Nordische Zusammenarbeit

Nordische Zusammenarbeit

Nordic Coop­er­a­tion (englis­che Beze­ich­nung)
Coopéra­tion Nordique (franzö­sis­che Beze­ich­nung)
Sitz (Nordis­ch­er Rat): Tyr­gatan 7, Box 19506, S‑10432 Stock­holm, Schwe­den; Tel.: (0046) 8 — 45 34 700, Fax: — 41 11 75 36
Sitz (Nordis­ch­er Min­is­ter­rat): Store Strand­straede 18, DK-1255 Kopen­hagen K, Däne­mark; Tel.: (0045) 33 — 96 02 00, Fax: — 96 02 02

Grün­dung:
Die Nordis­che Zusam­me­nar­beit stützt sich auf den Nordis­chen Rat und den Nordis­chen Min­is­ter­rat. Sie behan­delt alle wichti­gen Fra­gen der Mit­glied­staat­en (Geset­zge­bung, Kul­tur, Erziehungs­fra­gen, Umwelt, Wirtschaft und Touris­mus u. a.).
Die Außen­poli­tik wie Fra­gen der Sicher­heit­spoli­tik gehören heute zum The­menkreis der Zusam­me­nar­beit, von der sie bish­er wegen der Zuge­hörigkeit Däne­marks, Islands und Nor­we­gens zur NATO aus­geschlossen waren. Zur Ver­tiefung der gegen­seit­i­gen Beziehun­gen haben die Mit­glied­staat­en Übereinkom­men (Kul­tur­abkom­men von 1972, Trans­portabkom­men von 1972, Übereinkom­men zum Umweltschutz von 1974 und andere mehr) geschlossen.

Mit­glieder (5):
Däne­mark, Finn­land, Island, Nor­we­gen, Schwe­den.
Seit 1970 entsenden die autonomen Regio­nen (Färöer, Grön­land, Åland-Inseln) eigene Abge­ord­nete in den Nordis­chen Rat. Die Abge­ord­neten der Färöer und Grön­lands gehören zur dänis­chen Del­e­ga­tion, die Ålands zur finnis­chen Delegation.

Struk­turen:
Der Nordis­che Rat beste­ht aus der Ple­narver­samm­lung, dem Prä­sid­i­um und den Ständi­gen Auss­chüssen. Die Ple­narver­samm­lung (jährliche Sitzun­gen) wird von 87, von den nationalen Par­la­menten benan­nten Vertretern gebildet. Eine nationale Del­e­ga­tion umfasst die benan­nten Vertreter, Stel­lvertreter sowie Regierungsvertreter. Einige achtzig Regierungsvertreter der Mit­glied­staat­en — Vertreter der örtlichen Regierun­gen der drei autonomen Regio­nen inbe­grif­f­en — nehmen an den jährlichen Sitzun­gen ohne Stimm­recht teil. Die Ple­narver­samm­lung erteilt Empfehlun­gen und for­muliert Stel­lung­nah­men, die sich an den Nordis­chen Min­is­ter­rat oder an die nationalen Regierun­gen wen­den, beschließt die Ver­fahren­sregeln, wählt das Prä­sid­i­um und bes­timmt die Zahl der Auss­chüsse und ihre Zuständigkeit­en. Jedes Mit­glied des Nordis­chen Rates ist gle­ichzeit­ig Mit­glied eines der Ständi­gen Auss­chüsse für Wirtschaft, Rechts­fra­gen, Kul­tur, soziale Fra­gen, Umwelt­fra­gen und für den Haushalt. Das Sekre­tari­at des Nordis­chen Rates (Stock­holm) sowie die Sekre­tari­ate der nationalen Del­e­ga­tion arbeit­en den poli­tis­chen Orga­nen zu.
Der Nordis­che Min­is­ter­rat beste­ht aus je einem Min­is­ter eines Mit­glied­staates sowie der autonomen Regio­nen. Die Präsi­dentschaft wech­selt unter den fünf Staat­en jährlich. Die Sitzun­gen find­en in unter­schiedlich­er Zusam­menset­zung statt, je nach­dem welche Fra­gen behan­delt wer­den. Die Min­is­ter­präsi­den­ten behal­ten die Gesamtver­ant­wor­tung für die Zusam­me­nar­beit. Sie koor­dinieren die Arbeit­en der Min­is­ter und der nordis­chen Komi­tees für Zusam­me­nar­beit (NSK). Jedes Land ernen­nt einen nationalen Min­is­ter für die Nordis­che Zusam­me­nar­beit. Zur Beto­nung der poli­tis­chen Ver­ant­wor­tung für die Leitung wurde die Ein­führung des Amts des Sprech­ers einge­führt. Die Beschlüsse des Min­is­ter­rates wer­den ein­stim­mig gefällt; in bes­timmten Fällen müssen diese von den nationalen Par­la­menten gebil­ligt wer­den.
Das Sekre­tari­at des Nordis­chen Min­is­ter­rats wird von einem Gen­er­alsekretär geleit­et. Es umfasst ver­schiedene Abteilun­gen: die Inter­na­tionale Abteilung (Baltikum, Europafra­gen u. a.), Wirtschaft und Ver­wal­tung (Bud­get, Rechen­schafts­bericht), Abteilung 1 (Kul­tur, Forschung, Aus­bil­dung, Nordis­ch­er Kul­tur­fonds), Abteilung 2 (Umwelt, Fis­cherei, Indus­trie, Region­alpoli­tik, Land- und Forstwirtschaft), Abteilung 3 (Soziale Fra­gen, Gesund­heit, Arbeitss­chutz, Ver­brauch­er­schutz, Gle­ich­berech­ti­gung), Infor­ma­tion (Pub­lika­tio­nen, Infor­ma­tio­nen). Das Sekre­tari­at unter­stützt die Arbeit des Rats mit Vorschlä­gen, führt dessen Beschlüsse aus und bear­beit­et eine Rei­he von Projekten.

Nordis­che Insti­tu­tio­nen:
Dem Min­is­ter­rat unter­ste­hen rund vierzig Insti­tu­tio­nen, Auss­chüsse und Sachver­ständi­gen­grup­pen, die beauf­tragt sind, gemein­same Pro­gramme und Pro­jek­te in den ver­schieden­sten Bere­ichen (Wirtschaft, Finanzen, Han­del, Trans­port und Kom­mu­nika­tion, Kul­tur und Erziehung, Wis­senschaft, Sozial­bere­ich, Gesund­heit und Umwelt) durchzuführen,
darunter

  • die Nordis­che Investi­tions­bank in Helsin­ki zur Ver­tiefung der Zusam­me­nar­beit unter den Mit­glied­staat­en und zur Finanzierung von Pro­jek­ten gemein­samen Inter­ess­es (Kred­ite, Garantien);

  • die Nordis­che Pro­jek­t­s­tiftung in Helsin­ki zur Stärkung der inter­na­tionalen Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der nordis­chen Indus­trie und des Handels.

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Team GlobDef

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