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Home Artikel - Analysen Bündnisse Europa Benelux-Wirtschaftsunion

PostHeaderIcon Benelux-Wirtschaftsunion

Benelux Economic Union (englische Bezeichnung)
Union Economique Benelux (französische Bezeichnung)
Sitz: rue de la Règence 39, B-1000 Brüssel, Belgien; Tel: (0032) 2-5193811, Fax: -5134206

Gründung:
Der Vertrag zur Bildung der Wirtschaftsunion Benelux, der sog. Unionsvertrag, trat 1960 in Kraft (1958 unterzeichnet). Der Vertrag kodifizierte die Regelungen, die sich seit 1948, dem Beginn der Zollunion der drei Staaten herausgebildet hatten.
Weiter Verträge folgten: 1960: die Übertragung der Personenkontrolle auf die Außengrenzen der drei Vertragsstaaten - freier Personenverkehr innerhalb des Staatsgebietes der drei Vertragsstaaten -, 1969: das Protokoll zur Beseitigung von Kontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen sowie von Behinderungen des freien Verkehrs, 1969: die Konvention über die Vereinheitlichung des Zollgebiets Benelux, 1984: Einführung eines Dokuments für den Warenaustausch innerhalb Benelux etc.

Mitglieder (3):
Belgien, Luxemburg, Niederlande

Ziele:
Freier Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr.
Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik.
Verfolg einer gemeinsamen Handels- und Wirtschaftspolitik mit Drittländern.

Strukturen:
Das Ministerkomitee, das aus den drei Außenministern gebildet wird, ist das höchste Organ (mehrere Treffen pro Jahr). Es wacht über die Befolgung des Vertrages und beschließt die Maßnahmen, die der Vertrag ihm auferlegt (Entscheidungen, Empfehlungen, Richtlinien, Konventionen).
In den ministeriellen Arbeitsgruppen treffen die Fachminister gleicher Zuständigkeit zusammen. Sollte die Gründung einer Arbeitsgruppe zu einem bestimmten Themenbereich aus einen Beschluß des Ministerkomitees zurückgehen, kommt den Entscheidungen die gleiche politische und juristische Bedeutung zu wie den Entscheidungen des Ministerkomitees.
Der Rat der Wirtschaftsunion koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen Kommissionen und ist dem Ministerkomitee vorgeschaltet.
Auf Grund des Unionsvertrages wurden Kommissionen und Sonderkommissionen für verschiedene Sachbereichte begründet (Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland, Währungs- und Finanzfragen, Industrie und Handel, Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei, Zoll- und Steuerfragen, Verkehr, Sozialfragen, freier Personenverkehr und die Niederlassung von Personen, Justizfragen, Koordinierung der statistischen Erhebungen, Vergleich der Haushaltspläne der Behörden und der halbstaatlichen Organe, Ausschreibungen, Volksgesundheit, Mittelstand, Tourismus, Raumordnung, Umwelt, Energie, Zusammenarbeit im Verwaltungs - und Justizbereich, Personenverkehr).
Das Generalsekretariat steht unter der Leitung des Kollegiums der Generalsekretäre, einem Generalsekretär (gemäß Vertrag stets ein Niederländer) und zwei Stellvertretenden Generalsekretären. Die Stellung des Generalsekretariats wurde politisch gestärkt. Seit 1975 verfügt das Kollegium der Generalsekretäre über das Initiativrecht für den Erlaß von Direktiven.
Den Gemeinsamen Dienststellen sind besondere Aufgaben übertragen worden (z.B. für Warenzeichen und Design).
Der Beratende Interparlamentarische Rat (IPR) wird von 21 belgischen, 21 niederländischen und 7 luxemburgischen Abgeordneten gebildet. Die poltischen Strömungen in den drei Ländern werden berücksichtigt. Die Zuständigkeiten des Rates sind nicht auf die Wirtschaftsunion beschränkt; sie umfassen auch bestimmte Aspekte der politischen Zusammenarbeit.
Der Beratende Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus 27 Vertretern des wirtschaftlichen und sozialen Lebens der drei Länder. Sie werden von den jeweiligen höchsten Interessenverbänden benannt (Belgien: der "Conseil central de l'èconomie", der "Conseil national du travail"; Luxemburg: der Conseil èconomique et social"; Niederlande: der "Sociaal Economische Raad").
Zur Schlichtung von Streitigkeiten auf Grund unterschiedlicher Interpretation des Vertrages oder der Konventionen wurde ein Schiedsrichterkollegium eingferichtet.
Der Benelux-Gerichtshof ist beauttragt, die einheitliche Auslegung der festgelegten gemeinsamen Rechtsvorschriften zu fördern. Er ist mit drei Arten von Befugnissen ausgestattet: rechtsprechende Befugnisse, beratende Befugnisse, rechtsprechende Befugnisse bei Beamtensachen.

Amtssprachen:
Französisch, Niederländisch

Link:

Last Updated (Wednesday, 07 April 2010 14:25)

 
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