World Intellectual Property Organization (englische Bezeichnung, Abkürzung WIPO)
Organisation mondiale de la propriete intellectuelle (französische Bezeichnung, Abkürzung OMPI)
Sitz: 34, chemin des Colombettes, CH-1211 Geneve 20, Schweiz; Tel.: (0041) 22-7309111, Fax -7335428
Gründung: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum wurde
1970 durch das „Übereinkommen“ zur Errichtung der Weltorganisation für
geistiges Eigentum“, das in Stockholm 1967 unterzeichnet wurde,
gegründet. Die Anfänge der Organisation reichen in die Zeit der
„Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Rechts“
(1883) und der „Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der
Literatur und Kunst“ (1886) zurück. WIPO gehört als
Sonder-Organisation zum System der Vereinten Nationen.
Das gewerbliche Eigentum umfaßt zwei Hauptgebiete:
Das gewerbliche Eigentum, das sich vor allem auf den Schutz von Erfindungen, Warenzeichen und gewerblichen Mustern und Modellen bezieht;
Das Urheberrecht, das hauptsächlich den Schutz von Werken der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst, der Photographie, der Filmkunst und Audiovision umfaßt.
Ziele:
Weltweite Förderung des geistigen Eigentums durch internationale Zusammenarbeit (Staaten, internationale Organisationen).
Gewährleistung der verwaltungsmäßigen Zusammenarbeit der Verbände für geistiges Eigentum.
Strukturen:
Die Generalversammlung setzt sich aus den Mitgliedstaaten der WIPO zusammen, die Mitglieder der
Pariser und / oder der Berner Versammlungen sind. Sie tritt alle zwei Jahre zusammen und kann zu Sondersitzungen
einberufen werden. Die Generalversammlung verabschiedet einen Zweijahreshaushalt für die gemeinsamen Ausgaben der Verbände. Die
Konferenz vereint die Mitgliedstaaten der WIPO, gleichgültig, ob sie
Mitglied eines der Verbände sind oder nicht. Sie verabschiedet den
Zweijahreshaushalt der Konferenz. Die Konferenz erörtert Fragen von
allgemeinem Interesse auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und kann
Empfehlungen beschließen, wobei die Zuständigkeit und die
Unabhängigkeit der Verbände zu wahren sind.
Der Koordinierungsausschuß besteht aus 58 Mitgliedstaaten der WIPO, die
Mitglied des Exekutivausschusses des
Pariser Verbandes, des Exekutivausschusses des Berner Verbandes oder
beider Ausschüsse sind und der Schweiz (ex offi-cio). Der Ausschuß
äußert sich zu allen Verwaltungs- und Finanzfragen, bereitet die
Tagesordnung der Generalver-sammlung die Entwürfe der Tagesordnung für
die Konferenz und deren Haushaltsplan vor, empfiehlt der
Generalversammlung einen Kandidaten für das Amt des Generaldirektors
und nimmt alle anderen Aufgaben wahr, die ihm im Rahmen des
WIPO-Übereinkommens übertragen werden.
Der Ständige Ausschuß der WIPO für Informationen über das gewerbliche
Eigentum fördert und gewährleistet im Rahmen der WIPO eine enge
Zusammenarbeit der Staaten, insbesondere ihrer nationalen und
regionalen
Patentbehörden auf allen Gebieten der Patentinformation. Dem Ausschuß
gehören die Mitgliedstaaten des PCT- und IPC-Verbandes sowie diejenigen
Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft an, die dies
ausdrücklich wünschen.
Das Internationale Büro, das von einem Generaldirektor (von der
Generalversammlung für sechs Jahre gewählt,
verlängerbar) geleitet wird, ist das Sekretariat der WIPO und der
Verbände. Es untersteht der Aufsicht der Mitgliedstaaten. Es bereitet
die Tagungen und Sitzungen vor, arbeitet die Tagungsberichte und
Arbeitsdokumente und Pläne für die
Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit aus, führt die Projekte
durch, sammelt und verbreitet Informationen und
unterhält fünf internationale Registrierungsdienste (Patente, Marken,
gewerbliche Muster oder Modelle,
Ursprungsbezeichnungen, audiovisuelle Werke). Der Generaldirektor übt
die Funktion der Hinterlegungsstelle für die Mehrzahl der von der WIPO
verwalteten internationalen Verträge aus.
Aktivitäten:
WIPO verwaltet Verbände (Staatenzusammenschlüsse, auch „Union“ genannt und Verträge
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes u.a.
den Pariser Verband (Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums), 1883;
das Madrider Abkommen (Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren), 1891;
den Madrider Verband (die internationale Registrierung von Warenzeichen), 1891;
den Haager Verband (die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle), 1925
den Nizzaer Verband (die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die
Eintragung von Marken), 1957;
den Lissabonner Verband (Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale
Registrierung), 1958;
den Locarno-Verband (die internationale Klassifikation gewerblicher Muster oder Modelle), 1968;
den PCT-Verband (Patent Cooperation Treaty – internationale Anmeldung, Recherche und Prüfung von Patentanmeldungen), 1970;
den IPC-Verband – International Patent Classification – weltweite Vereinheitlichung der
Klassifikation von Patenten), 1971;
den Wiener Verband (internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken), 1973;
den
Budapester Verband (die internationale Anerkennung der Hinterlegung von
Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren), 1977; den Vertrag von Nairobi (zum Schutz des olympischen Symbols), 1981;
auf dem Gebiet des Urheberrechtes und der angrenzenden Rechte
den Berner Verband (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst), 1886;
das Rom-Abkommen (zum Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen), 1961;
das Genfer Übereinkommen (zum Schutze der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte
Vervielfältigung ihrer Tonträger), 1971;
das Brüsseler Übereinkommen (über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen
programmtragenden Signale), 1974;
den FRT-Verband – Filmregistervertrag – (über die internationale Eintragung audiovisueller Werke), 1989.
WIPO unterstützt im Bereich des gewerblichen Eigentums die Entwicklungsländer durch Beratung, Ausbildung,
Information und Materialien,
um die Möglichkeiten für Erfindungen durch eigene Staatangehörige und Unternehmen nach Umfang und Qualität zu fördern;
günstige Bedingungen für den Erwerb patentierter Technologien zu schaffen;
die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel durch einen besseren Schutz der Handels- und
Dienstleistungsmarken zu verstärken;
den Zugang zu dem technischen Wissen, das in den Patentdokumenten enthalten ist, zu erleichtern.
Im Bereich des Urheberrechts ermutigt WIPO zur Schaffung literarischer
und künstlerischer Werke und versucht zur Verbesserung der Bedingungen
für den Erwerb von Rechten hinsichtlich der Nutzung und Verwertung
literarischer und künstlerischer Werke, deren Urheber Ausländer sind,
beizutragen.
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