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Home Defence News Organisation der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Erziehung und Kultur (UNESCO)

PostHeaderIcon Organisation der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Erziehung und Kultur (UNESCO)

UNESCOUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (englische Bezeichnung; Abkürzung UNESCO)
Organisation des Nations Unies pour l’éducation, la science et la culture (UNESCO)
Sitz: 7, Place de Fontenoy, F-15352 Paris 07 SP, T (0033) 1-45681000, Fax: -45671690


Gründung:

Die UNESCO wurde 1946 mit der Ratifizierung ihrer Satzung gegründet. Sie gehört als Sonderorganisation zum System der Vereinten Nationen.

Ziele:

  • Beitrag zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern im Bereich der Erziehung, Wissenschaft und der Kultur.

  • Stärkung der Achtung des Rechtes und der Gerechtigkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion, so wie es in der Charta der Vereinten Nationen bestätigt wird.


Strukturen: 

Die Generalkonferenz ist das oberste Entscheidungsorgan der UNESCO. Sie setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Die Regierungen können bis zu fünf Delegierte nach Beratung mit der Nationalkommission und, falls eine solche nicht besteht, mit Stellen des Erziehungswesens, de Wissenschaft und der Kultur benennen. Die Generalkonferenz tritt alle zwei Jahre (mit ungerader Zahl, gewöhnlich im letzten Quartal) in Paris zu einer ordentlichen Konferenz zusammen; sie kann auf eigenen Beschluß durch Einberufung durch den Exekutivrat oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitgliedstaaten zu einer außerordentlichen Tagung zusammentreten. Sie wählt auf jeder Tagung einen Präsidenten und einen Präsidialausschuß. Jeder Staat verfügt über eine Stimme. Die Entscheidungen ergehen im allgemeinen mit einfacher Mehrheit außer in Fällen, in denen nach der Satzung oder der Geschäftsordnung der Generalkonferenz eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist (z.B. Satzungsänderungen, Aufnahme neuer Mitglieder, internationale Übereinkommen etc.). Die Generalkonferenz bestimmt die Zielsetzung und das (zweijährige) Arbeitsprogramm) der Organisation, beruft zwischenstaatliche und nichtstaatliche Konferenzen über Erziehungsfragen, über Natur- und Geisteswissenschaften oder über die Verbreitung des allgemeinen Wissens ein, verabschiedet den Haushalts-plan, entscheidet über die Annahme von Vorschlägen, wählt die Mitglieder des Exekutivrates und ernennt auf dessen Empfehlung den Generaldirektor.
Der Exekutivrat besteht aus 51 Mitgliedern, die von der Generalkonferenz unter den von Staaten benannten Delegierten (kompetente Persönlichkeiten) gewählt werden. Der Exekutivrat bereitet die Tagesordnung der Generalkonferenz vor, formuliert Empfehlungen zum Arbeitsprogramm und Haushalt, ist gegenüber der Generalkonferenz für die Durchführung der von ihr getroffenen Entscheidungen verantwortlich und berät die Vereinten Nationen zwischen den ordentlichen Sitzungen der Generalkonferenz. Er tritt mindestens zweimal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
Die Nationalkommissionen, von der Satzung empfohlen, sollen die Einschaltung der mit Fragen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur befaßten Stellen der Mitgliedstaaten in die Arbeit der UNESCO sicherstellen. Sie haben vier Funktionen, zum einen die Beratung ihrer Regierungen und Informierung der Öffentlichkeit, zum anderen als Verbindungsstelle der UNESCO im Mitgliedstaat, ferner die Beteiligung an der Ausarbeitung, Umsetzung und Auswertung des Arbeitsprogramms der UNESCO und schließlich die Durchführung eigener Aktivitäten (Ausstellungen, Konferenzen, Buchveröffentlichungen u.a.).
Der Generaldirektor, der höchste Beamte der UNESCO, leitet das Sekretariat. Er wird für sechs Jahre gewählt; eine anschließende Wiederwahl ist einmal zulässig. Die Programmsektoren des Sekretariats (Erziehung, Naturwissenschaft, Sozial- und Geisteswissenschaften, Kultur, Kommunikation, Information und Informatik) werden von einem Stellvertretenden Generaldirektor geleitet. Der Generaldirektor nimmt an allen Sitzungen der Generalkonferenz, des Exekutivrates und der Ausschüsse teil; er besitzt kein Stimmrecht, aber er kann Stellungnahmen abgeben und Vorschläge vorbringen. Er bereitet das Arbeitsprogramm und den Haushalt vor und leitet die Arbeiten des Sekretariats.

Aktivitäten: 

Die Arbeitsschwerpunkte der UNESCO liegen in folgenden Programmbereichen: Bildung und Erziehung (Schwerpunkt: Bekämpfung des Analphabetentums in den Entwicklungsländern), Naturwissenschaften (Förderung und Entwicklung der Grundlagenforschung, weltweiter Austausch von Forschungsergebnissen), Kulturarbeit (Liste des Weltkulturerbes mit mehr als 730 Denkmälern in 125 Staaten), Kommunikation, Information und Informatik (Förderung des freien Informationsflusses und einer ausgeglichenen Verbreitung von Informationen, Ausbau der Kommunikationskapazitäten in den Entwicklungsländern), Frieden und Menschenrechte mit dem Ziel der Herausbildung einer „Kultur des Friedens und der Demokratie“.
Das UNESCO-Zentrum für das Welterbe arbeitet für die Befolgung des „Abkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes“ und die Einrichtung eines regionalen Systems, um die in der Liste des Welt- und Kulturerbes aufgenommenen Denkmäler zu schützen.
Die 1993 gegründete Stiftung zur Erforschung und Verhinderung von AIDS will die Forschung ankurbeln und Vorbeugungsprogramme beschleunigen.
Die UNESCO stellt alle zwei Jahre eine Liste der Gedenktage wichtiger Persönlichkeiten und historischer Ereignisse aus Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kommunikation auf.


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