Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

OSZE OSCE

Organ­i­sa­tion for Secu­ri­ty and Coop­er­a­tion in Europe (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung OSCE)
Organ­i­sa­tion pour la sécu­rité et la Coopéra­tion en Europe (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung OSCE)
Sitz: Kärt­nerring 5–7, A‑5010 Wien, Öster­re­ich; Tel.: (00 43) 1 — 514 36 0, Fax: — 514 36 99

Grün­dung:
Die Schlußak­te der Kon­ferenz über Sicher­heit und Zusam­me­nar­beit in Europa wurde 1975 in Helsin­ki / Finn­land von 35 Staats- und Regierungschefs Europas und Nor­damerikas (Kana­da, USA) unterze­ich­net. Sie ist kein völk­er­rechtlich­er Ver­trag. Die poli­tis­chen Erk­lärun­gen wur­den zu Maßstäben für den weit­eren Prozeß der Entspan­nung, Annäherung und Zusam­me­nar­beit in Europa.
Mit der 1990 unterze­ich­neten “Char­ta von Paris für ein neues Europa” begann durch die Schaf­fung ein­er Rei­he von Insti­tu­tio­nen ein neuer Abschnitt der OSZE, der durch die Rat­str­e­f­fen in Berlin (1991), Prag (1992), Stock­holm (1992), in Rom (1993) sowie durch das Helsin­ki-Doku­ment 1992 weit­er aus­ge­baut wurde.
Die Beziehun­gen der OSZE zu den Vere­in­ten Natio­nen beruhen auf einem mit dem UN-Gen­er­alsekre­tari­at geschlosse­nen Rah­men­ver­trag über die Gewährung des Beobachter­sta­tus bei den Vere­in­ten Natio­nen. Im Helsin­ki-Doku­ment erk­lärten die Mit­glied­staat­en der OSZE zu ein­er regionalen Abmachung im Sinne von Kapi­tel VIII der UN-Charta.

Mit­glieder (55):
Alban­ien, Andor­ra, Arme­nien, Aser­baid­schan, Bel­gien, Bosnien und Herze­gow­ina, Bul­gar­ien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frankre­ich, Georgien, Griechen­land, Großbri­tan­nien, Irland, Island, Ital­ien, Kana­da, Kasach­stan, Kir­gi­sis­tan, Kroa­t­ien, Let­t­land, Liecht­en­stein, Litauen, Lux­em­burg, Mal­ta, Maze­donien, Moldau, Mona­co, Nieder­lande, Nor­we­gen, Öster­re­ich, Polen, Por­tu­gal, Rumänien, Ruß­land, San Mari­no, Schwe­den, Schweiz, Ser­bi­en und Mon­tene­gro, Slowakei, Slowe­nien, Spanien, Tad­schik­istan, Tschechis­che Repub­lik, Türkei, Turk­menistan, Ukraine, Ungarn, USA, Usbek­istan, Vatikanstadt, Weißruß­land und Zypern.
Ziele:
Förderung besser­er Beziehun­gen untere­inan­der sowie Gewährleis­tung der Bedin­gun­gen, unter denen die Völk­er in echtem, dauer­haftem Frieden leben kön­nen.
Ein­satz für einen lebens­fähi­gen Entspan­nung­sprozeß.
Anerken­nung der Unteil­barkeit der Sicher­heit in Europa sowie des gemein­samen Inter­ess­es an der Entwick­lung der Zusam­me­nar­beit unter den Teil­nehmer­staat­en.
Leis­tung eines Beitrags zur Förderung der Grun­drechte, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und des Woh­lerge­hens aller Völker.

Struk­turen:
Tre­f­fen der Staats- und Regierungschefs (alle zwei Jahre anläßlich von Über­prü­fungskon­feren­zen).
Über­prü­fungskon­feren­zen (vor­bere­it­et vom Auss­chuß Hoher Beamter) zur Über­prü­fun­gen der Aktiv­itäten der OSZE.
Der OSZE-Rat der Außen­min­is­ter (zen­trales Beschluß- und Leitungs­gremi­um, Tre­f­fen min­destens ein­mal jährlich unter Leitung des amtieren­den Vor­sitzen­den — Vertreter des Gast­landes)
Der Auss­chuß Hoher Beamter (Beauf­tragter des Rates, oper­a­tives Lenkungs­gremi­um, Tre­f­fen min­destens alle drei Monate, Dringlichkeit­str­e­f­fen): Vor­bere­itung der Arbeit des OSZE-Rates, Durch­führung der Rats­beschlüsse, Prü­fung von aktuellen Fra­gen und kün­fti­gen Auf­gaben, Beziehun­gen zu inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen.
Der Amtierende Vor­sitzende (Unter­stützung durch den Vorgänger und Nach­fol­ger) Koor­dinierung und Kom­mu­nika­tion der laufend­en Angele­gen­heit­en, Weit­er­leitung der Beschlüsse des Rates und des Auss­chuss­es Hoher Beamter an die OSZE-Insti­tu­tio­nen.
Das OSZE-Sekre­tari­at in Wien (vier Abteilun­gen: Kon­feren­zen, Ver­wal­tung und Haushalt, Unter­stützung des amtieren­den Vor­sitzen­den, Kon­flik­tver­hü­tungszen­trum mit Büro in Prag unter Leitung des Gen­er­alsekretärs, welch­er vom OSZE-Rat per Kon­sens auf Empfehlung des Auss­chuss­es Hoher Beamter auf drei Jahre ernan­nt wird. Die Amtspe­ri­ode des Gen­er­alsekretärs ist ein­ma­lig um zwei Jahre ver­länger­bar. Der Gen­er­alsekretär ist der höch­ste Beamte der OSZE

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Team GlobDef

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