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Home Artikel - Analysen Bündnisse Interkontinental Arabische Liga

PostHeaderIcon Arabische Liga

Arabische Liga

League of Arab States (englische Bezeichnung; Abkürzung LAS)
Ligue des états Arabes (französische Bezeichnung; Abkürzung LEA)
Sitz: Tahrir Square, Kairo, Ägypten; Tel.: (00 20) 2 - 75 05 11, Fax: - 77 56 26

Gründung:
Der "Pakt der Arabischen Liga", vom "Protokoll von Alexandrien"1944 als eine Möglichkeit vorgeschlagen, den arabischen Bestrebungen nach Einheit und Unabhängigkeit entgegen zu kommen, begründete 1945 die Liga der Arabischen Staaten. Er wurde von sieben arabischen Staaten (Ägypten, Irak, Jemen, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien, Transjordanien) unterzeichnet.
1950 wurde der "Pakt über die Gemeinsame Verteidigung und Zusammenarbeit" abgeschlossen.

Mitglieder (22):
Ägypten, Algerien (1962), Bahrain (1971), Djibouti (1977), Irak, Jemen, Katar (1971), Komoren (1993), Kuwait (1961), Libanon, Libyen (1953), Marokko (1958), Mauretanien (1973), Oman (1971), Palästina (1976), Saudi-Arabien, Somalia (1974), Sudan (1956), Südjemen (1967), Syrien, Transjordanien (seit 1950 Jordanien), Tunesien (1958), Vereinigte Arabische Emirate (1971).

Ziel:
Verstärkung der Beziehungen unter den Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen (Wirtschaft, Finanzwesen, Transport, Kultur, Gesundheit).
Koordinierung der Politiken der Mitgliedstaaten
zum Schutz ihrer nationalen Sicherheit,
zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität.
Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten.

Strukturen:
Der Rat, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ist das höchste Organ. Er tritt auf verschiedenen Ebenen zusammen, auf der Ebene der Staatschefs (Könige, Präsidenten), der Außenminister, der Botschafter oder Ständigen Vertreter. Der Rat tagt zweimal jährlich; auf Antrag von zwei Mitgliedstaaten und aus berechtigtem Anlaß kann er zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Der Vorsitz wechselt nach dem arabischen Alphabet. Jeder Staat verfügt über eine Stimme. Die Entscheidungen werden im allgemeinen einstimmig angenommen, das gilt insbesondere im Falle einer Aggression; Mehrheitsentscheidungen betreffen z.B. die Annahme des Haushalts oder der Verfahrensordnungen. Die einstimmig angenommenen Entscheidungen verpflichten alle Mitgliedstaaten, die Mehrheitsentscheidungen nur die zustimmenden Staaten.
Die Ausschüsse stehen allen Mitgliedstaaten offen; an den Arbeiten können sich auch arabische Nichtmitgliedstaaten beteiligen, um die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt unter den arabischen Staaten zu vertiefen. Sie behandeln Fragen der Politik (Zuständigkeit der Außenminister), der Wirtschaft, des Verkehrs, der Verwaltung und Finanzen, des sozialen Bereichs, der Zusammenarbeit, der Meteorologie, der Landwirtschaft, der Kommunikation, der Information, kulturelle Fragen, Rechtsfragen, Gesundheitsfragen, Währungsfragen, Frauenfragen, Jugendfragen u. a. m.
Das Generalsekretariat wird von einem Generalsekretär geleitet, der vom Rat für fünf Jahre gewählt wird. Er setzt die Beschlüsse der Liga um. Der Generalsekretär hat das Recht, die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten auf Fragen zu lenken, die sich nach seiner Ansicht für die Beziehungen zwischen zwei Mitgliedstaaten bzw. für einen Mitgliedstaat auf Grund seines Verhältnisses zu einem Drittstaat schädlich und nachteilig auswirken könnten. Er kann sich an den Ratsdiskussionen beteiligen. Der Generalsekretär ernennt mit Billigung des Rats die Stellvertretenden Generalsekretäre.
Die Arabische Liga hat eine Reihe von Institutionen oder Sonderorganisationen gegründet, darunter die "Arabische Organisation für Erziehung, Kultur und Wissenschaft", die Arabische Organisation für Verwaltungswissenschaften", die "Arabische Organisation für Arbeit", den "Rat für Arabische Wirtschaftseinheit", den Arabischen Fonds Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung", die Arabische Bank für Wirtschaftliche Entwicklung in Afrika", das Arabische Institut für Satellitenkommunikation", die Arabische Organisation für Standardisierung und Meteorologie", die Arabische Akademie für Meerestransport", der "Rat für Zivilluftfahrt Arabischer Staaten", die "Vereinigung der arabischen Rundfunkstationen", die "Arabische Postunion", die "Arabische Union für Telekommunikation", den Arabischen Währungsfonds", die Arabische Gesundheitsorganisation", das Arabische Institut für Erdölförderung" u. a. Die Beziehungen zwischen den Institutionen bzw. Organisationen und der Liga sind unterschiedlich. Befindet sich eine Institution / Organisation unter der Kontrolle der Liga, wird sie in der Regel subventioniert. Nicht alle Mitgliedstaaten der Liga sind Mitglieder der Sonderorganisationen.
Der "Pakt über die Gemeinsame Verteidigung und Zusammenarbeit" begründete den Wirtschaftsrat (Wirtschaftsminister bzw. deren Vertreter) den Vereinigten Verteidigungsrat (Außenminister, Verteidigungsminister) und die Ständige Militärkommission (Vertreter der Generalstäbe der Mitgliedstaaten).

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Last Updated (Wednesday, 07 April 2010 14:26)

 
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