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Der Internationale Gerichtshof (Den Haag, Niederlande), geschaffen 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen, ist das juristische Hauptorgan der Vereinten Nationen. Sein Statut bildet einen integrierenden Bestandteil der Charta. Der Gerichtshof steht praktisch allen Staaten (keinen Einzelpersonen) offen: den UN-Mitgliedstaaten; Staaten, die unter bestimmten Voraussetzungen Parteien des Statuts des IGH geworden sind, ohne die UN-Charta unterzeichnet zu haben; jedem anderen Staat, der, ohne Mitglied der Vereinten Nationen oder Partei des Statuts des IGH zu sein, eine Erklärung hinterlegt, die den vom Sicherheitsrat aufgestellten Bedingungen entspricht. Der IGH erlässt Entscheidungen, fertigt auf Antrag Gutachten an und interpretiert die Tragweite seiner Urteile. Rechtsgrundlagen sind die UN-Charta, das IGH-Statut, das Völkerrecht und die Verfahrensordnung des IGH. Die 15 Mitglieder des Gerichtshofs (neunjährige Amtszeit, wieder wählbar, alle drei Jahre Neuwahl eines Drittels) werden von den UN-Mitgliedstaaten und den übrigen Vertragstaaten des Statuts gewählt.
Das Sekretariat wird vom Generalsekretär geleitet. Es ist für die Erledigung der täglichen Arbeit der Organisation verantwortlich, steht den verschiedenen Organen zur Verfügung und setzt die von diesen beschlossenen Programme und Politiken um. Es erstellt Studien, bereitet Verhandlungen und Konferenzen vor und informiert die Öffentlichkeit. Das Sekretariat wurde 1992 umstrukturiert (klare Zuständigkeiten, vereinfachter Aufbau, Personalabbau). Die Büros in Genf, Wien und Nairobi sind Teil des Sekretariats. Der Generalsekretär, der von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt wird, ist der höchste Verwaltungsbeamte. Im Rahmen der ihm überwiesenen Befugnisse kann er den Sicherheitsrat auf jede Angelegenheit aufmerksam machen, die nach seiner Einschätzung geeignet sei, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden. Alljährlich erstattet er vor der Generalversammlung den Tätigkeitsbericht. Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates, des Wirtschafts- und Sozialrates teil und führt sonstige ihm von
diesen Organen zugewiesene Aufgaben aus.
Bereits in der Gründungsphase der Vereinten Nationen waren die Großmächte übereingekommen, dass sich die UNO zur Intensivierung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit auch auf andere autonome internationale Organisationen stützen sollte. In der UN-Satzung wurde dieser Frundsatz verankert, womit gleichzeitig die Nachteile einer schwerfälligen "Superorganisation" ausgeschaltet werden sollten. Die gefundene Lösung stellt eine Mischung zwischen strengem Zentralismus und völliger Dezentralisierung dar: Die Vereinten Nationen sollen die Tätigkeit dieser Organisationen koordinieren, sie sind gleichsam der Kristallisationspunkt für die internationale Zusammenarbeit auf bestimmten Gebieten; während die einzelnen Einrichtungen ihre rechtliche und organisatorische Selbständigkeit zwar behalten, sind sie dennoch Bestandteil des - nicht hierarchisch strukturierten - UN-Systems und gehören daher zur "UN-Familie".
Die UN-Charta (Artikel 57) geht davon aus, dass zwischenstaatliche internationale Organisationen, "die auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit und auf verwandten Gebieten weit reichende, …internationale Aufgaben zu erfüllen haben", mit den Vereinten Nationen "in Beziehung" gebracht werden. Diese Fachorganisationen auf Staatenebene, die zum Teil schon vor der Gründung der Vereinten Nationen entstanden waren (beispielsweise der Weltpostverein oder die Internationale Arbeitsorganisation), zum Teil später geschaffen wurden (manche auf Anregung und Initiative der Vereinten Nationen), zeichnen sich somit dadurch aus, dass sich ihre Tätigkeitsbereiche mit denen des Wirtschafts- und Sozialrates decken. Der ECOSOC ist deshalb befugt, mit solchen Organisationen Kooperations- bzw. Beziehungsabkommen abzuschließen, in denen die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Einzelnen geregelt wird (Artikel 63).
Vorbereitet und ausgehandelt wird der jeweilige Vertrag von einem Ausschuß des ECOSOC, dem "Ausschuss für Verhandlungen mit zwischenstaatlichen Organisationen", danach wird die Abmachung dem jeweils zuständigen Organ der Organisation und dem ECOSOC zur Verabschiedung vorgelegt. Die endgültige Entscheidung über das
Zustandekommen des Abkommens liegt bei der UN-Generalversammlung; erst durch deren Zustimmung erhält die Organisation den Status einer UN-Sonderorganisation. Aufbau und Inhalt der einzelnen Verträge weisen große inhaltliche Übereinstimmungen auf, wobei das erste - 1946 mit der Internationalen Arbeitsorganisation geschlossene - Abkommen als Muster für die nachfolgenden Vereinbarungen diente.
Die UN-Sonderorganisationen:
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Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
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Weltbankgruppe
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Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)
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Internationale Finanz-Cooperation
(IkFC)
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Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
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Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
(ICSID)
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Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
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Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD)
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Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
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Internationale
Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
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Internationale Fernmeldeunion (ITU)
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Internationaler Währungsfonds (IMF)
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Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
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Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
(UNIDO)
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Weltpostverein
(UPU)
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Weltgesundheitsorganisation (WHO)
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Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO)
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Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Angeschlossene Organisationen im UN-System (keine UN-Sonderorganisationen)
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Internationale
Atomenergiebehörde (IAEA)
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Vorbereitungskommission für die Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
(CTBTO-Preparatory Commission)
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Internationale
Meeresbodenbehörde (ISA)
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Internationaler Seegerichtshof
(ITLOS)
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Internationaler Strafgerichtshof (ICC)
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Weltbankgruppe
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Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OPCW)
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Welthandelsorganisation
(WTrO)
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Weltorganisation für Tourismus (WToO)
Link:
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