fähigkeitsspektrum
Mit dem Zulauf der Korvette K 130 ist die Einführung eines see- und landzielfähigen Flugkörpers verbunden, dessen Reichweite den Erfassungshorizont der bordgestützten Sensoren deutlich übersteigt.
Weitreichende landzielfähige Artillerie ist darüber hinaus auf den Fregatten der Klasse F 124 und F 125 projektiert. Sowohl das Erfordernis nach einem taktischen Aufklärungsmittel für den Lagebildaufbau
als auch die zum Waffeneinsatz notwendige Ziel- und Wirkungsaufklärung verlangen nach einem abgesetzten Sensor.
Das von der Marine geforderte UAV ist also der untersten, im herkömmlichen Sinn der taktischen Ebene einer ganzen Hierarchie von Aufklärungsmitteln zuzuordnen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass
jedes dieser strategischen, operativen und taktischen Aufklärungsmittel natürlich seinen ganz spezifischen Beitrag zu einem streitkräftegemeinsamen Lagebild leistet und klare Trennlinien zwischen den Ebenen gar
nicht einmal zu ziehen sind. Das von der Marine benötigte UAV ist vornehmlich das Mittel des Verbandsführers bzw. des Kommandanten, mit dem er sich lageabhängig die notwendigen Informationen,
Aufklärungsergebnisse und Zieldaten für den Einsatz seines Verbandes oder seines Waffensystems beschafft.
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