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Kulturen im Konflikt
Westliche Staaten - das christliche Abendland
Osteuropa - Georgien | Osteuropa - Georgien - Einführung |
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| Geschrieben von Erich Sczepanski | |||||||||||
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Weitere Informationen Interne Links Externe Links Road-map zum Frieden? 1. "Kein Rückgriff auf Gewalt zwischen den Protagonisten" Vor allem der zweite Satz von Punkt 5 und Punkt 6 haben zu Diskussionen geführt. Russland nützt die "Ermächtigung" in Punkt 5 aus, um exzessiv weiter georgische Militäreinrichtungen zu zerstören. Dem kann wohl nur mit einem "internationalen Mechanismus", als internationalen Sicherheitskräften - möglicherweise mit einem "robusten Mandat" gegenüber beiden Seiten - in der Waffenstillstandszone begegnet werden. Punkt 6 öffnet dagegen den Weg zur Sezession der beiden Provinzen. Denn eine internationale Diskussion kann nur die Frage der Anerkennung einer Eigenstaatlichkeit zum Inhalt haben. Autonomieregelungen - und seien sie noch so weitgehend - sind dagegen zuvorderst eine interne georgische Angelegenheit. Natürlich gibt es aber auch hier "Grauzonen". So ist auch der Status Österreichs und seine für Südtirol eingeräumte Kompetenz nicht nur eine national italienische Frage. Bis Mitte September wurde eine "Sicherheitszone" vor der abchasischen und südossetischen Grenze von Russland kontrolliert. Allerdings ist beschlossen, dass Beobachter aus EU-Staaten - namentlich aus Frankreich, dessen Präsident Sarkozy maßgeblich an der vorgenannten Vereinbarung mitgewirkt hat - die Kontrolle in den Sicherheitszonen übernimmt. Knapp einen Monat nach der Anerkennung von Abchasien und Südossetien hat Russland Freundschaftsverträge mit den beiden Kaukasus-Republiken unterzeichnet. Die Vereinbarungen, die Russland am 17. September zwischen Russland und Südossetien sowie Abchasien abgeschlossen wurden, erlauben die gegenseitige Einrichtung von Militärstützpunkte in Russland und den Kaukasus-Republiken. Abchasien und Südossetien werden ihre Grenzen zudem mit Hilfe russischer Soldaten sichern. |
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| Letztes Update ( Montag, 29 September 2008 ) | |||||||||||