Benelux Economic Union (englische Bezeichnung) Union Economique Benelux (französische Bezeichnung)
Sitz: rue de la Règence 39, B-1000 Brüssel, Belgien; Tel: (0032) 2-5193811,
Fax: -5134206
Gründung:
Der Vertrag zur Bildung der Wirtschaftsunion Benelux, der sog.
Unionsvertrag, trat 1960 in Kraft (1958 unterzeichnet). Der Vertrag kodifizierte
die Regelungen, die sich seit 1948, dem Beginn der Zollunion der drei Staaten
herausgebildet hatten.
Weiter Verträge folgten: 1960: die Übertragung der Personenkontrolle auf die
Außengrenzen der drei Vertragsstaaten - freier Personenverkehr innerhalb des
Staatsgebietes der drei Vertragsstaaten -, 1969: das Protokoll zur Beseitigung
von Kontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen sowie von Behinderungen
des freien Verkehrs, 1969: die Konvention über die Vereinheitlichung des
Zollgebiets Benelux, 1984: Einführung eines Dokuments für den Warenaustausch
innerhalb Benelux etc.
Mitglieder (3):
Belgien, Luxemburg, Niederlande
Ziele:
Freier Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr.
Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik.
Verfolg einer gemeinsamen Handels- und Wirtschaftspolitik mit Drittländern.
Strukturen:
Das Ministerkomitee, das aus den drei Außenministern gebildet wird,
ist das höchste Organ (mehrere Treffen pro Jahr). Es wacht über die Befolgung
des Vertrages und beschließt die Maßnahmen, die der Vertrag ihm auferlegt
(Entscheidungen, Empfehlungen, Richtlinien, Konventionen).
In den ministeriellen Arbeitsgruppen treffen die Fachminister gleicher Zuständigkeit
zusammen. Sollte die Gründung einer Arbeitsgruppe zu einem bestimmten
Themenbereich aus einen Beschluß des Ministerkomitees zurückgehen, kommt den
Entscheidungen die gleiche politische und juristische Bedeutung zu wie den
Entscheidungen des Ministerkomitees.
Der Rat der Wirtschaftsunion koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen
Kommissionen und ist dem Ministerkomitee vorgeschaltet.
Auf Grund des Unionsvertrages wurden Kommissionen und Sonderkommissionen für
verschiedene Sachbereichte begründet (Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland, Währungs-
und Finanzfragen, Industrie und Handel, Landwirtschaft, Ernährung und
Fischerei, Zoll- und Steuerfragen, Verkehr, Sozialfragen, freier Personenverkehr
und die Niederlassung von Personen, Justizfragen, Koordinierung der
statistischen Erhebungen, Vergleich der Haushaltspläne der Behörden und der
halbstaatlichen Organe, Ausschreibungen, Volksgesundheit, Mittelstand,
Tourismus, Raumordnung, Umwelt, Energie, Zusammenarbeit im Verwaltungs - und
Justizbereich, Personenverkehr).
Das Generalsekretariat steht unter der Leitung des Kollegiums der Generalsekretäre,
einem Generalsekretär (gemäß Vertrag stets ein Niederländer) und zwei
Stellvertretenden Generalsekretären. Die Stellung des Generalsekretariats wurde
politisch gestärkt. Seit 1975 verfügt das Kollegium der Generalsekretäre über
das Initiativrecht für den Erlaß von Direktiven.
Den Gemeinsamen Dienststellen sind besondere Aufgaben übertragen worden (z.B. für
Warenzeichen und Design).
Der Beratende Interparlamentarische Rat (IPR) wird von 21 belgischen, 21 niederländischen
und 7 luxemburgischen Abgeordneten gebildet. Die poltischen Strömungen in den
drei Ländern werden berücksichtigt. Die Zuständigkeiten des Rates sind nicht
auf die Wirtschaftsunion beschränkt; sie umfassen auch bestimmte Aspekte der
politischen Zusammenarbeit.
Der Beratende Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus 27 Vertretern des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens der drei Länder. Sie werden von den
jeweiligen höchsten Interessenverbänden benannt (Belgien: der "Conseil
central de l'èconomie", der "Conseil national du travail";
Luxemburg: der Conseil èconomique et social"; Niederlande: der "Sociaal
Economische Raad").
Zur Schlichtung von Streitigkeiten auf Grund unterschiedlicher Interpretation
des Vertrages oder der Konventionen wurde ein Schiedsrichterkollegium
eingferichtet.
Der Benelux-Gerichtshof ist beauttragt, die einheitliche Auslegung der
festgelegten gemeinsamen Rechtsvorschriften zu fördern. Er ist mit drei Arten
von Befugnissen ausgestattet: rechtsprechende Befugnisse, beratende Befugnisse,
rechtsprechende Befugnisse bei Beamtensachen.
Amtssprachen:
Französisch, Niederländisch
Link:
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